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Rechtsanwalt Anerkennungsverfahren

Annerkennung Kostenfestsetzungsbeschluss

Annerkennung Kostenfestsetzungsbeschluss

Immer mehr bekommen wir Anfragen über die Annerkennung Kostenfestsetzungsbeschluss.

Ein Kostenfestsetzungsbeschluss (KFB) ist eine rechtsverbindliche Entscheidung im Zivilprozess, die auf Antrag der obsiegenden Partei konkret festlegt, welche Kosten erstattet werden müssen und in welcher Höhe.

Er dient der Umsetzung einer bereits getroffenen Grundentscheidung (§ 104 ZPO) und ist grundsätzlich vollstreckbar.

Was ist ein Kostenfestsetzungsbeschluss?

  • Definition: Der KFB ist ein gerichtlicher Titel nach § 104 ZPO, erstellt von einem Rechtspfleger.

Er bestimmt verbindlich, welche Kosten der obsiegenden Partei von der unterliegenden erstattet werden müssen.

Dabei werden ausschließlich notwendige und angemessene Kosten berücksichtigt.

  • Unabhängiges Verfahren: Das Festsetzungsverfahren erfolgt ausschließlich auf Antrag, nicht von Amts wegen. Es soll das Hauptsacheverfahren entlasten und die Erstattungsfrage gesondert klären.

 Kosten bei der Annerkennung KostenfestsetzungsbeschlussAnnerkennung Kostenfestsetzungsbeschluss

Im KFB werden nur solche Kosten berücksichtigt, die notwendig, angemessen und zweckdienlich waren.

Darunter fallen:

  1. Gerichtskosten – Vorschüsse und Gebühren, soweit sie vom Gegner zu übernehmen sind.

  2. Anwaltskosten – Gebühren gemäß RVG, z. B. Verfahrens- und Einigungsgebühr; nur, wenn notwendig für die Rechtsverfolgung.

  3. Zeugen‑ und Gutachterkosten – sofern nötig und angemessen. Erstattungsfähig sind auch privat beauftragte Gutachten – z. B. OLG Hamburg zur Übernahmespflicht durch Versicherer.

  4. Dolmetscher-, Übersetzungs‑ und Reisekosten – sofern erforderlich für das Verfahren.

Nicht erstattungsfähig sind hingegen Kosten, die nicht direkt dem Prozesszweck dienen.

Wer trägt die Kosten?

  • Unterliegende Partei trägt die Kosten grundsätzlich: Gericht + außergerichtliche Kosten der obsiegenden Partei.

  • Teilerfolg: Kosten werden prozentual gemäß dem Erfolg verteilt. 

  • Vergleich: Bei gerichtlichem Vergleich umfasst die üblich vereinbarte Kostenregelung regelmäßig auch Vergleichskosten; § 98 ZPO lässt das zu.

Kostenfestsetzungsverfahren

  • Zweck: Klärung der konkreten Erstattungsbeträge nach rechtskräftiger Grundentscheidung. Das Verfahren ist formal, rein rechnerisch, und konzentriert sich auf notwendige Kosten.

  • Rechtsschutz: Gegen den KFB gibt es die sofortige Beschwerde (§ 104 Abs. 3, § 2 RPflG) oder – bei geringen Streitwerten – die Erinnerung (§ 104 Abs. 2, RPflG).

Differenzierung:

  • Gerichtskosten resultieren aus dem Gerichtskostengesetz (GKG/FamGKG) und werden vom Gericht festgesetzt, ggf. durch Kostenansatz.

  • Außergerichtliche Kosten (Anwalt, Gutachter usw.) müssen gesondert im KFB durch Antragsverfahren geltend gemacht werden.

Vergleichskosten im Kostenfestsetzungsverfahren

  • Gerichtlicher Vergleich: Wird im Rahmen des Prozesses geschlossen. Die Parteien gehen davon aus, dass Kosten des Rechtsstreits auch Vergleichskosten umfassen

  • Außergerichtlicher Vergleich: Vergleichskosten sind nur erstattungsfähig, wenn ausdrücklich vereinbart. Ohne ausdrückliche Regelung gelten sie als gegeneinander aufgehoben .

Ein Kostenfestsetzungsbeschluss ist ein wichtiges, vollstreckbares Instrument im Zivilprozessrecht.

Er richtet sich ausschließlich auf notwendige und angemessene Kosten nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens.

Die korrekte Formulierung in Vergleichen, fristgerechte Antragstellung und sachliche Nachweise sind entscheidend – besonders bei Teilerfolg und Vergleichskosten.

Bei Zweifeln lohnt sich frühzeitige anwaltliche Beratung – nicht zuletzt, weil das Verfahren sehr kosten- und ressourcenschonend sein kann.

Der KostenfestsetzungsbeschlussAnnerkennung Kostenfestsetzungsbeschluss

Grenzüberschreitende Vollstreckung: Anerkennung in Bulgarien

Ein deutscher Kostenfestsetzungsbeschluss ist auch in Bulgarien vollstreckbar, sofern er die EU-Anforderungen erfüllt:

  1. Rechtsgrundlage:

    • Brüssel-Ia-Verordnung (EU Nr. 1215/2012): Deckt zivil- und handelsrechtliche Titel ab.

    • Kein Exequaturverfahren mehr nötig – der Titel ist direkt anerkennungsfähig.

  2. Voraussetzungen:

    • Der Beschluss muss rechtskräftig oder vorläufig vollstreckbar sein.

    • Vollstreckungsklausel erforderlich.

  3. Praktische Schritte in Bulgarien:

    • Übersetzung: Der Beschluss muss ins Bulgarische übersetzt und beglaubigt sein.

    • Zuständiges Gericht: Antrag beim Bezirksgericht am Wohnsitz des Schuldners (z.B. Sofia-Stadt).

    • Antragstellung: Vollstreckungsantrag mit:

      • Originalbeschluss + Vollstreckungsklausel,

      • Beglaubigte Übersetzung,

      • Nachweis der Zustellung an den Schuldner.

  4. Ablehnungsgründe  :

    • Offensichtlicher Verstoß gegen bulgarischen ordre public,

    • Fehlende rechtliches Gehör im deutschen Verfahren.

Praxis-Tipp:

  • Kooperation mit einem bulgarischen Rechtsanwalt für lokale Verfahrensregeln (z.B. Fristen, Kosten).

  • Vollstreckungskosten (Übersetzung, Gerichtsgebühren) sind als Auslagen erstattungsfähig

Purchase property in Bulgaria

Annerkennung ausländischer Ttitel

Annerkennung ausländischer Ttitel

Sie haben in Deutschland gerichtlich obsiegt und wollen mit diesem Titel in der BULGARIEN Annerkennung ausländischer Ttitel zu erwirken.

Urteile deutscher Gerichte können im Rahmen internationaler Verträge in der BULGARIEN vollstreckt werden. Das rechtskräftige Urteil bedarf einer Annerkennung durch das Bulgarisches Vollzugsorgane.

Die Frage, ob von ausländischen Gerichten erlassene Urteile in Bulgarien anerkannt und vollstreckt werden können, besitzt im Geschäftsalltag hohe praktische Relevanz.

Die Europäische Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO) besagt, dass es für die EU-Mitgliedstaaten einfacher ist, Entscheidungen der jeweils anderen Mitgliedstaaten anzuerkennen als Entscheidungen aus Nicht-EU-Staaten.

Wurde ein Inkassourteil von einer ausländischen Gerichtsbarkeit erlassen, erscheint eine Rechtsberatung bezüglich dessen Vollstreckbarkeit auf jeden Fall sinnvoll.

Unsere Anwälte für Zwangsvollstreckungsrecht verfügen über eine ausgezeichnete Expertise im internationalen Handels- und Vertragsrecht und bieten Ihnen kompetente Rechtsberatung bezüglich der Anerkennbarkeit (und damit der Vollstreckbarkeit) ausländischer Urteile in Bulgarien.

Rechtsschrtitte der Annerkennung ausländischer Titel

Mit diesem deutschen Urteil oder Versäumisurteil können Sie das Anerkennungsverfahren in Bulgarien direkt einleiten und vollstrecken.

Sonderfall Scheidung: Sie haben sich in der in Deutschland scheiden lassen und wollen diese Entscheidung in der Bulgarien anerkennen lassen. Dieses Urteil kann jetzt direkt beim Bulgarisches Standesamt registriert werden.Annerkennung Auslandstitel

Es können Urteile, Versäumnisurteile, Kostenfestsetzungsbeschlüsse aus gerichtlichen Verfahren und Schiedssprüche vor einem Bulgarischen Gericht anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden.

Wichtig: Ein im deutschen Mahnverfahren erwirkter Vollstreckungsbescheid kann in der BULGARIEN nicht anerkannt werden.

In diesem Fall müsste neu geklagt werden, der Vollstreckungsbescheid dient dabei als Beweismittel.

#Zustellung und #Annerkennung #ausländischer #Ttitel

Im Anerkennungsverfahren ist die Bulgarische Klageschrift, die Ladung zur mündlichen Verhandlung und das Urteil dem Gegner zuzustellen.

Wenn der Gegner in Deutschland wohnt und die Durchführung des Verfahrens blockiert, ist bei der Zustellung im Wege der internationalen Rechtshilfe anwaltlicher Rat sinnvoll. Die Zustellung stellt sehr oft eine große Hürde dar.

Das Anerkennungsverfahren in der Bulgarien wird am Wohnort des Beklagten geführt, für den Fall, dass er nicht in der Bulgarien wohnhaft ist.

Unsere Telefonnummer lauter  + 359 897 90 43 91 oder schreiben Sie uns einfach an

Warum sollten Sie uns beauftragen ?

Die Anerkennung und Vollstreckung aus ausländischen Titeln, aber auch die Abwehr der Vollstreckung ist keine alltägliche Angelegenheit. Wegen des Auslandsbezugs sind zahlreiche Besonderheiten zu beachten. Mit rein deutschen Vorschriften alleine ist Ihnen in der Regel nicht geholfen. Oftmals entscheidend sind Vorschriften der EU und internationale Abkommen, die wir wegen des Auslandsbezugs prüfen müssen. Darüber hinaus sind Vorschriften des internationalen Rechtsverkehrs zu beachten. So kann zu prüfen sein, ob eine Übersetzung des ausländischen Titels erforderlich ist, ob die konsularische Legalisation durch eine Apostille ersetzt werden kann oder ob die Titelurkunde gar von jeglicher Förmlichkeit befreit ist.

Was umfasst unserer Leistungen ?

Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel in Bulgarienö Abwehr der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel in Bulgarien; Beratung zur Vorbereitung der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel in Bulgarien europäischer Zahlungsbefehl: Beantragung oder Abwehr

Sorgerechtsverfahren Bulgarien

Gerichtsverfahren in Bulgarien

Gerichtsverfahren in Bulgarien

Als Kernpunkt unserer Tätigkeit suchen uns die Mandante über die Einleitung ein Gerichtsverfahren in Bulgarien.

Gerichtsverfahren in Bulgarien – Praxisleitfaden und aktueller Überblick

Ob Sie Geldforderungen einklagen oder sich gegen eine Klage verteidigen – in Bulgarien gilt es, die Regeln zu kennen.

In diesem Beitrag erfahren Sie,

A/welche Arten von Gerichtsverfahren es gibt, wie hoch die Gerichtskosten sind,

B/ welche Fristen und Formalitäten gelten und

C/ wann ein Anwalt sinnvoll ist.

Der Überblick basiert auf der bulgarischen Zivilprozessordnung und auf aktuellen Informationen deutschsprachiger Kanzleien in Sofia.

Warum eine sorgfältige Vorbereitung entscheidend ist

Bulgarische Gerichte arbeiten nach der Zivilprozessordnung (ZPO). Die ZPO enthält die Verfahrensgrundsätze, Zuständigkeitsregeln und Formvorschriften

Ein Gerichtsprozess beginnt immer mit der Klageeinreichung, und die Klage muss den wesentlichen Sachverhalt, das konkrete Klagebegehren und vorhandene Beweismittel enthalten

Eine ordentliche Vorbereitung reduziert das Risiko von Verfahrensfehlern und spart Ihrem Unternehmen Zeit und Geld.Gerichtsverfahren in Bulgarien

Unsere Kanzlei setzt deshalb auf eine akribische Aufarbeitung der Fakten, die Prüfung der Solvenz des Schuldners sowie die richtige Auswahl des Verfahrens.

Im Zweifel ist der Gang zu Gericht kein Selbstzweck – bei einem insolventen Gegner können die „4 % Gerichtsgebühr“ schnell verloren sein.

Die wichtigsten Gerichtsverfahren in Bulgarien

  1. Mahnverfahren – schneller Zahlungsbefehl

Das Mahnverfahren ermöglicht die schnelle Titulierung von Geldforderungen oder die Rückgabe von beweglichen Sachen. Die Gerichtsgebühr beträgt 2 % des Streitwerts

Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, erlangt der Zahlungsbefehl Rechtskraft und Sie können sofort vollstrecken

Erhebt er Widerspruch, müssen Sie eine Klageschrift einreichen und Ihre Forderung im ordentlichen Verfahren beweisen

Unser Tipp: Das Mahnverfahren lohnt sich nur bei unstreitigen Forderungen. Wenn absehbar ist, dass die Gegenseite widerspricht, sollten Sie sofort klagen. Andernfalls verlieren Sie Zeit und es fallen doppelte Gebühren an.

  1. Sicherungsverfahren – Vermögen sichern, bevor der Gegner es verlagert

Im Sicherungsverfahren können Sie das Vermögen des Schuldners sichern, bevor es zur Zwangsvollstreckung kommt. Das Gericht kann Maßnahmen wie Konto‑ oder Vermögenspfändungen anordnen

Ziel ist es, dem Schuldner zu untersagen, Vermögen zu veräußern oder zu verschieben, damit die spätere Vollstreckung nicht ins Leere läuft.

  1. Klageverfahren – der klassische Zivilprozess

Das Klageverfahren startet mit der Einreichung einer Klage bei dem örtlich und sachlich zuständigen Gericht

Die Klageschrift muss Angaben zu den Parteien enthalten und sämtliche Beweismittel auf Bulgarisch oder mit beglaubigter Übersetzung umfassen

Der Kläger kann während der Beweisaufnahme Sachverständigengutachten beantragen oder Zeugen vernehmen lassen

Danach wird die Klage der Gegenseite zur Stellungnahme zugestellt.

Typisch für das Klageverfahren sind folgende Kosten:

Gerichtsgebühr: 4 % des Streitwerts

Sachverständigenhonorare und Zeugengebühren

Übersetzungskosten, Reise‑ und Anwaltskosten

Die Gerichtsgebühren sind Vorschusskosten und müssen bei Klageeinreichung gezahlt werden. Bei Berufungen wird eine Hälfte dieser Gebühr fällig

  1. Zwangsvollstreckung – den Titel durchsetzen

Mit einem rechtskräftigen Urteil oder Zahlungsbefehl können Sie die Zwangsvollstreckung einleiten. Dazu ist ein Vollstreckungsbescheid erforderlich; der Gerichtsvollzieher prüft das Vermögen des Schuldners, pfändet Konten, Fahrzeuge oder Immobilien und kann ein Veräußerungsverbot erlassen

Die Kosten für die Vollstreckung bestehen aus den Gebühren des Gerichtsvollziehers, weiteren Anwaltshonoraren und ggf. Reisekosten

Diese Auslagen werden Ihnen zwar vorfinanziert, aber der Schuldner muss sie später erstatten

So läuft ein bulgarisches Klageverfahren ab

Identifizierung der Parteien: Kläger und Schuldner müssen mit Name, bulgarischer Personenkennziffer (ЕГН) oder Handelsregisternummer, Adresse und Umsatzsteuer‑ID angegeben werden

Die Identifizierung ermöglicht eine Bonitätsprüfung, um die Erfolgsaussichten zu beurteilen.

Übersetzung und Legalisation: Die Prozesssprache ist Bulgarisch. Alle Unterlagen müssen mit beglaubigter Übersetzung eingereicht werden

Für ausländische Urkunden ist oft eine Apostille erforderlich

Klageeinreichung: Die Klage wird beim zuständigen Gericht eingereicht, die Gerichtsgebühr von 4 % des Streitwerts ist zu zahlen

Zustellung und Erwiderung: Das Gericht prüft seine Zuständigkeit und stellt die Klage dem Beklagten zu

Der Beklagte hat typischerweise 14 Tage bis einen Monat Zeit zur Klageerwiderung; in dieser Frist müssen alle Beweise vorgelegt werden

Versäumt der Beklagte diese Frist, verliert er bestimmte Rechte

Mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme: Beide Parteien präsentieren Beweise, beantragen Gutachten oder befragen Zeugen

Urteil und Rechtsmittel: Nach Anhörung aller Beteiligten ergeht das Urteil. Innerhalb einer gesetzlich bestimmten Frist kann Berufung eingelegt werden; die Berufungsgebühr beträgt 50 % der ursprünglichen Gerichtsgebühr

Vollstreckung: Mit dem vollstreckbaren Urteil können Sie das Zwangsvollstreckungsverfahren einleiten

Wie lange dauert ein Verfahren?

Die Dauer eines Gerichtsverfahrens lässt sich schwer vorhersagen. Eine Instanz dauert in der Regel ein bis zwei Jahre

Verzögerungen treten auf, wenn die Gegenseite schwer zu finden ist, Postzustellungen scheitern oder Beweise im Ausland erhoben werden müssen

Wenn der Beklagte nicht reagiert, kann es zu einem Versäumnisurteil kommen, das dem Gläubiger schnell einen Vollstreckungstitel verschafft

Dieses Urteil kann aber aufgehoben werden, wenn der Schuldner nachweist, dass er nicht ordnungsgemäß benachrichtigt wurde

Unser praktischer Rat: Realistisch kalkulieren und Geduld mitbringen. Ein gut vorbereiteter Fall und eine lückenlose Zustellung beschleunigen das Verfahren. Gleichzeitig kann eine gütliche Einigung oft Zeit und Kosten sparen.

Anwaltszwang – muss ich einen bulgarischen Anwalt beauftragen?

Vor bulgarischen Gerichten besteht kein genereller Anwaltszwang

Ein Anwalt ist nur vor dem Obersten Kassationsgericht oder dem Obersten Verwaltungsgericht Pflicht, wo eine fünfjährige Berufserfahrung vorausgesetzt wird

Trotzdem ist die Vertretung durch einen deutschsprachigen Anwalt dringend zu empfehlen:

Ein Anwalt kennt die Verfahrensregeln und vermeidet Formfehler.

Er übernimmt den Schriftverkehr und stellt sicher, dass Übersetzungen korrekt sind.

Bei komplexen Handelsstreitigkeiten oder grenzüberschreitenden Fällen kann er Sie auch zu europäischen Instrumenten wie dem Europäischen Vollstreckungstitel oder dem Europäischen Mahnverfahren beraten

Für mittellose Parteien gibt es Prozesskostenhilfe. Diese befreit von den Gerichtsgebühren, die Anwaltshonorare müssen aber selbst getragen werden

Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Fällen

Bei Klagen gegen ausländische Gesellschaften müssen Sie einen aktuellen Handelsregisterauszug mit Apostille und beglaubigter Übersetzung vorlegen

Eine Adresse in Bulgarien ist für die Zustellung der Gerichtsunterlagen erforderlich; meist wird die Kanzleiadresse genutzt

Zudem gibt es europäische Instrumente:

Europäischer Zahlungsbefehl (Verordnung (EG) 1896/2006): ermöglicht die EU‑weite Geltendmachung unbestrittener Forderungen

Er ist schnell und kostengünstig, setzt aber detaillierte Angaben zu den Beweismitteln voraus

Europäischer Vollstreckungstitel (Verordnung (EG) 805/2004): erlaubt die Vollstreckung unbestrittener Entscheidungen ohne Exequatur; erfordert jedoch die Einhaltung der Zustellvorschriften

Rechtssicherheit braucht Strategie

Gerichtsverfahren in Bulgarien sind kein Glücksspiel. Mahn‑, Sicherungs‑, Klage‑ und Vollstreckungsverfahren haben jeweils ihre eigenen Regeln und Kosten. Die Gerichtsgebühren – 2 % im Mahnverfahren und 4 % im Klageverfahren – müssen Sie vorab zahlen

Übersetzungen und formale Anforderungen sind streng: alle Unterlagen müssen auf Bulgarisch eingereicht werden

Ohne saubere Vorbereitung drohen Verzögerungen und Kostenexplosionen.

Als deutschsprachige Kanzlei in Sofia begleiten wir Sie durch alle Verfahrensarten – vom ersten Schritt bis zur Vollstreckung. Wir prüfen die Bonität des Gegners, wählen das passende Verfahren und halten die Kosten im Blick. So bleiben Sie Herr des Verfahrens.

Gerichtsverfahren in Bulgarien

In jedem Fall widmen wir die gleiche Aufmerksamkeit, egal ob er vor einem Landgericht, einem Berufungsgericht, einem Amtsgericht verhandelt wird.

Wir bieten darüber hinaus Beratung und Rechtshilfe bei der Vorbereitung und Erstellung verschiedener Arten von Zivilverträgen.

Unser umfassendes Dienstleistungsspektrum deckt unter anderem die Erstellung von Kaufverträgen, Mietverträgen, Schenkungsverträgen sowie Erbverträgen ab.

Bei jedem Gerichtsverfahren in Bulgarien unterstützen wir beim Schutz der subjektiven Bürgerrechte, etwa im Bereich des Persönlichkeitsrechts oder des Eigentumsrechts.

Unsere anwaltliche Expertise umfasst zudem die Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen rund um die

  1. Unterbringung unter Vormundschaft,
  2. Vormundschaft selbst und den
  3. Umgang mit unbekannter Abwesenheit.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei ist die langjährige Erfahrung und Spezialisierung in der Gründung gemeinnütziger Vereine.

Wir verstehen die spezifischen Anforderungen und rechtlichen Hürden, die bei der Gründung solcher Organisationen auftreten können.

Von der Satzungsgestaltung bis zur Registrierung beim zuständigen Gericht begleiten wir unsere Mandanten umfassend durch den gesamten Gründungsprozess.

Unsere Mandanten profitieren auch von unserem Verständnis für ihre individuellen Bedürfnisse und die Bedeutung jedes Falls.

Egal, ob es um die Ausarbeitung eines einfachen Gerichtsverfahren in Bulgarien oder die Vertretung in einem komplexen Gerichtsverfahren geht, garantieren wir, dass jeder Fall mit der gleichen Sorgfalt und Präzision behandelt wird.

Unsere Kanzlei verfolgt stets den Anspruch, die rechtlichen Interessen unserer Mandanten in vollem Umfang zu schützen und ihre Anliegen erfolgreich durchzusetzen.

Unsere juristische Arbeit basiert auf drei Grundpfeilern: Vertrauen, Kompetenz und Erfolg.

Durch die Bereitstellung maßgeschneiderter rechtlicher Lösungen und die Vertretung unserer Mandanten haben wir uns als zuverlässiger Partner etabliert.

Unsere Kanzlei bietet ein breites Spektrum an

Unserer Rechtlichen Dienstleistungen

, die genau auf die Bedürfnisse und Anforderungen unserer Mandanten abgestimmt sind

Wir reden über die Leistung im Bereich des Vertragsrechts, des Zivilrechts, des Verwaltungsrechts oder der Gründung von gemeinnützigen Organisationen.

Wir sind der festen Überzeugung, dass jeder Mandant das Recht auf bestmögliche rechtliche Vertretung hat.

Daher stellen wir sicher, dass unsere Dienstleistungen stets höchsten Ansprüchen gerecht werden.

Die Zufriedenheit unserer Mandanten steht dabei für uns an erster Stelle.

Einleiten ein Gerichtsverfahren in BulgarienGerichtsverfahren in Bulgarien

Wir bieten Rechtshilfe und Vertretung im Verfahren zur Eintragung gemeinnütziger Vereine und Stiftungen vor dem zuständigen Amtsgericht.

Wir bieten eine komptente Rechtsberatung, Gutachten und Rechtsvertretung zu:

  • Subjektive Rechte. Subjektives Recht und Klagerecht;
  • Persönliche Nichteigentumsrechte. Zivilrechtlicher Schutz des Einzelnen;
  • Rechtsmissbrauch;
  • Schutz der subjektiven Rechte;
  • Schutz der subjektiven Rechte: Selbstschutz der Rechte. Unvermeidliche Abwehr, extreme Not, Selbsthilfe;
  • Rechtsfähigkeit und Rechtsfähigkeit natürlicher Personen;
  • Arten von Verboten, Verfahren zur Unterstellung und Aufhebung des Verbots;
  • Vormundschaft, Treuhandschaft. Vormundschaftsbehörde, Gewahrsam;
  • Personenstandsgesetze. Ausstellungsverfahren. Änderungen. Änderungen;
  • Unbekannte Abwesenheit und Todesanzeige;
  • Betreuung juristischen Person. Rechtlichen Vertretung vor dem Behörden und Anstalten;
  • Gemeinnützige juristische Personen. Verbände. Grundlagen. Gemeinnützige juristische Personen zum privaten und öffentlichen Nutzen.
  • Wertvolle Bücher.
  • Rechtsgeschäfte und Form der Geschäfte.
  • Ungültigkeit von Transaktionen. Arten der Invalidität: Nichtigkeit, Nichtigkeit, Teilinvalidität, schwebende Invalidität;
  • Darstellung. Genehmigung;
  • Entstehung und Beendigung der Vertretungsmacht. Erneute Autorisierung.
  • Verjährungsfrist und Dauer der Verjährungsfristen.

Die Anwaltshonorare werden gemäß VERORDNUNG № 1 vom 9.07.2004 über die Mindestbeträge der Anwaltshonorare berechnet