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WEN WIR BETREUEN

Forderungseinzug Inkasso in Bulgarien

Forderungseinzug Inkasso in Bulgarien

Im bulgarischen Recht gibt es zahlreiche Möglichkeiten für den Forderungseinzug Inkasso in Bulgarien.

Wir wählen mit Blick auf den Einzelfall den geeignetsten Weg aus, um Ihrem guten Recht Nachdruck zu verleihen.

Offene Forderungen können schnell existenzbedrohend werden. Wir helfen Ihnen schnell und zuverlässig bei der Sicherstellung der wirtschaftlichen Stabilität Ihres Unternehmens.

Durch ein bewährtes Forderungsmanagement und ein effektives Inkasso schützen wir Sie als Freiberufler oder Ihr Unternehmen vor Zahlungsausfall sowie Liquiditätsengpass und erhöhen den Cash-Flow.

Wir sind Ihr Partner bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Gemeinsam erarbeiten wir individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen und übernehmen für Sie die Fristenüberwachung, die Mahnung und Auseinandersetzung mit Ihren Schuldnern.

Als Ihr Partner in Rechtsfragen aller Art stehen wir dabei nicht in direkter Konkurrenz zum herkömmlichen Inkasso-Service ohne anwaltliche Leistung. Wir werden rechtsüberprüfend und rechtsberatend tätig.

Wir prüfen Ihre Unterlagen und kümmern uns kompetent und zügig um die Beitreibung Ihrer Forderung. Nicht selten führt ein anwaltliches Mahnschreiben bereits zu erhöhter Zahlungsmoral. In den anderen Fällen realisieren wir Ihre Forderung durch Einleitung der geeigneten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

In Betracht kommen in diesem Bereich insbesondere folgende Rechtsschritte:Forderungseinzug Inkasso in Bulgarien

A/ Vollstreckung (Zwangsvollstreckung),

B/ Pfändung (bzw. Kontopfändung und Gehaltspfändung),

C/Zwangsversteigerung

D/ Arrestantrag der Konten und Vermögenswerte des Schuldners.

Wir nehmen Ihnen sämtliche Arbeit ab, da wir zwischen Gläubiger und Schuldner vermitteln.

Öfters vertreten wir der Gläubiger vor dem Drittschuldner und Gerichtsvollzieher.

Überlassen Sie uns die Einbringung von Forderungen in Ihrem Unternehmen.

Inkasso und Forderungseinzug gehören zu unserem Tagesgeschäft. Wir wissen, dass vom effektiven Eintreiben bestehender Forderungen nicht selten Existenzen abhängen.

Eine zügige Erbringung unserer Dienstleistungen im Bereicht Forderungseinzug Inkasso in Bulgarien und umfassende Beratung garantieren wir.

Gegenüber Ihren Schuldnern beweisen wir bei der Geltendmachung Ihrer Forderung das nötige Fingerspitzengefühl. Wir vertreten Sie als Gläubiger freundlich, aber bestimmt.

Selbstverständlich werden wir bundesweit tätig. Zur Beauftragung ist dabei in den meisten Fällen ein Termin in unserer Kanzlei nicht erforderlich. Nehmen Sie einfach telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf.

Forderungseinzug für Unternehmen

  • Rechtssichere Formulierung von Ratenzahlungsvereinbarung und weiteren Schreiben
  • Überwachung von gesetzter Mahnfrist und Ratenzahlungsvereinbarung
  • Vorgerichtliches Inkasso (Mahnschreiben, Telefoninkasso und Verhandlung)
  • Gerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid)
  • Klageverfahren bei Widerspruch oder Einspruch des Schuldners
  • Einleitung von Vollstreckungsverfahren und Zwangsvollstreckung (Pfändung, Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss, Kontopfändung, Zwangsversteigerung)
  • Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher
  • Adress- und Bonitätscheck, Registerauskunft (Handelsregister, Genossenschaftsregister, Grundbuchamt, Einwohnermeldeamt)

Dem effektiven Forderungseinzug kommt in Unternehmen eine immer größere Bedeutung zu.

Eines der wichtigsten Merkmale ist hier die Schnelligkeit.

Bereits Ihr Mahnverfahren kann über die Rechnungsstellung bis zur Mahnung führen. Das ist letztendlich das Schlüssel zur erfolgreichen Realisierung Ihrer Forderung.

Für den Forderungseinzug bieten wir Ihrem Unternehmen interessante Konditionen an. Wir beraten Sie hinsichtlich Ihres Forderungsmanagements und schulen ggf. Ihre Mitarbeiter.

Des weiteren bei einer Forderungseinzug Bulgarien bieten wir zu diesem Themenkomplex auch Vorträge an. Unsere Rechtsdienstleistung „Forderungseinzug Inkasso in Bulgarien“ stimmen wir mit Ihren individuellen Bedürfnissen ab.

Fordern Sie hier weitere Informationen zu unserer Inkassodienstleistung an oder erteilen Sie uns direkt einen Inkassoauftrag.

Nach Vorliegen des Titels hat der Gläubiger die Möglichkeit, verschiedenste Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen des Schuldners durchführen zu lassen.

Hierzu gehören beispielsweise folgenden Schritte und zwar :

A/ Die Pfändung durch den Gerichtsvollzieher

B/ Die Pfändung von Arbeitseinkommen,

C./Die Pfändung der Bankkonten;

D/ Die Pfändung der Bausparverträgen, Lebensversicherungen usw.

Gegebenenfalls hat der Gläubiger jedoch auch die Möglichkeit, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Immobiliarvermögen des Schuldners durchzuführen.

Hierzu gehören Maßnahmen wie die Zwangsversteigerung, Eintragung einer Zwangssicherungshypothek, Zwangsverwaltung usw..

Im Hinblick auf die erhebliche Verschuldung zahlreicher Privatschuldner sowie drohender Insolvenzverfahren ist die individuelle Vorgehensweise im Rahmen des Forderungseinzuges heutzutage von größter Bedeutung.

Während in einigen Einzugsverfahren zügige und mit aller Härte durchgeführte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zum Erfolg führen, können wiederum in anderen Einzugsverfahren Ratenzahlungsvereinbarungen mit den Schuldnern unter gleichzeitiger Forderungsabsicherung das richtige Mittel zum Erfolg sein.

Gerichtliches Anwaltsinkasso

Sobald ein vollstreckbarer Titel vorliegt, nutzen wir die gesamte Palette der gebotenen Zwangsvollstreckung.

Dies reicht vom einfachen Vollstreckungsauftrag über den Gerichtsvollzieher bis hin zu der Immobilien-vollstreckung.

In diesem Verfahrensstadium kontrollieren wir parallel zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen laufend die Bonität Ihrer Schuldner.

Sollte es aufgrund der Vollstreckung zu Ratenzahlung oder Vergleichsangebot kommen, sollte dies eng mit dem Gläubiger abgestimmt werden.

Wenn Sie sich über diese Leistung unserer Kanzlei interesieren, melden Sie sich bitte an oder rufen Sie uns gleich an +359897 90 43 91

Was versteht man eigentlich unter Inkasso?

Unter Inkasso versteht man den professionellen Forderungseinzug bei Säumnis des Vertragspartners. Das Inkasso hilft die kontinuierliche Liquidität aufrechtzuerhalten.

Welche Vorteile ergeben sich bei Übergabe der Forderungen an einen Rechtsanwalt für Forderungseinzug anstelle eines Inkassobüros?

Rechtsanwälte sind durch ihre mehrjährige Ausbildung in der Lage alle mit dem Forderungseinzug verbundenen Rechtsfragen sofort zu prüfen und damit einer schnellen Lösung zuzuführen. Abgesehen von einem Masseninkasso gibt es ein „normales“ Inkasso eigentlich nicht. Die Geltendmachung von Forderungen ist immer mit der Prüfung von Rechtsfragen verbunden, also befindet sich der Schuldner überhaupt in Verzug und werden dann die angefallenen Kosten auch tatsächlich erstattet. Im Übrigen sind nicht alle Gerichte bereit, von Inkassobüros geltend gemachten Kosten in voller Höhe dem Gläubiger zu erstatten.

Wann können die Außenstände an einen Anwalt für Forderungseinzug übergeben werden?

Fällige Forderungen können entweder nach Verstreichen des vereinbarten Zahlungszeitpunktes oder aber nach der ersten Mahnung zum Einzug abgegeben werden.

Spare ich Geld, wenn ich die Forderungen über einen Rechtsanwalt übertrage?

Zunächst besteht die Ersparnis auf Gläubigerseite bereits dadurch, dass die vorhandene Manpower für wichtige, operative Aufgaben eingesetzt werden können.

Wer kommt für die Kosten auf, welche durch das Forderungsmanagement über einen Rechtsanwalt entstehen?

Durch die Beauftragung entstehenden Gebühren und Gerichtskosten werden in der Regel vom Schuldner ersetzt.

Wie läuft ein vorgerichtliches Mahnverfahren über einen Anwalt ab?

Der Schuldner erhält eine schriftliche, mit einer Zahlungsfrist versehenen Mahnung. Reagiert er auf diese nicht, wird unverzüglich das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.

Gerichtliches Mahnverfahren – Wie geht der Rechtsanwalt dabei vor?

Es wird ein automatisierte Mahnverfahren bei den jeweils bundesweit zuständigen Gerichten durchgeführt. Alles erfolgt auf elektronischem Wege. Nach Zustellung des Mahnbescheides hat der Schuldner die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Erfolgt diese nicht unverzüglich ein sogenannte Vollstreckungsbescheid erwirkt. Dieser Vollstreckungsbescheid ist dann der Vollstreckungstitel, mit welchem die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden kann. Alles muss sehr schnell gehen, da auch im Rahmen des Forderungsmanagement der Grundsatz gilt: „Zeit ist Geld !“

Wie läuft eine Zwangsvollstreckung ab?

Der effektivste Weg ist die sofortige Einleitung der Kontopfändung. Dies bedeutet, dass die aus der Geschäftsbeziehung bereits bekannte Bankverbindung durch einen Arrest belegt wird und die Bank bestehende Guthaben nur noch in Höhe der Forderung an den Gläubiger auskehren darf. Diese Maßnahme wird in der Regel durch ein sogenanntes Zahlungsverbot unterlegt.

Wie läuft eine Übergabe der Forderungen an die Rechtsanwaltskanzlei ab?

Wir benötigen lediglich einen Auszug aus der offenen Postenliste des Unternehmens und legen hieraus die erforderlichen Daten an.