Sorgerechtsverfahren Bulgarien
Sorgerechtsverfahren Bulgarien
Verheiratete Eltern haben grundsätzlich (automatisch) das gemeinsame Sorgerecht für ihre minderjährigen Kinder
Die nicht miteinander verheiratete Eltern haben übereinstimmende Sorgerechtserklärung abgeben oder Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge stellen können.
Oftmals fällt es schwer, das Wohl der Kinder aufgrund der eigenen Betroffenheit in einem Sorgerechtsverfahren in Bulgarien zu beachten.
Ich kann Ihnen helfen, denn als Außenstehende bin ich in der Lage, mögliche Konflikte sachlich zu bewerten.
Wir zeigen Ihnen schnelle und effiziente Handlungsmöglichkeiten auf, so dass langwierige Belastungen für Ihre Kinder vermieden werden können.
Wer trifft die Entscheidung ?
Die elterliche Sorge beinhaltet die Pflicht und das Recht, für ein minderjähriges Kind zu sorgen.
Dieses Fürsorge- und Schutzverhältnis lässt sich rechtlich in zwei Bereiche aufteilen:
- Die Personensorge umfasst alle Angelegenheiten, die die Person des Kindes betreffen. Zu den wichtigsten Bereichen zählen Pflege, Erziehung, Beaufsichtigung, Aufenthaltsbestimmung, Bestimmung des Umgangs mit anderen Personen, Vertretung des Kindes.
- Die Vermögenssorge umfasst alle tatsächlichen und rechtlichen Handlungen, die der Erhaltung, Vermehrung und Verwertung des Kindesvermögens dienen.
Als Eltern haben das Recht und die Pflicht bei einer Sorgerechtsverfahren Bulgarien für Ihr minderjähriges Kind zu sorgen und es in seiner Entwicklung zu fördern.
Dies gilt unabhängig davon, ob Sie mit Ihrem gemeinsamen Kind zusammen leben oder nicht.