Beiträge

Rechtsbeistand einer Kindesentführung

Kindesentführung Bulgarien

Kindesentführung Bulgarien

Immer mehr Ehen und Beziehungen werden zwischen Partnern aus verschiedenen Ländern geschlossen und entstehen Fälle einer Kindesentführung Bulgarien.

In den letzten Jahren ist die Zahl der Fälle von internationaler Kindesentführung erheblich gestiegen.

Internationale Kindesentführungen werden leider zu einem häufigen Trend, der normalerweise während eines hitzigen oder emotionalen Ehekonflikts

Es passiert auch in den frühen Phasen der Trennung oder Scheidung oder in der Wartezeit einer gerichtlichen Sorgerechtsentscheidung.

Der Begriff „Entführung“ ist aus der Sicht des Elternteils, dessen Kind entführt wurde, ein Gefühl des Verrats.

Kindesentführung Bulgarien

Was fühlt jedoch der andere Elternteil, der das Kind mitnimmt? Aus Sicht der Eltern fühlt es sich als ein legitimes Recht an, da es auch ihr Kind ist.

Dieser Artikel zielt darauf ab, sich an die Fakten von Fällen internationaler Kindesentführung zu halten, und unser Hauptaugenmerk liegt weiterhin auf dem Schutz des unschuldigen Kindes.

Was man eine „exotische“ Romanze gehabt hat, endet oft mit einer schlechten Fazit: Das Kind wurde von dem anderen Elternteil ins Ausland gebracht.

Der Elternteil, dem das Kind weggenommen wurde, steht zunächst hilf- und ratlos da. Der zurückbleibende Elternteil weiß oft sogar noch nicht einmal, wo sich das Kind aufhält.

Rechtsschritte gegen die Kindesentführung ?

Ein Verbringen des Kindes in ein anderes Land geschieht meistens nicht aus heiterem Himmel.

Oft bahnen sich die „Entführungen“ an. Bei bi-nationalen Ehen können kulturellen Unterschiede mehr und mehr in den Vordergrund treten.

Das Kind sollte doch dort groß werden, da dort noch andere gute Werte vorherrschen. Auch würden sich in dem anderen Land die Großeltern befinden, die das Kind unglaublich lieben. Sie streiten sich, da Sie der Ansicht sind, in Bulgarien sei alles besser.

Rechtsbeistand bei Kindesentführung Bulgarien

Hundert Prozent vorbeugen können Sie natürlich nicht. Trotzdem können aber bereits im Vorfeld einer drohenden Kindesentführung Maßnahmen ergriffen werden, die es im schlimmsten Falle erleichtern, die erforderlichen behördlichen und gerichtlichen Verfahren zu beschleunigen.

Hilfreich ist, wenn man eine Aufstellung von Anschriften, Telefonnummern, Emailadressen etc. der Verwandten, Bekannten und Freunde des Kindes entziehenden Elternteils hat.Kindesentführung

Die Erfahrung zeigt, dass nicht alle Freunde und Verwandte des anderen Elternteils mit der Kindesentziehung einverstanden sind und sich durchaus bereit erklären, Informationen über den etwaigen Aufenthaltsort des Kindes mitzuteilen.

Scheuen Sie sich daher auch nicht, die Freunde und Verwandte des anderen Elternteils zu kontaktieren, um auch „Ihre Geschichte“ zu erzählen.

Der andere Elternteil wird Sie nämlich mit Sicherheit als „fürchterliches Monster“, das das Kind ständig vernachlässigt hat, darstellen.

Nützlich sind Photos des Kindes und des anderen Elternteils, aber auch, sofern vorhanden, von anderen Bezugspersonen im Ausland – wie zum Beispiel von den Großeltern.

In diesem Zusammenhang kann es sehr hilfreich sein, wenn man Fotokopien von Ausweispapieren, Führerscheinen oder Kreditkarten hat.

Dies erleichtert der ausländischen zentralen Behörde die Identifizierung des Kindes und des anderen Elternteils.

Das Kind sollte die Anschrift und die Telefonnummer des hier lebenden Elternteils auswendig lernen, damit es im Ausland von sich aus Kontakt aufnehmen kann. Nahezu immer versucht der verbringende Elternteil, jeglichen Kontakt mit dem anderen Elternteil in Bulgarien zu unterbinden.

Wenn der andere Elternteil bereits die Entführung angekündigt haben sollte, ist es sehr ratsam, die Mitarbeiter im Kindergarten und der Schule hiervon zu informieren. Schalten Sie bereits jetzt einen Rechtsanwalt ein.

Was kann ich tun, wenn das Kind bereits ins Ausland verbracht worden ist?Kindesentführung

Wenn das Kind bereits ins Ausland verbracht worden ist, müssen Sie sofort aktiv werden:

Als erster Schritt muss festgestellt werden, wo genau das Kind sich aufhalten könnte.

Es kann eine Vermisstenanzeige bei Polizeidienststelle gestellt werden.

Eigene Recherchen (Anrufe bei Bekannten, Freunde und Verwandten des anderen Elternteils) sollten sofort veranlasst werden.

Im Übrigen sind gewisse Privatdetekteien auf derartige Fälle spezialisiert.

Als nächster Schritt sollte unbedingt schnellstmöglich ein auf Familienrecht spezialisierter Rechtsanwalt (Fachanwalt für Familienrecht) eingeschaltet werden.

Die Verfahren im Zusammenhang mit einer Kindesentführung Bulgarien sind sehr kompliziert und können ohne anwaltliche Hilfe kaum bewältigt werden.

Der ausgewählte Anwalt sollte auch der Sprache des „Zufluchtslandes“ mächtig sein.

Für weitere Informationen rufen Sie uns gleich an die + 359 897 90 43 91 oder schreiben Sie uns an

Unsere Anwälte stehen Ihnen in Fällen internationaler Kindesentführung zur Seite.

Sorgerechtsverfahren Bulgarien

Sorgerechtsverfahren Bulgarien

Sorgerechtsverfahren Bulgarien

Einer der wesentlichen Fragen nach der Scheidungsverfahren ist das Sorgerechtsverfahren Bulgarien.

Ein Sorgerechtsverfahren in Bulgarien  betrifft die Regelung der elterlichen Verantwortung über minderjährige Kinder bei Trennung, Scheidung oder Uneinigkeit zwischen den Eltern.

Ziel ist es, das Kindeswohl zu sichern, wie es das bulgarische Familiengesetzbuch ausdrücklich verlangt.

Das Gericht entscheidet, bei wem das Kind leben soll, wie der Kontakt zum anderen Elternteil geregelt wird und wer die rechtliche Vertretung übernimmt.

1. Rechtliche Grundlagen in Bulgarien

Die gesetzlichen Bestimmungen finden sich im Familiengesetzbuch , insbesondere in:

  • Art. 123 FGB: Gemeinsame elterliche Sorge der Eltern

  • Art. 124–127 FGB: Rechte, Pflichten und gerichtliche Zuständigkeit

  • Art. 59 FGB: Regelung der elterlichen Rechte und des Umgangsrechts bei Trennung

Die elterliche Sorge umfasst laut Gesetz:

Eltern haben Recht und Pflicht, für die physische, emotionale und geistige Entwicklung ihres Kindes zu sorgen – unabhängig davon, ob sie verheiratet oder getrennt leben.

2. Alleiniges SorgerechtSorgerechtsverfahren Bulgarien

Verheiratete Eltern

Sind Eltern bei der Geburt verheiratet, üben sie automatisch das gemeinsame Sorgerecht aus.

Selbst bei einer späteren Trennung bleibt dieses grundsätzlich bestehen, es sei denn, das Gericht ordnet eine andere Regelung an.

Nicht verheiratete Eltern

Ist das Paar nicht verheiratet, hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht (§ 123 Abs. 2 SK).
Der Vater kann:

  • eine gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt oder beim Notar abgeben, oder

  • beim Familiengericht einen Antrag stellen, das gemeinsame Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter zu erhalten, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.

Eine gemeinsame Sorgeerklärung kann bereits vor der Geburt abgegeben werden.

Nach der Geburt muss jedoch eine beglaubigte Geburtsurkunde vorgelegt werden.

3. Ablauf des Sorgerechtsverfahrens

Gerichtliche Zuständigkeit

Das Amtsgericht am gewöhnlichen Wohnsitz des Kindes ist zuständig.

Das Verfahren beginnt mit einer Klage oder einem Antrag eines Elternteils.Sorgerechtsverfahren Bulgarien

Verfahrensschritte

  1. Einreichung des Antrags: Antrag auf Übertragung oder Änderung des Sorgerechts.

  2. Beweisaufnahme: Anhörung beider Eltern, Sozialberichte, psychologische Gutachten.

  3. Anhörung des Kindes: Ab dem 10. Lebensjahr kann das Kind angehört werden (§ 15 SK).

  4. Urteil: Das Gericht entscheidet, wer das Kind betreut und welche Besuchsrechte bestehen.

Kriterien des Gerichts

Das Gericht berücksichtigt:

  • Bindung des Kindes an jeden Elternteil

  • Erziehungsfähigkeit, Stabilität, Lebensumstände

  • Verhalten während der Trennung

  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit im Interesse des Kindes

4. Aufenthaltsbestimmungsrecht und Auslandsreisen

Bei gemeinsamer elterlicher Sorge darf kein Elternteil allein über den dauerhaften Aufenthalt des Kindes im Ausland entscheiden.

Ein Umzug ins Ausland ohne Zustimmung des anderen Elternteils kann als Kindesentführung im Sinne der Haager Kindesentführungsübereinkunft (HKÜ, 1980) gelten.

Wenn keine Einigung erzielt wird, kann das Gericht gemäß Art. 127a SK die Zustimmung des anderen Elternteils ersetzen, wenn der Auslandsaufenthalt im Interesse des Kindes liegt.

5. Internationale Sorgerechtsfälle

Bulgarien ist Mitglied der EU-Verordnung 2019/1111 (Brüssel IIb), die regelt:

  • Zuständigkeit der Gerichte bei grenzüberschreitenden Familienfällen,

  • automatische Anerkennung von Sorgerechtsentscheidungen innerhalb der EU,

  • Verfahren zur Rückführung entführter Kinder (Haager Übereinkommen von 1980).

Damit werden Urteile aus Deutschland, Österreich oder anderen EU-Ländern automatisch in Bulgarien anerkannt, sofern keine Versagungsgründe vorliegen.

6. Häufige Streitpunkte im Sorgerechtsverfahren

Die bulgarischen Gerichte sind nach jüngster Rechtsprechung verpflichtet, Kontaktverweigerung und Entfremdung aktiv zu bekämpfen.

Der EGMR hat Bulgarien mehrfach verurteilt, weil Gerichte und Behörden Umgänge nicht konsequent durchsetzten.

7. Mediation und außergerichtliche Einigung

Vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens kann eine gerichtlich anerkannte Mediation erfolgen.

Die Mediation hilft, einvernehmliche Lösungen zu finden und Konflikte zu reduzieren.

Gerichte empfehlen Mediation, insbesondere wenn minderjährige Kinder betroffen sind.

8. Rolle des Rechtsanwalts im Sorgerechtsverfahren

Ein erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht in Bulgarien übernimmt:

  • die rechtliche Vertretung vor Gericht,

  • die Erstellung von Anträgen und Rechtsmitteln,

  • die Kommunikation mit Jugendämtern, Schulen und Gutachtern,

  • die Vorbereitung von Beweisen,

  • die Durchsetzung von Umgangsregelungen.

Ziel ist es, das Kindeswohl zu sichern, Verfahren zu beschleunigen und emotionale Belastungen zu minimieren.

9. Kontakt zur Kanzlei

Anwaltskanzlei D.Vladimirov & Kollegen 
📍 Sofia 1113, Alexander Zhendov Str. 6
📞 +359 2 858 10 25 | 📱 +359 897 90 43 91
📧  
🌐 www.anwalt-bg.com