Abwicklung Immobilienkauf Bulgarien

Abwicklung Immobilienkauf

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Abwicklung Immobilienkauf 

Einer der häufigsten Fragen is t die Frage zur Abwicklung Immobilienkauf. 

Der Immobilienmarkt in Bulgarien bietet attraktive Möglichkeiten für ausländische Investoren, insbesondere aufgrund vergleichsweise niedriger Preise

Es ist spanned nur das wachsenden Interesses an Ferienimmobilien an der Schwarzmeerküste oder in den beliebten Skigebieten wie Bansko und Pamporovo zu beobachten.

Doch gerade für Käufer aus dem Ausland ist es entscheidend, sich frühzeitig über die rechtlichen Rahmenbedingungen und potenzielle Fallstricke zu informieren.

1. Anwalt beim Immobilienkauf in Bulgarien-unverzichtbar?

Der Erwerb einer Immobilie in Bulgarien ist ohne qualifizierte rechtliche Begleitung riskant.

Jeder erfahrenen Immobilienanwalt sorgt für Transparenz, prüft die Rechtmäßigkeit aller Dokumente und schützt Ihre Interessen gegenüber Verkäufern, Maklern und Dritten.

Die Anwaltskosten sind im Vergleich zum Risiko eines fehlerhaften Kaufs gut investiertes Geld.

Wichtige Aufgaben des Anwalts:

  • Überprüfung des aktuellen Eigentumsstatus und aller Lasten im Grundbuch (Katastar).Abwicklung Immobilienkauf Bulgarien

  • Kontrolle auf laufende Hypotheken, Pfändungen oder Nutzungsrechte.

  • Sicherstellung, dass der Verkäufer tatsächlich verfügungsberechtigt ist.

  • Prüfung aller Verträge – vom Vorvertrag bis zum endgültigen Notarvertrag.

2. Ablauf eines Immobilienkaufs

a) Auswahl und Reservierung

  • Informieren Sie sich über verschiedene Regionen und prüfen Sie Angebote mehrerer Maklerportale.

  • Nach Auswahl der Immobilie wird meist eine Reservierungsgebühr fällig.

b) Vorvertrag (Preliminary Agreement)

  • Der Vorvertrag regelt Preis, Zahlungsmodalitäten, Fristen und Übergabemodalitäten.

  • Achtung: Bereits mit dem Vorvertrag können rechtliche Bindungen entstehen – daher IMMER anwaltlich prüfen lassen!

c) Notarielle Beurkundung und Grundbucheintrag

  • Der Kaufvertrag muss zwingend notariell abgeschlossen werden.

  • Nach der Beurkundung erfolgt die Eintragung ins bulgarische Grundbuch (Imotnija Registar) durch den Notar.

d) Zahlung und Kosten

  • Der Kaufpreis wird häufig über eine Zahlung nach der Unterschrift der Urkunde vor dem Notar abgewickelt.

  • Beachten Sie: Grunderwerbsteuer (4.3–4.5 %), Notar- und Grundbuchgebühren sowie ggf. Maklerprovision sind zusätzlich zu zahlen.

  • Viele Gemeinden verlangen eine lokale Steuerbescheinigung (Uwierenie za danylzi).

3. Rechtliche Besonderheiten für Ausländer

  • Grundstücke und Häuser: EU-Bürger können seit 2012 ohne Einschränkungen Grundstücke und Häuser kaufen.

Für Nicht-EU-Bürger bestehen noch gewisse Einschränkungen beim Erwerb von Grundstücken.

  • Wohnungen in Wohnanlagen: Wohnungen (ohne Grundstück) können von Ausländern in der Regel problemlos erworben werden.

  • Gemeinschaftseigentum: Bei Kauf von Apartments in Wohnkomplexen erwerben Sie meist auch Anteile an Gemeinschaftsflächen.

Die Regelungen dazu sollten im Kaufvertrag explizit genannt werden.

4. Risiken und wie Sie diese vermeiden

  • Gefälschte oder unvollständige Dokumente:

Verlangen Sie IMMER den aktuellen Grundbuchauszug, Baugenehmigungen und ggf. Nachweise über gezahlte Steuern und Gebühren.

  • Offene Schulden des Verkäufers: Erkundigen Sie sich nach ausstehenden Abgaben an Gemeinde, Wasser- oder Stromversorger.

  • Bauträger- und Neubauprojekte: Lassen Sie sich alle Genehmigungen und Versicherungen zeigen.

Prüfen Sie, ob der Bauträger schuldenfrei ist.

  • Schwarzbauten und illegale Anbauten: Prüfen Sie, ob alle Baumaßnahmen genehmigt und im Kataster eingetragen sind.

5. Empfehlungen für einen sicheren Immobilienkauf

  • Beauftragen Sie einen unabhängigen Anwalt mit Kenntnissen im bulgarischen Immobilienrecht.

  • Lassen Sie KEINE Dokumente ungeprüft unterschreiben oder Geldzahlungen ohne juristische Kontrolle vornehmen.

  • Besichtigen Sie die Immobilie vor Ort und sprechen Sie – falls möglich – mit Nachbarn oder der Hausverwaltung.

  • Klären Sie die Nebenkosten, laufenden Steuern und die Pflichten als Eigentümer.

  • Verhandeln Sie alle Konditionen, besonders bei gebrauchten Immobilien, detailliert im Vertrag.

Ein Immobilienkauf in Bulgarien ist eine spannende Investition, birgt aber auch Risiken.

Mit einem erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwalt an Ihrer Seite sind Sie rechtlich abgesichert und können mögliche Stolpersteine vermeiden.

Investieren Sie in kompetente Beratung – das zahlt sich aus.

Sichern Sie sich professionelle Unterstützung beim Immobilienkauf in Bulgarien – kontaktieren Sie eine spezialisierte Kanzlei

Brauche ich zwingend einen Anwalt beim Immobilienkauf in Bulgarien?

Ja. Ein Anwalt ist unverzichtbar. Bulgarisches Immobilienrecht ist komplex, und viele Dokumente liegen nur auf Bulgarisch vor. Der Anwalt prüft Eigentumstitel, Lasten, Steuerschulden, Nutzungsrechte und erstellt oder kontrolliert Vor- und Kaufverträge. Ohne anwaltliche Kontrolle drohen unerkannte Belastungen oder ungültige Verträge.

Wie läuft der Immobilienkauf in Bulgarien ab?

Der Ablauf erfolgt in drei Hauptphasen: Reservierung – Zahlung einer kleinen Gebühr zur Sicherung des Objekts. Vorvertrag (Predvaritelen dogovor) – regelt Kaufpreis, Fristen und Übergabemodalitäten. Notarieller Kaufvertrag (Notarialen akt) – erst mit diesem Vertrag erfolgt die Eigentumsübertragung und Eintragung im Grundbuch. Nach der Eintragung im Imotnija Registar wird der Käufer rechtmäßiger Eigentümer.

Welche Nebenkosten fallen beim Immobilienkauf an?

Neben dem Kaufpreis müssen folgende Kosten einkalkuliert werden: Grunderwerbsteuer: ca. 4–4,5 % Notargebühren: etwa 0,1–1,5 % Grundbucheintrag: ca. 0,1 % Maklerprovision: meist 2–3 % Rechtsanwaltskosten: individuell nach Aufwand Diese Kosten werden üblicherweise vom Käufer getragen.

Können Ausländer in Bulgarien Grundstücke kaufen?

Ja, EU-Bürger dürfen seit 2012 Grundstücke und Häuser ohne Einschränkungen erwerben. Nicht-EU-Bürger können nur Wohnungen ohne Grundstück kaufen oder benötigen eine bulgarische Gesellschaft (EOOD), um Grundstücke zu erwerben.

Welche Dokumente sind beim Immobilienkauf erforderlich?

Aktueller Grundbuchauszug (Skica + Uwierenie za sobstvenost) Baugenehmigung und Nutzungsbescheinigung Steuerbescheinigung der Gemeinde über bezahlte Abgaben Notarielle Eigentumsurkunde des Verkäufers Personaldokumente der Parteien Alle Dokumente müssen vor der notariellen Beurkundung vorgelegt werden.

Welche Risiken bestehen beim Immobilienkauf?

Falsche Eigentümerangaben oder gefälschte Urkunden Versteckte Schulden (z. B. unbezahlte Strom- oder Wasserrechnungen) Illegale Anbauten ohne Genehmigung Bauträgerinsolvenz bei Neubauten Überschneidende Eigentumsrechte bei älteren Gebäuden Diese Risiken lassen sich durch gründliche anwaltliche Prüfung minimieren.

Wie erfolgt die Zahlung des Kaufpreises sicher?

Zahlungen sollten ausschließlich über ein Treuhandkonto (Escrow Account) oder direkt beim Notar erfolgen. So wird sichergestellt, dass der Verkäufer das Geld erst erhält, wenn die Eigentumsübertragung notariell abgeschlossen ist. Barzahlungen sind unüblich und riskant.

Wie wird der Eigentumsübergang rechtlich vollzogen?

Erst nach der notariellen Beurkundung und der Eintragung im Grundbuch wird der Käufer Eigentümer. Der Notar übermittelt die Unterlagen elektronisch an das Register. Ohne Eintragung besteht kein Eigentumsschutz nach bulgarischem Recht.

Was ist bei Neubauten oder Off-Plan-Projekten zu beachten?

Bei Neubauten muss der Käufer prüfen: ob der Bauträger eine gültige Baugenehmigung besitzt, ob das Gebäude eine Nutzungsfreigabe (Act 16) hat, ob alle Bauphasen dokumentiert (Act 14/15) sind, und ob keine Hypotheken auf dem Grundstück lasten. Ein Rechtsanwalt kann Einsicht in das Bauregister und die Finanzlage des Bauträgers nehmen.

Welche steuerlichen Pflichten hat der Eigentümer nach dem Kauf?

Nach dem Kauf muss der neue Eigentümer die Immobilie innerhalb von zwei Monaten bei der Gemeinde anmelden. Es fallen jährlich an: Grundsteuer Müllgebühr Die Höhe richtet sich nach Lage und Wert der Immobilie. Die Zahlung erfolgt meist in zwei Raten (Frühjahr und Herbst).