Verheiratete Eltern haben grundsätzlich (automatisch) das gemeinsame Sorgerecht für ihre minderjährigen Kinder
Die nicht miteinander verheiratete Eltern haben übereinstimmende Sorgerechtserklärung abgeben oder Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge stellen können.
Oftmals fällt es schwer, das Wohl der Kinder aufgrund der eigenen Betroffenheit in einem Sorgerechtsverfahren in Bulgarien zu beachten.
Ich kann Ihnen helfen, denn als Außenstehende bin ich in der Lage, mögliche Konflikte sachlich zu bewerten.
Wir zeigen Ihnen schnelle und effiziente Handlungsmöglichkeiten auf, so dass langwierige Belastungen für Ihre Kinder vermieden werden können.
Wer trifft die Entscheidung ?
Die elterliche Sorge beinhaltet die Pflicht und das Recht, für ein minderjähriges Kind zu sorgen.
Dieses Fürsorge- und Schutzverhältnis lässt sich rechtlich in zwei Bereiche aufteilen:
Die Personensorge umfasst alle Angelegenheiten, die die Person des Kindes betreffen. Zu den wichtigsten Bereichen zählen Pflege, Erziehung, Beaufsichtigung, Aufenthaltsbestimmung, Bestimmung des Umgangs mit anderen Personen, Vertretung des Kindes.
Die Vermögenssorge umfasst alle tatsächlichen und rechtlichen Handlungen, die der Erhaltung, Vermehrung und Verwertung des Kindesvermögens dienen.
Als Eltern haben das Recht und die Pflicht bei einer Sorgerechtsverfahren Bulgarien für Ihr minderjähriges Kind zu sorgen und es in seiner Entwicklung zu fördern.
Dies gilt unabhängig davon, ob Sie mit Ihrem gemeinsamen Kind zusammen leben oder nicht.
Sorgerecht verheirateter und nicht verheirateter Eltern
Sind Sie zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet oder heiraten Sie einander nach der Geburt Ihres gemeinsamen Kindes, haben Sie das gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind.
Sind Sie als Eltern nicht miteinander verheiratet, erhält zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht in Bulgarien .
Für ein gemeinsames Sorgerecht müssen Sie beim Jugendamt bzw. durch eine notarielle Beurkundung eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben.
Dies ist auch schon vor der Geburt möglich, jedoch muss die beglaubigte Geburtsurkunde zeitnah an das örtliche Jugendamt bzw. an den Notar nachgereicht werden.
Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass der Vater durch einen Antrag beim Familiengericht auch ohne Zustimmung der Mutter das gemeinsame Sorgerecht erlangen kann.
Als Fachanwalt für Familienrecht verfüge ich über jahrelange Erfahrung im Familienrecht.
Im besonderen Maße beschäftige ich mich dabei immer wieder mit den sehr komplexen sorgerechtlichen Problemen
Bei dieser Fragen kommt es vorrangig um konkrete Lösungen und nicht ums Gewinnen geht.
Schildern Sie mir Ihre individuelle Situation anlässlich eines persönlichen Besprechungstermins.
Wir erläuteren Ihnen dann umfangreich und zeitunabhängig Ihre möglichen Vorgehensweisen, um eventuell außergerichtlich die beste Lösung für Sie zu finden.
Grundfragen der Sorgerechtsverfahren Bulgarien
dreht es sich bei einer Scheidung zwischen den beiden Ehepartnern nicht selten um sie.
Das Gesetz sieht – ohne eine Regelung, beispielsweise in einem Ehevertrag – als Folge einer Scheidung vor, dass beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder behalten.
Eine sinnvolle Regelung, da die Kinder immer zwischen den Eltern stehen, sie verbinden und, wenn es keinen Streit vor und um die Kinder gibt, sie keinen Schaden nehmen müssen.
Das Sorgerecht in Bulgarien
weil die Kindesmutter sich weigert, dem Vater auch das Sorgerecht einzuräumen, stellt sich die Frage, wie kann der Kindesvater auch das Sorgerecht erhalten.
Zunächst soll einmal dargestellt werden, was zum Sorgerecht gehört?
Bei einem Streit um das Sorgerecht ist zunächst zu fragen, welches Problem konkret besteht und für die Zukunft oder gar im Einzelfall sofort im Rahmen einer einstweiligen Anordnung zu regeln ist. Denn das Sorgerecht besteht aus mehreren Bestandteile. Konkret beinhaltet das Sorgerecht:
Die Personensorge
Sie umfasst die Verantwortung der Eltern oder eines Elternteils für die persönlichen Belange des Kindes. Damit sind die Fragen des Alltags gemeint, wie zum Beispiel die Kindererziehung, die Gesundheitsvorsorge sowie die Bekleidung und Ernährung der Kinder.
Die Vermögenssorge
Die Vermögenssorge verpflichtet die Eltern zur Verwaltung des Vermögens des Kindes. Die Eltern sind aufgrund der Vermögenssorge auch berechtigt, über das Vermögen zu verfügen, das heißt, Gegenstände zu kaufen oder Kapital des Kindes einzusetzten.
Die gesetzliche Vertretung des Kindes
Da minderjährige Kinder nur in beschränktem Maße Rechtsgeschäfte vornehmen dürfen, muss bis zur Volljährigkeit ein gesetzlicher Vertreter für sie auftreten.
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht, als im täglichen Leben wichtigster Teil des Sorgerechts, gibt den Eltern das Recht, den Wohnort des Kindes zu bestimmen und zu bestimmen, wo sich das Kind aufhält.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht obliegt bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern, beiden Eltern gemeinsam.
Aufgrund eines Antrages einer der Eltern kann jedoch das Aufenthaltsbestimmungsrecht durch das Familiengericht vom Sorgerecht getrennt werden.
Das Ergebnis ist, dass beide Eltern gemeinsam sorgeberechtigt sind, aber nur ein Elternteil Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechts ist.