Rechtsberatung Inkassorecht
Rechtsberatung Inkassorecht
Einer der wichtigsten Themen bei der Fortderungseinzug in Bulgarien bleibt immer die Chance über einer Rechtsberatung Inkassorecht.
1) Rechtlicher Rahmen in Bulgarien
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Zivilprozessordnung (CPC/GPK): Titelgrundlagen und Vollstreckung, u. a. Art. 404 ff. für Vollstreckung sowie das Mahnbefehlsverfahren nach Art. 410/417. Art. 410 ermöglicht einen Zahlungsbefehl ohne zwingende Belege; Art. 417 gestützt auf qualifizierte Urkunden.
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Verjährung: Allgemeine Frist 5 Jahre (Art. 110 Gesetz über Verpflichtungen und Verträge, ZZD); kürzere Sonderfristen möglich.
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Gesetzlicher Verzugszins: BNB-Basiszinssatz + 10 Prozentpunkte laut geltender Regel; Gesetzesinitiative zur Reduktion bei Kaufleuten diskutiert.
EU-Instrumente:
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Europäischer Zahlungsbefehl (VO 1896/2006) für unbestrittene grenzüberschreitende Forderungen.
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Europäisches Bagatellverfahren bis 5.000 € (VO 861/2007)
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Brüssel Ia (VO 1215/2012) zu Zuständigkeit und Anerkennung/Vollstreckung
2) Optimale Durchsetzungsstrategie: Stufenplan
Phase A – Vorgerichtlich
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Anspruchsprüfung, Bonitäts- und Registerchecks (Handels-/Grundbuch-/Meldeauskünfte).
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Abmahnung mit Frist und Zins-/Kostenhinweis.
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Verhandelte Ratenzahlungsvereinbarungen mit Sicherheiten (z. B. Bürgschaft, Hypothek).
Phase B – Beschleunigte Titelbeschaffung
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Zahlungsbefehl nach Art. 410 GPK: schneller, schriftlich, oft ohne mündliche Verhandlung. Bei Widerspruch Übergang in das streitige Verfahren.
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Zahlungsbefehl nach Art. 417 GPK: auf qualifizierte Belege gestützt (z. B. notariell beglaubigte Schuldanerkenntnisse); ermöglicht rasche vorläufige Vollstreckung.
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EU-Optionen: Europäischer Zahlungsbefehl oder Bagatellverfahren bei grenzüberschreitenden Fällen.
Phase C – Sicherung (pre-judgment)
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Arrest/Anordnung auf Konten und Vermögen, Eintragung vorläufiger Sicherungshypothek, Kontenpfändung zur Sicherung der Realisierbarkeit. Grundlage im bulgarischen Vollstreckungsrecht.
Phase D – Zwangsvollstreckung
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Nach Titel: Pfändung beweglicher Sachen, Kontopfändung, Lohnpfändung, Forderungspfändung, Zwangsversteigerung von Immobilien, Zwangsverwaltung. Kosten trägt grundsätzlich der Schuldner. Zusammenarbeit mit staatlichen/privaten Gerichtsvollziehern.
3) Wirtschaftliche Hebel
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Zeit ist der größte Hebel: frühe Einleitung steigert Realisierungsquote.
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Zinsen & Kosten: korrekte Berechnung des gesetzlichen Verzugszinses und der Vollstreckungskosten erhöht Druck und Deckung.
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Case-Screening: Realisierbarkeit durch Bonität und Vermögenslage steuert, ob harte Vollstreckung oder Vergleich sinnvoll ist.
4) Grenzüberschreitender Forderungseinzug
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Titel in einem EU-Staat sind nach Brüssel Ia in Bulgarien anerkennungs- und vollstreckungsfähig; der Europäische Zahlungsbefehl ist in allen Mitgliedstaaten vollstreckbar.
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Praktische Abkürzungen: direkte Beantragung des EPO, anschließende Vollstreckung über bulgarische Gerichtsvollzieher.
5) Typische Fragen kurz beantwortet
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Wie schnell gibt es einen Titel? Zahlungsbefehl ist das schnellste nationale Instrument; EU-Zahlungsbefehl i. d. R. binnen kurzer Frist bei unbestrittenen Ansprüchen. Konkrete Dauer variiert je Gericht.
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Welche Verjährung gilt? Im Regelfall 5 Jahre ab Fälligkeit, Sonderfristen beachten.
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Wie hoch ist der Verzugszins? BNB-Basiszinssatz + 10 %-Punkte; Gesetzesänderung in Diskussion.
6) Unser Leistungsangebot
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Vorgerichtliches Inkasso: Mahnschreiben, Telefoninkasso, Vergleichsverhandlungen.
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Gerichtliche Titelbeschaffung: Mahnverfahren Art. 410/417 GPK, Klage bei Widerspruch.
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Sicherungsmaßnahmen und Zwangsvollstreckung: Pfändung, Kontopfändung, Versteigerung, Zwangsverwaltung; Koordination mit Gerichtsvollziehern.
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EU-Verfahren: Europäischer Zahlungsbefehl, Europäisches Bagatellverfahren; Anerkennung/Vollstreckung nach Brüssel Ia.
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Compliance-Bausteine: Vertrags- und Rechnungs-Check, rechtssichere Ratenpläne, interne Schulungen zum Forderungsmanagement.
7) Prozess-Checkliste für Gläubiger
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Anspruch und Belege prüfen, Frist setzen.
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Bonitäts- und Registerauskünfte ziehen.
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Passendes Titelinstrument wählen: Art. 410/417, Klage, EPO/ESCP.
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Parallel Sicherungsmaßnahmen beantragen.
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Nach Titel: schnelle Vollstreckung einleiten, Zahlungseingänge überwachen, ggf. Vergleich abschließen.
8) Kontakt
Sofortige Einschätzung und Maßnahmenplan: | +359 897 90 43 91.
Unter Inkasso versteht man den professionellen Forderungseinzug bei Säumnis des Vertragspartners. Das Inkasso hilft die kontinuierliche Liquidität aufrechtzuerhalten.
Rechtsanwälte sind durch ihre mehrjährige Ausbildung in der Lage alle mit dem Forderungseinzug verbundenen Rechtsfragen sofort zu prüfen und damit einer schnellen Lösung zuzuführen. Abgesehen von einem Masseninkasso gibt es ein „normales“ Inkasso eigentlich nicht. Die Geltendmachung von Forderungen ist immer mit der Prüfung von Rechtsfragen verbunden, also befindet sich der Schuldner überhaupt in Verzug und werden dann die angefallenen Kosten auch tatsächlich erstattet. Im Übrigen sind nicht alle Gerichte bereit, von Inkassobüros geltend gemachten Kosten in voller Höhe dem Gläubiger zu erstatten.
Fällige Forderungen können entweder nach Verstreichen des vereinbarten Zahlungszeitpunktes oder aber nach der ersten Mahnung zum Einzug abgegeben werden.
Zunächst besteht die Ersparnis auf Gläubigerseite bereits dadurch, dass die vorhandene Manpower für wichtige, operative Aufgaben eingesetzt werden können.
Durch die Beauftragung entstehenden Gebühren und Gerichtskosten werden in der Regel vom Schuldner ersetzt.
Der Schuldner erhält eine schriftliche, mit einer Zahlungsfrist versehenen Mahnung. Reagiert er auf diese nicht, wird unverzüglich das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
Es wird ein automatisierte Mahnverfahren bei den jeweils bundesweit zuständigen Gerichten durchgeführt. Alles erfolgt auf elektronischem Wege. Nach Zustellung des Mahnbescheides hat der Schuldner die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Erfolgt diese nicht unverzüglich ein sogenannte Vollstreckungsbescheid erwirkt. Dieser Vollstreckungsbescheid ist dann der Vollstreckungstitel, mit welchem die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden kann. Alles muss sehr schnell gehen, da auch im Rahmen des Forderungsmanagement der Grundsatz gilt: „Zeit ist Geld !“
Der effektivste Weg ist die sofortige Einleitung der Kontopfändung. Dies bedeutet, dass die aus der Geschäftsbeziehung bereits bekannte Bankverbindung durch einen Arrest belegt wird und die Bank bestehende Guthaben nur noch in Höhe der Forderung an den Gläubiger auskehren darf. Diese Maßnahme wird in der Regel durch ein sogenanntes Zahlungsverbot unterlegt.
Wir benötigen lediglich einen Auszug aus der offenen Postenliste des Unternehmens und legen hieraus die erforderlichen Daten an. Was versteht man eigentlich unter Inkasso?
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