Inkasso & Forderungsbetreibung
Inkasso & Forderungsbetreibung
Unbezahlte Rechnungen, hartnäckige Schuldner und ausbleibende Zahlungen leiten die Fragen zur Rechtsbeitand in bereich Inkasso & Forderungsbetreibung
Diese Rechtsberatung bezieht sich sowohl für Unternehmen jeder Größe als auch zu Privatkunden(Natürliche Personen).
Ganz gleich, ob es sich um :
- einen säumigen Mieter,
- einen zahlungsunwilligen Kunden oder
- eine nicht beglichene medizinische Leistung handelt –
offene Forderungen beeinträchtigen Ihre Liquidität, Ihre Planbarkeit und letztlich Ihr geschäftliches Wachstum.
Genau hier setzt die Arbeit eines spezialisierten Inkassoanwalts in Bulgarien an.
Inkasso-Anwalt in Bulgarien beauftragen
Bulgarien bietet – insbesondere im Vergleich zu westeuropäischen Ländern
– ein zügiges und kostengünstiges gerichtliches Mahnverfahren sowie
– klare gesetzliche Regelungen für die Zwangsvollstreckung (Exekution) offener Forderungen nach dem bulgarischen Zivilprozesskodex.
Doch um Ihre Ansprüche effizient durchzusetzen, ist fundiertes juristisches Know-how und präzises Handeln erforderlich.
Ein erfahrener Anwalt für Forderungseintreibung und Vollstreckungsrecht kennt die rechtlichen Rahmenbedingungen
Die Leistungen im Inkassoverfahren
Unsere auf Forderungsbeitreibung spezialisierte Kanzlei in Sofia bietet Ihnen ein umfassendes Portfolio an Dienstleistungen, darunter:
- Außergerichtliches Mahnverfahren – inkl. anwaltlicher Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung und Verzugszinsberechnung nach Art. 86 des bulgarischen Obligationenrechtsgesetzes;
- Gerichtliches Mahnverfahren nach Art. 410/417 ZPO– für einfache, unbestrittene Forderungen;
- Einleitung ordentlicher Klagen zur Titulierung der Forderung – inkl. Klageschrift, Beweisanträge, Vertretung vor dem zuständigen Bezirks- oder Stadtgericht;
- Erwirken eines vollstreckbaren Titels gem. Art. 405 ZPO ;
- Beantragung und Durchführung der Zwangsvollstreckung – in Zusammenarbeit mit einem Gerichtsvollzieher;
- Sicherung der Forderung durch vorläufige Maßnahmen – wie z. B. Pfändung von Bankkonten, Eintragung von Hypotheken oder Sperrung von Kfz.
Besonderheiten des Inkassorechts
- Gerichtliches Mahnverfahren: Ein Antrag nach Art. 410 ZPO ermöglicht eine schnelle und kostengünstige Erlangung eines Zahlungsbefehls. Wird dieser nicht fristgerecht vom Schuldner bestritten, gilt er als vollstreckbar.
- Direkte Vollstreckung nach Art. 417 ZPO:
- eine notarielle Schuldanerkennung,
- Schuldschein,
- Rechnung mit Lieferschein und Empfangsbestätigung,
- ausländischer Exekutionstitel vorliegt.
- Vollstreckung ausländischer Titel: Im Rahmen der EU (z. B. nach VO 805/2004 oder VO 1215/2012) können vollstreckbare Entscheidungen aus anderen Mitgliedstaaten in Bulgarien direkt exekutiert werden, ohne zusätzliches Anerkennungsverfahren.
Ihr strategischer Vorteil – die Kombination aus Rechtskenntnis und Effizienz
Wir vertreten Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die offene Forderungen gegenüber natürlichen oder juristischen Personen in Bulgarien geltend machen wollen.
Bereits ein anwaltliches Aufforderungsschreiben aus unserer Kanzlei kann eine erhebliche Wirkung entfalten – oft reicht dieser Schritt, um Schuldner zur Zahlung zu bewegen.
Der Ablauf
- Übermittlung der Unterlagen: Senden Sie uns Ihre offenen Rechnungen, Verträge und etwaige Kommunikation mit dem Schuldner.
- Ersteinschätzung: Wir prüfen kostenlos die Erfolgsaussichten und die sinnvollste Vorgehensweise.
- Einleitung der Maßnahmen: Wir starten mit dem Mahnverfahren oder direkt mit einer Klage.
- Vollstreckung: Nach Titulierung der Forderung treiben wir den Betrag effektiv ein.

