Firmengründung in Bulgarien
- Sofort Kontakt zu einem Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Mehr als 15 Jahre Erfahrung
- Kostenlose erste Beratung am Telefon
- Kein Termin vor Ort notwendig
- Garantierte fest kalkulierte Honorare
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Als Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater behalten wir Ihre wirschaftliche Zielsetzung immer im Blickfeld
Wir beraten Sie in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht. Auch nach der Gründung: Beratung bei Vertragsgestaltung, Steuerberatung, Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung, etc.
Kompetent und schnell zu Ihrer Firmengründung in Bulgarien
Von der Abstimmung der Firmierung über die individuelle Erstellung der Gründungsunterlagen bis hin zur Vertretung bei der notariellen Beurkundung der Gründung und zur Eröffnung des Geschäftskontos beraten
Wir unterstützen Sie umfassend bei der Gründung der GmbH in Bulgarien bis zur Eintragungs ins Handelsregister.
Gründung einer GmbH
Rechtliche Schritte zur Gründung einer Firma in Bulgarien
Bei der Gesellschaftsgründung durch einen EU-Bürger als natürliche Person ist nur der Personalausweis dieser Person erforderlich.
Die Unterlagen werden in bulgarischer Sprache ausgestellt und in die jeweilige Muttersprache der ausländischen Personen übersetzt. Diese Unterlagen unterscheiden sich nicht von den Unterlagen für bulgarische Unternehmensgründer.
Die mögliche Beteiligungshöhe des ausländischen Investors an einer neugegründeten oder bereits bestehenden GmbH ist unbegrenzt.
Bei weiteren Fragen und Kommentare bitte wenden Sie sich an unserer Telefon + 359 897 90 43 91 oder schreiben Sie uns einfach an