Prozessvertretung Bulgarien

Prozessvertretung Bulgarien

Die Anwaltskanzlei leistet juristischen Beistand in Gerichtsverfahren vor Gerichten aller Instanzen und vor dem Obersten Gerichtshof.

Darüber hinaus vertreten und unterstützen wir unsere Mandanten sowohl bei der Einleitung und Führung von Vollstreckungsverfahren, als auch gütlicher Beilegung von Streitigkeiten (Mediation).

Nach Klärung der Vorfragen muss entschieden werden, ob zur Führung des Rechtsstreits ein Rechtsanwalt als Prozessvertreter beauftragt werden soll, oder ob dies auch durch eigene Mitarbeiter geleistet werden kann.

 Vor Gericht und vor Behörden hat jeder das Recht, sich anwaltlich vertreten zu lassen.
Es gibt allerdings auch Fälle, in denen ein sogenannter Anwaltszwang besteht.
 
Hier müssen sich die Parteien rechtsanwaltlich vertreten lassen. Dies gilt auch bei Zivilprozessen vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten.
 
Darüber hinaus besteht Anwaltszwang auch vor dem Amtsgericht als Familiengericht und dem Oberlandesgericht bei Ehesachen und den Folgesachen von Scheidungssachen, sowie in Unterhaltssachen und in Verfahren, die Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht betreffen, auch dann, wenn sie nicht im Verbund mit der Scheidungssache verhandelt werden.

Unsere Leistungen in diesem Bereich:

  • Durchführung von Verhandlungen zur Erzielung einer Einigung zwecks Klagevermeidung
  • Teilnahme an Verhandlungen zwecks Einigung der gegnerischen ParteienProzessvertretung Bulgarien
  • Vertretung von Mandanten vor einem zuständigen Gericht in Schlichtungsverfahren
  • Vorbereitung und Klageerhebung vor zuständigen Gerichten (Einleitung und Durchführung von Gerichtsverfahren zwecks Geltendmachung fälliger Forderungen)
  • Einleitung von Vollstreckungsverfahren zur Einziehung von Forderungen
  • Beantragung von Europäischen Zahlungsbefehlen zwecks Eintreibung geschuldeter Forderungen von ausländischen Schuldnern
  • Beantragung von Europäischen Vollstreckungstiteln

Der Zweck einer gütlichen Beilegung von Streitigkeiten (Mediation) besteht darin, eine Lösung zu finden, die die Konfliktparteien zufriedenstellt, und nicht festzustellen, wer Recht hat.

Aus diesem Grund wird Mediation eingesetzt, um einen zwischen den Parteien bestehenden Streit zu lindern oder auszulöschen.

Was beinhaltet eine gütliche Streitbeilegung (Mediation)?

  • Erhöhung der Garantie für die dauerhafte Beseitigung des Konflikts zwischen den Parteien
  • Herausarbeitung einer akzeptablen Lösung für beide Parteien, die auf individuelle Bedürfnisse und Erwartungen zugeschnitten ist
  • Möglichkeit, über das Endergebnis der geführten Gespräche zu entscheiden
  • Garantie der Gleichberechtigung aller Konflikt- oder Streitparteien
  • Verkürzung der Dauer bereits andauernden Gerichtsverfahren
  • Reduzierung von Gerichtskosten

Prozesse vor Gericht möchte niemand wirklich.

Als GmbH-Geschäftsführer oder als Leiter Ihres Unternehmens können Sie einen gerichtlichen Zivilprozess jedoch nicht immer vermeiden.

Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht in Bulgarien übernehmen wir für Mandanten die Prozessführung in gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Lieferanten, Händlern, Wettbewerbern und Gesellschaftern.