
Eigentumsübertragung in Bulgarien
Immer häufiger erreicht unsere Kanzlei eine zentrale Frage: Wie funktioniert die Eigentumsübertragung in Bulgarien? Der Immobilienkauf in Bulgarien erfreut sich bei ausländischen Investoren, Auswanderern und Kapitalanlegern zunehmender Beliebtheit. Ob ein Ferienhaus am Schwarzen Meer, eine Wohnung in Sofia oder landwirtschaftliche Flächen auf dem Land – die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen exakt beachtet werden, um Risiken zu vermeiden.
Dieser Leitfaden erklärt Ihnen detailliert, wie die Übertragung von Eigentum in Bulgarien rechtssicher abläuft, wer überhaupt Immobilien erwerben darf, welche Dokumente Sie für den Notar benötigen und wie der Eintrag in das Grundbuch erfolgt. Ein erfahrener Rechtsanwalt ist bei diesen Schritten unerlässlich, da das bulgarische Recht einige Besonderheiten aufweist, die sich deutlich vom deutschen System unterscheiden.
Wer darf Immobilien und Grundstücke in Bulgarien erwerben?
Beim Immobilienerwerb ist rechtlich zwischen dem Eigentum an einer Wohnung oder einem Gebäude und dem Eigentum am dazugehörigen Grundstück zu unterscheiden. Welche Erwerbsmöglichkeiten bestehen, hängt insbesondere von der Staatsangehörigkeit des Käufers, der Art des Grundstücks und dem geplanten Nutzungszweck ab.
Staatsangehörige und Gesellschaften aus der Europäischen Union beziehungsweise dem Europäischen Wirtschaftsraum können Grundeigentum grundsätzlich unter den Bedingungen erwerben, die sich aus dem EU-Beitritt Bulgariens ergeben. Frühere Übergangsbeschränkungen für Zweitwohnsitze sind keine aktuelle allgemeine Erwerbsvoraussetzung mehr. Für landwirtschaftliche Flächen gelten jedoch besondere nationale und unionsrechtliche Vorgaben; deshalb sind Käuferstatus, Flächenart und Erwerbsstruktur stets im Einzelfall zu prüfen.
Für Staatsangehörige aus Drittstaaten richtet sich der unmittelbare Erwerb von Grund und Boden insbesondere nach Artikel 22 der bulgarischen Verfassung, anwendbaren internationalen Verträgen und spezialgesetzlichen Regeln. Der Erwerb einer Wohnung oder eines Gebäudes kann anders zu beurteilen sein als der Erwerb des Grundstücks. Auch die Gründung einer bulgarischen Gesellschaft ist keine pauschale Lösung: Beteiligungsverhältnisse, wirtschaftlich Berechtigte, Mittelherkunft und etwaige Sonderregeln für landwirtschaftliche Flächen müssen vorab geprüft werden.
Welche Sachenrechte können bei der Eigentumsübertragung übertragen werden?
Bei der Übertragung von Eigentum in Bulgarien können verschiedene Arten von Sachenrechten den Besitzer wechseln. Ein Kaufvertrag oder eine gesetzlich bestimmte Erbschaft bilden hierfür meist die Grundlage. Es wird differenziert zwischen:
- Eigentumsrecht an Gebäuden: Hierunter fallen sämtliche Bauwerke wie Wohngebäude, Ferienapartments oder Geschäftsgebäude und Handelsgebäude.
- Eigentumsrecht an Grundstücken: Dies umfasst reguliertes Bauland sowie landwirtschaftliche Flächen.
- Beschränkt dingliche Rechte: Oftmals wird nicht das vollständige Eigentum, sondern beispielsweise nur ein Baurecht, ein spezielles Nutzungsrecht oder eine Dienstbarkeit übertragen.

Gerade der Immobilienerwerb an Grundstücken und an landwirtschaftlichen Flächen erfordert eine genaue Prüfung der Historie. Nur so kann sichergestellt werden, dass keine versteckten Lasten oder Rechte Dritter die zukünftige Nutzung einschränken.
Der Ablauf: So funktioniert der Immobilienkauf in Bulgarien
Die tatsächliche Eigentumsübertragung in Bulgarien ist ein mehrstufiger Prozess. Damit der Erwerb rechtlich bindend ist, müssen strikte Formvorschriften eingehalten werden.
Vorvertrag und Anzahlung
Oft wird zunächst ein Vorvertrag geschlossen, der eine Anzahlung vorsieht. Dieser bindet beide Parteien, bis alle Dokumente für die finale Übertragung vorliegen.
Beurkundung durch den Notar
Der endgültige Immobilienkaufvertrag wird grundsätzlich als notarieller Akt vor dem örtlich zuständigen Notar abgeschlossen. Mit dem wirksamen Abschluss dieses Vertrages geht das Eigentum regelmäßig auf den Käufer über. Der Notar prüft unter anderem Identität, Vertretungsmacht und Eigentumsnachweise; eine unabhängige rechtliche Due-Diligence-Prüfung im Interesse des Käufers ersetzt dies nicht.
Eintragung in das Grundbuch
Der notarielle Akt wird beim zuständigen Registeramt eingereicht. Die Eintragung schafft Publizität und ist insbesondere für die Wirkung gegenüber konkurrierenden Rechten Dritter entscheidend; sie ist beim gewöhnlichen Kaufvertrag nicht generell der konstitutive Zeitpunkt des Eigentumsübergangs. Zum Schutz des Käufers muss die unverzügliche Eintragung dennoch sichergestellt werden.
Zwingend erforderliche Unterlagen für die Übertragung
Welche Unterlagen für den Notartermin und die vorgelagerte rechtliche Prüfung erforderlich sind, hängt von Immobilie, Verkäufer und Erwerbsstruktur ab. Die folgende Liste ist daher eine typische, aber nicht abschließende Übersicht:
- Die Erwerbsurkunde beziehungsweise andere lückenlose Nachweise, aus denen sich das Eigentum des Verkäufers ergibt (zum Beispiel notarieller Akt, Teilungsvertrag, Erbschaftsnachweise oder ein wirksamer staatlicher beziehungsweise kommunaler Veräußerungsakt).
- Eine aktuelle Skizze aus dem öffentlichen Kataster oder dem Katasterbuchwerk beziehungsweise eine Bescheinigung über die exakte Lage der Immobilie.
- Eine aktuelle steuerliche Wertschätzung der zuständigen Gemeinde.
- Ein aktuelles Belastungszeugnis sowie – je nach Risikolage – eine weitergehende Prüfung der Eigentumskette, Hypotheken, Pfändungen, Klagen, Dienstbarkeiten und sonstigen Rechte Dritter.
- Bei bebauten Grundstücken die einschlägigen Bauunterlagen und – soweit nach Gebäudekategorie und Bauphase erforderlich – eine Nutzungsgenehmigung oder Bescheinigung über die Inbetriebnahme; der umgangssprachlich sogenannte „Akt 16“ ist nicht in jedem Fall das allein maßgebliche Dokument.
- Bei juristischen Personen zusätzlich ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister.
Kosten bei der Übertragung der Eigentumsrechte
Ein Immobilienkauf in Bulgarien ist stets mit Nebenkosten verbunden, die in der Regel vom Käufer getragen werden. Diese orientieren sich am Kaufpreis oder am steuerlichen Schätzwert, je nachdem, welcher Betrag höher ausfällt. Zu den wichtigsten Kosten zählen:
Hinzu kommen gegebenenfalls noch weitere Ausgaben wie Überweisungsgebühren der Banken, Kosten für staatlich anerkannte Übersetzer, falls Sie der bulgarischen Sprache nicht mächtig sind, sowie eine Maklerprovision, sofern ein Immobilienmakler eingeschaltet wurde. All diese Aufwendungen sollten in der Gesamtkalkulation immer berücksichtigt werden.
FAQ – Häufige Fragen zum Immobilienkauf
Kann ich eine Immobilie ohne Anwesenheit kaufen?
Ja, die Eigentumsübertragung in Bulgarien kann vollständig über eine notarielle Vollmacht abgewickelt werden. Ihr Rechtsanwalt vertritt Sie dabei rechtskräftig beim Notar und erledigt den Eintrag ins Grundbuch.
Sichern Sie Ihren Immobilienkauf rechtlich ab
Eine sorgfältige Prüfung von Eigentumskette, Belastungen, Bauunterlagen und Vertragsbedingungen reduziert die Risiken beim Immobilienkauf. Lesen Sie ergänzend unsere Hinweise zum Immobilienkauf nach der Euro-Einführung, zur Abwicklung des Immobilienkaufs und zum Immobilienrecht in Bulgarien. Für die Prüfung Ihres konkreten Falls können Sie unsere Kanzlei kontaktieren.