Zusenden einer Mahnung
Zusenden einer Mahnung
Immer mehr kommen zu uns Mandanten mit der Anfrage zum Zusenden einer Mahnung.
Auch wenn die Lieferung verspätet ist, müssen Sie den Verkäufer in der Regel zunächst mahnen, damit dieser in Verzug gerät.
Eine Mahnung ist eine unmissverständliche Aufforderung an den Verkäufer, die bestellte Ware zu liefern.
Der Grundsatz lautet: Ohne Mahnung kein Verzug.
Damit Ihre Mahnung die gewünschten Verzugsfolgen auslöst, sollten Sie folgende Aspekte beachten:
1. Präzise Bezeichnung der Bestellung
Bei der Vorbereitung und Zusenden einer Mahnung sollte stets so formuliert sein, dass sie vom Verkäufer eindeutig zugeordnet werden kann. Dies bedeutet, dass folgende Informationen unbedingt enthalten sein sollten:
– Bestellnummer und Bestelldatum: Diese Angaben erleichtern die Zuordnung und verhindern Missverständnisse. Damit kann der Verkäufer genau nachvollziehen, um welche Bestellung es sich handelt.
– Genauer Wareninhalt und Mengenangaben: Es ist ratsam, die bestellten Artikel und deren Mengen genau anzugeben.
Mahnung erkennbar machen
Ihr Schreiben muss eindeutig als Mahnung erkennbar sein.
Verwenden Sie daher das Wort „Mahnung“ prominent als Überschrift oder im Betreff.
Auf diese Weise wird bereits auf den ersten Blick deutlich, dass es sich um eine Aufforderung handelt, die nicht ignoriert werden sollte.
Vorbereitung einer Mahnung
Theoretisch können Sie eine Mahnung auch mündlich aussprechen, denn rechtlich ist sie an keine bestimmte Form gebunden.
Allerdings ist das in der Praxis aus mehreren Gründen nicht empfehlenswert:
– Beweisbarkeit: Im Streitfall kann der Verkäufer möglicherweise behaupten, keine Mahnung erhalten zu haben.
Eine schriftliche Mahnung (idealerweise per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung) sorgt dafür, dass Sie nachweisen können, wann und in welcher Form die Mahnung erfolgt ist.
– Vermeidung von Missverständnissen: Eine schriftliche Formulierung verhindert Unklarheiten und gibt beiden Seiten die Möglichkeit, die Forderungen eindeutig nachzuvollziehen.
Fristsetzung:
Zwar reicht es grundsätzlich aus, den Verkäufer zur Lieferung aufzufordern, ohne eine konkrete Frist zu setzen, doch eine Fristsetzung bringt Ihnen zusätzliche rechtliche Vorteile:
– Verstärkung Ihrer Ansprüche: Durch eine klare Frist zur Nachlieferung sichern Sie sich zusätzliche Rechte, beispielsweise den Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatzansprüche.
Diese Rechte ergeben sich vor allem dann, wenn der Verkäufer auch nach Ablauf der gesetzten Frist nicht liefert.
Die Länge der Frist hängt von der ursprünglich vereinbarten Lieferzeit ab.
Sie muss angemessen sein, aber dem Verkäufer nicht unbedingt denselben Zeitraum wie ursprünglich vereinbart gewähren.
Als Faustregel gilt: Eine Frist von etwa 7 bis 14 Tagen ist in den meisten Fällen angemessen, es sei denn, besondere Umstände machen eine längere oder kürzere Frist erforderlich.
Formulierung der Mahnung
– Sachlicher Ton: Der Ton Ihrer Mahnung sollte stets sachlich und höflich bleiben, auch wenn die Verzögerung ärgerlich ist. Ein respektvoller Umgangston erhöht die Wahrscheinlichkeit einer schnellen Lösung.
– Klare Aufforderung: Formulieren Sie Ihre Forderung klar und deutlich. Beispiel: „Ich fordere Sie hiermit auf, die bestellte Ware (Bestellnummer: …..) bis zum [Datum] zu liefern.
Sollte die Lieferung bis zu diesem Datum nicht erfolgt sein, werde ich vom Vertrag zurücktreten und gegebenenfalls Schadensersatz geltend machen.
6. Besondere Fälle:
Es gibt bestimmte Fälle, in denen eine Mahnung entbehrlich ist, zum Beispiel:
– Kalendergenaue Fristen: Wurde eine verbindliche Lieferfrist („Lieferung am 01. Oktober 2024“) vereinbart und diese nicht eingehalten, so gerät der Verkäufer automatisch in Verzug.
– Verweigerung der Leistung: Hat der Verkäufer bereits deutlich gemacht, dass er nicht liefern wird, bedarf es keiner Mahnung.
– Fixgeschäfte: Bei sogenannten Fixgeschäften (z.B. Lieferung für eine Hochzeit) entfällt die Mahnung, da die Lieferung zu einem bestimmten Zeitpunkt zwingend erfolgen muss.
Eine Mahnung ist ein wichtiges Instrument, um Ihre Rechte bei Lieferverzug durchzusetzen.
Achten Sie darauf, dass Ihre Mahnung klar und eindeutig formuliert ist, setzen Sie eine angemessene Frist und senden Sie die Mahnung in nachweisbarer Form.
So erhöhen Sie Ihre Chancen, die Lieferung rechtzeitig zu erhalten oder entsprechende Entschädigungen zu erlangen.