Sorgerechtsverfahren Bulgarien

Sorgerechtsverfahren Bulgarien

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Sorgerechtsverfahren Bulgarien

Verheiratete Eltern haben grundsätzlich (automatisch) das gemeinsame Sorgerecht für ihre minderjährigen Kinder

Die nicht miteinander verheiratete Eltern haben übereinstimmende Sorgerechtserklärung abgeben oder Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge stellen können.

Oftmals fällt es schwer, das Wohl der Kinder aufgrund der eigenen Betroffenheit in einem Sorgerechtsverfahren in Bulgarien zu beachten.

Ich kann Ihnen helfen, denn als Außenstehende bin ich in der Lage, mögliche Konflikte sachlich zu bewerten.

Wir zeigen Ihnen schnelle und effiziente Handlungsmöglichkeiten auf, so dass langwierige Belastungen für Ihre Kinder vermieden werden können.

Wer trifft die Entscheidung ?Sorgerechtsverfahren Bulgarien

Die elterliche Sorge beinhaltet die Pflicht und das Recht, für ein minderjähriges Kind zu sorgen.

Dieses Fürsorge- und Schutzverhältnis lässt sich rechtlich in zwei Bereiche aufteilen:

  1. Die Personensorge umfasst alle Angelegenheiten, die die Person des Kindes betreffen. Zu den wichtigsten Bereichen zählen Pflege, Erziehung, Beaufsichtigung, Aufenthaltsbestimmung, Bestimmung des Umgangs mit anderen Personen, Vertretung des Kindes.
  2. Die Vermögenssorge umfasst alle tatsächlichen und rechtlichen Handlungen, die der Erhaltung, Vermehrung und Verwertung des Kindesvermögens dienen.

Als Eltern haben das Recht und die Pflicht bei einer Sorgerechtsverfahren Bulgarien für Ihr minderjähriges Kind zu sorgen und es in seiner Entwicklung zu fördern.

Dies gilt unabhängig davon, ob Sie mit Ihrem gemeinsamen Kind zusammen leben oder nicht.

Sorgerecht verheirateter und nicht verheirateter Eltern

Sind Sie zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet oder heiraten Sie einander nach der Geburt Ihres gemeinsamen Kindes, haben Sie das gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind.

Sind Sie als Eltern nicht miteinander verheiratet, erhält zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht in Bulgarien .

Für ein gemeinsames Sorgerecht müssen Sie beim Jugendamt bzw. durch eine notarielle Beurkundung eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben.

Dies ist auch schon vor der Geburt möglich, jedoch muss die beglaubigte Geburtsurkunde zeitnah an das örtliche Jugendamt bzw. an den Notar nachgereicht werden.

Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass der Vater durch einen Antrag beim Familiengericht auch ohne Zustimmung der Mutter das gemeinsame Sorgerecht erlangen kann.