Sorgerechtsverfahren Bulgarien

Sorgerechtsverfahren Bulgarien

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Sorgerechtsverfahren Bulgarien

Einer der wesentlichen Fragen nach der Scheidungsverfahren ist das Sorgerechtsverfahren Bulgarien.

Ein Sorgerechtsverfahren in Bulgarien  betrifft die Regelung der elterlichen Verantwortung über minderjährige Kinder bei Trennung, Scheidung oder Uneinigkeit zwischen den Eltern.

Ziel ist es, das Kindeswohl zu sichern, wie es das bulgarische Familiengesetzbuch ausdrücklich verlangt.

Das Gericht entscheidet, bei wem das Kind leben soll, wie der Kontakt zum anderen Elternteil geregelt wird und wer die rechtliche Vertretung übernimmt.

1. Rechtliche Grundlagen in Bulgarien

Die gesetzlichen Bestimmungen finden sich im Familiengesetzbuch , insbesondere in:

  • Art. 123 FGB: Gemeinsame elterliche Sorge der Eltern

  • Art. 124–127 FGB: Rechte, Pflichten und gerichtliche Zuständigkeit

  • Art. 59 FGB: Regelung der elterlichen Rechte und des Umgangsrechts bei Trennung

Die elterliche Sorge umfasst laut Gesetz:

Eltern haben Recht und Pflicht, für die physische, emotionale und geistige Entwicklung ihres Kindes zu sorgen – unabhängig davon, ob sie verheiratet oder getrennt leben.

2. Alleiniges SorgerechtSorgerechtsverfahren Bulgarien

Verheiratete Eltern

Sind Eltern bei der Geburt verheiratet, üben sie automatisch das gemeinsame Sorgerecht aus.

Selbst bei einer späteren Trennung bleibt dieses grundsätzlich bestehen, es sei denn, das Gericht ordnet eine andere Regelung an.

Nicht verheiratete Eltern

Ist das Paar nicht verheiratet, hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht (§ 123 Abs. 2 SK).
Der Vater kann:

  • eine gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt oder beim Notar abgeben, oder

  • beim Familiengericht einen Antrag stellen, das gemeinsame Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter zu erhalten, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.

Eine gemeinsame Sorgeerklärung kann bereits vor der Geburt abgegeben werden.

Nach der Geburt muss jedoch eine beglaubigte Geburtsurkunde vorgelegt werden.

3. Ablauf des Sorgerechtsverfahrens

Gerichtliche Zuständigkeit

Das Amtsgericht am gewöhnlichen Wohnsitz des Kindes ist zuständig.

Das Verfahren beginnt mit einer Klage oder einem Antrag eines Elternteils.Sorgerechtsverfahren Bulgarien

Verfahrensschritte

  1. Einreichung des Antrags: Antrag auf Übertragung oder Änderung des Sorgerechts.

  2. Beweisaufnahme: Anhörung beider Eltern, Sozialberichte, psychologische Gutachten.

  3. Anhörung des Kindes: Ab dem 10. Lebensjahr kann das Kind angehört werden (§ 15 SK).

  4. Urteil: Das Gericht entscheidet, wer das Kind betreut und welche Besuchsrechte bestehen.

Kriterien des Gerichts

Das Gericht berücksichtigt:

  • Bindung des Kindes an jeden Elternteil

  • Erziehungsfähigkeit, Stabilität, Lebensumstände

  • Verhalten während der Trennung

  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit im Interesse des Kindes

4. Aufenthaltsbestimmungsrecht und Auslandsreisen

Bei gemeinsamer elterlicher Sorge darf kein Elternteil allein über den dauerhaften Aufenthalt des Kindes im Ausland entscheiden.

Ein Umzug ins Ausland ohne Zustimmung des anderen Elternteils kann als Kindesentführung im Sinne der Haager Kindesentführungsübereinkunft (HKÜ, 1980) gelten.

Wenn keine Einigung erzielt wird, kann das Gericht gemäß Art. 127a SK die Zustimmung des anderen Elternteils ersetzen, wenn der Auslandsaufenthalt im Interesse des Kindes liegt.

5. Internationale Sorgerechtsfälle

Bulgarien ist Mitglied der EU-Verordnung 2019/1111 (Brüssel IIb), die regelt:

  • Zuständigkeit der Gerichte bei grenzüberschreitenden Familienfällen,

  • automatische Anerkennung von Sorgerechtsentscheidungen innerhalb der EU,

  • Verfahren zur Rückführung entführter Kinder (Haager Übereinkommen von 1980).

Damit werden Urteile aus Deutschland, Österreich oder anderen EU-Ländern automatisch in Bulgarien anerkannt, sofern keine Versagungsgründe vorliegen.

6. Häufige Streitpunkte im Sorgerechtsverfahren

Die bulgarischen Gerichte sind nach jüngster Rechtsprechung verpflichtet, Kontaktverweigerung und Entfremdung aktiv zu bekämpfen.

Der EGMR hat Bulgarien mehrfach verurteilt, weil Gerichte und Behörden Umgänge nicht konsequent durchsetzten.

7. Mediation und außergerichtliche Einigung

Vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens kann eine gerichtlich anerkannte Mediation erfolgen.

Die Mediation hilft, einvernehmliche Lösungen zu finden und Konflikte zu reduzieren.

Gerichte empfehlen Mediation, insbesondere wenn minderjährige Kinder betroffen sind.

8. Rolle des Rechtsanwalts im Sorgerechtsverfahren

Ein erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht in Bulgarien übernimmt:

  • die rechtliche Vertretung vor Gericht,

  • die Erstellung von Anträgen und Rechtsmitteln,

  • die Kommunikation mit Jugendämtern, Schulen und Gutachtern,

  • die Vorbereitung von Beweisen,

  • die Durchsetzung von Umgangsregelungen.

Ziel ist es, das Kindeswohl zu sichern, Verfahren zu beschleunigen und emotionale Belastungen zu minimieren.

9. Kontakt zur Kanzlei

Anwaltskanzlei D.Vladimirov & Kollegen 
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