Rücktritt vom Kaufvertrag

Rücktritt vom Kaufvertrag

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Rücktritt vom Kaufvertrag

Die Mandanten fragen uns nach der Leistung in Bereicht Rücktritt vom Kaufvertrag.

Ein großer Teil aller Waren wird heute nicht mehr im Geschäft abgeholt, sondern bequem nach Hause oder an eine Wunschadresse geliefert.

Doch nicht immer läuft alles wie geplant: Manchmal kommt die Ware zu spät, unvollständig oder im schlimmsten Fall gar nicht an.

Dies kann für den Käufer nicht nur ärgerlich, sondern auch mit zusätzlichen Kosten und Unannehmlichkeiten verbunden sein.

In diesem Beitrag erklären wir, wann ein Verkäufer in Lieferverzug gerät, welche Rechte Sie als Käufer haben und wie Sie bei einem Lieferverzug vorgehen können.

Wann sprechen wir über einen Lieferverzug 

Lieferverzug tritt ein, wenn der Verkäufer die im Kaufvertrag festgelegte Lieferfrist nicht einhält und die Ware nicht rechtzeitig an den Käufer übergibt.

Wurde keine konkrete Lieferfrist vereinbart, tritt der Lieferverzug ein, wenn der Käufer den Verkäufer nach Ablauf einer „angemessenen“ Zeit zur Lieferung auffordert und eine sogenannte Nachfrist setzt.

Nach der BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gerät der Verkäufer in Verzug, wenn er die Leistung trotz Mahnung des Käufers nicht erbringt.

In der Regel wird eine Nachfrist gesetzt, die dem Verkäufer die Möglichkeit gibt, die Ware innerhalb einer zusätzlichen Frist zu liefern. Erst wenn auch diese Nachfrist verstrichen ist, kann der Käufer weitere Schritte einleiten.

Rechte des Käufers bei LieferverzugRücktritt vom Kaufvertrag

1. Rücktritt vom Kaufvertrag
Der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer auch nach Ablauf der Nachfrist die Ware nicht liefert. Der Rücktritt ist in BGB geregelt.

Wichtig ist, dass der Rücktritt dem Verkäufer gegenüber erklärt werden muss.

Durch den Rücktritt wird der Vertrag rückabgewickelt, das bedeutet, der Käufer muss bereits geleistete Zahlungen zurückerhalten, und der Verkäufer verliert seinen Anspruch auf den Kaufpreis.

2. Schadensersatz
In bestimmten Fällen kann der Käufer Rücktritt vom Kaufvertrag vornehmen und Schadensersatz anfordern.

Dies gilt insbesondere, wenn ihm durch die verspätete oder ausbleibende Lieferung ein finanzieller Schaden entstanden ist.

Schadensersatzansprüche können beispielsweise entstehen, wenn der Käufer aufgrund des Lieferverzugs zusätzliche Kosten tragen muss oder Verluste erleidet, weil er die Ware nicht rechtzeitig nutzen konnte.

Die gesetzlichen Grundlagen für den Schadensersatzanspruch finden sich in § 280 und § 281 BGB.

3. Lieferung verlangen

Der Käufer hat weiterhin das Recht, auf die Lieferung der Ware zu bestehen, wenn er nicht vom Vertrag zurücktreten möchte.

In diesem Fall kann der Käufer den Verkäufer auf Lieferung verklagen.

Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn es sich um spezielle Waren handelt, die schwer ersetzbar sind, oder wenn der Käufer auf die Lieferung angewiesen ist.

Wann ist keine Nachfrist erforderlich ?

Es gibt auch Situationen, in denen eine Nachfristsetzung nicht erforderlich ist.

Dies ist unter anderem der Fall, wenn:
– der Verkäufer eindeutig und ernsthaft erklärt hat, dass er nicht liefern wird,
– die Lieferung an einem bestimmten Termin (Fixgeschäft) erfolgen musste und dieser Termin von wesentlicher Bedeutung ist, oder
– besondere Umstände vorliegen, die die Nachfrist unzumutbar machen.

Ein Fixgeschäft liegt zum Beispiel vor, wenn die Lieferung zu einem fest vereinbarten Termin erfolgen muss, weil sie sonst ihren Zweck verliert.

In solchen Fällen kann der Käufer sofort zurücktreten und Schadensersatz fordern, ohne dem Verkäufer eine Nachfrist setzen zu müssen.

Was können wir bei einem Lieferverzug unternehmen ?Rücktritt vom Kaufvertrag

Wenn die Ware nicht rechtzeitig ankommt, sollten Käufer wie folgt vorgehen:

1. Verkäufer kontaktieren

Nehmen Sie Kontakt mit dem Verkäufer auf und informieren Sie ihn über die ausbleibende Lieferung. Oft handelt es sich um einfache Verzögerungen, die der Verkäufer noch beheben kann.

2. Eine Mahnung und Nachfrist dem Lieferant vorbereiten

Falls der Verkäufer nicht reagiert oder die Ware weiterhin ausbleibt, sollten Sie ihn schriftlich mahnen und ihm eine angemessene Frist für die Nachlieferung setzen.

3.Rechte geltend machen

Wenn die Nachfrist fruchtlos verstrichen ist, können Sie entweder vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz fordern.

Denken Sie daran, Ihre Ansprüche stets schriftlich geltend zu machen und wichtige Nachweise, wie die Bestellung und den Zahlungsnachweis, aufzubewahren.

Jeden Lieferverzug ist ärgerlich, aber als Käufer sind Sie rechtlich gut geschützt.

Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt Ihnen mehrere Möglichkeiten an die Hand, um auf Verzögerungen angemessen zu reagieren.

Ob Sie vom Vertrag zurücktreten, Schadensersatz fordern oder weiterhin auf die Lieferung bestehen, hängt von der jeweiligen Situation ab.

Wichtig ist, dass Sie Ihre Rechte kennen und diese gegenüber dem Verkäufer rechtzeitig geltend machen.