
Anwalt Immobilienerwerb in Bulgarien
Immer mehr Leute Fragen nach einem Anwalt Immobilienerwerb in Bulgarien.
Immer mehr ausländische Käufer interessieren sich für Immobilien in Bulgarien.
Besonders gefragt sind Wohnungen in Sofia, Varna, Burgas und Plovdiv, Ferienimmobilien am Schwarzen Meer, Häuser auf dem Land sowie Grundstücke für private oder geschäftliche Investitionen.
Gerade deshalb steigt die Nachfrage nach einem erfahrenen Anwalt Immobilienerwerb Bulgarien.
Denn ein Immobilienkauf in Bulgarien ist nicht nur eine wirtschaftliche Entscheidung, sondern vor allem ein rechtlicher Vorgang mit erheblichen Folgen.
Wer eine Immobilie in Bulgarien kaufen möchte, sollte vor Unterzeichnung eines Vorvertrags, vor Zahlung einer Anzahlung und vor dem Notartermin unbedingt prüfen lassen,
- ob der Verkäufer tatsächlich Eigentümer ist,
- ob Belastungen bestehen, ob der Kataster mit den Eigentumsdokumenten übereinstimmt
- ob ausländische Käufer die konkrete Immobilie überhaupt direkt erwerben dürfen.
Unsere Kanzlei unterstützt Käufer, Verkäufer, Investoren und ausländische Mandanten bei allen rechtlichen Fragen rund um den Immobilienerwerb in Bulgarien.
Warum Sie beim Immobilienkauf in Bulgarien einen Anwalt benötigen
Ein bulgarischer Notar beurkundet die Transaktion.
Er ersetzt jedoch nicht die unabhängige anwaltliche Vertretung des Käufers.
Der Notar ist nicht Ihr persönlicher Rechtsberater.
Seine Aufgabe besteht darin, die notarielle Form einzuhalten, bestimmte gesetzliche Voraussetzungen zu prüfen und die Urkunde in das Immobilienregister einzubringen.
Die umfassende Risikoprüfung zugunsten des Käufers gehört jedoch nicht automatisch zu seinen Aufgaben.
Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Bulgarien prüft dagegen Ihre Interessen als Käufer.
Dazu gehören insbesondere:
- Prüfung der Eigentumskette;
- Prüfung des Verkäufers und seiner Verfügungsberechtigung;
- Prüfung auf Hypotheken, Pfändungen, Gerichtsverfahren und sonstige Belastungen;
- Prüfung von Nutzungsrechten, Wohnrechten, Dienstbarkeiten und Rechten Dritter;
- Abgleich zwischen Notarurkunde, Kataster, Grundbuch und tatsächlichem Zustand;
- Prüfung der Bebauung, Bauunterlagen und Nutzungserlaubnisse;
- Prüfung der Zahlungsstruktur;
- Prüfung des Vorvertrags und des endgültigen Kaufvertrags;
- Vertretung beim Notar;
- rechtliche Begleitung nach dem Erwerb.
Gerade bei ausländischen Käufern ist diese Prüfung besonders wichtig, weil häufig sprachliche, rechtliche und praktische Unterschiede unterschätzt werden.
Immobilienerwerb in Bulgarien – aktuelle rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung
Bulgarien ist seit dem 1. Januar 2026 Mitglied der Eurozone.
Dadurch werden Kaufpreise, Gebühren, Steuern und Vertragszahlungen im Immobilienbereich zunehmend unmittelbar in Euro kalkuliert.
Für ausländische Käufer aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und anderen europäischen Staaten ist dies praktisch relevant, weil Währungsumrechnungen und Wechselkursrisiken deutlich reduziert werden.
Gleichzeitig bleibt der bulgarische Immobilienmarkt dynamisch.
Besonders in großen Städten und touristisch attraktiven Regionen sind Preisentwicklung, Nachfrage und Investitionsinteresse weiterhin hoch.
Gerade in einem aktiven Markt ist eine rechtliche Due Diligence unverzichtbar, weil Käufer häufig unter Zeitdruck gesetzt werden, schnelle Anzahlungen leisten sollen oder Vorverträge unterzeichnen, bevor die rechtliche Situation der Immobilie vollständig geprüft wurde.
Ein seriöser Immobilienerwerb beginnt deshalb nicht mit der Zahlung einer Reservierungsgebühr, sondern mit einer klaren juristischen Prüfung.
Können Ausländer Immobilien in Bulgarien kaufen?
Grundsätzlich können Ausländer in Bulgarien Immobilien erwerben.
Die konkrete rechtliche Möglichkeit hängt jedoch davon ab, welche Art von Immobilie gekauft wird und welche Staatsangehörigkeit der Käufer besitzt.
1. Wohnungskauf in Bulgarien
Ausländische Käufer können in der Regel Wohnungen oder selbständige Objekte in Gebäuden erwerben.
Besonders häufig betrifft dies Apartments in Sofia, Varna, Burgas, Plovdiv, Bansko, Nessebar, Sunny Beach oder anderen Städten und Ferienregionen.
Wichtig ist jedoch die Prüfung, ob mit dem Apartment auch ideelle Anteile am Grundstück verbunden sind und ob diese rechtlich problemlos übertragen werden können.
2. Haus mit Grundstück in Bulgarien
Beim Kauf eines Hauses ist die rechtliche Lage komplexer, weil regelmäßig auch Grundstückseigentum übertragen wird.
Für EU- und EWR-Bürger ist der Erwerb von Grundstücken in Bulgarien unter den gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich möglich.
Bei Drittstaatsangehörigen, also Käufern außerhalb der EU und des EWR, muss besonders sorgfältig geprüft werden, ob ein direkter Grundstückserwerb zulässig ist oder ob eine bulgarische Gesellschaft als Erwerbsstruktur erforderlich ist.
In der Praxis wird bei Nicht-EU-Käufern häufig eine bulgarische Gesellschaft, etwa eine EOOD oder OOD, genutzt, wenn Grundstückseigentum erworben werden soll.
3. Landwirtschaftliche Grundstücke und Waldflächen
Landwirtschaftliche Grundstücke und Waldflächen unterliegen zusätzlichen gesetzlichen Einschränkungen.
Hier ist eine besonders genaue Prüfung erforderlich. Nicht jede Struktur, die für eine Wohnung oder ein gewöhnliches Haus funktioniert, ist automatisch für landwirtschaftliche Flächen geeignet.
Vor dem Kauf muss geklärt werden:
- Welche Art von Land liegt vor?
- Ist es urbanisiertes Bauland, Agrarland oder Waldfläche?
- Darf der konkrete Käufer diese Fläche erwerben?
- Bestehen besondere gesetzliche Einschränkungen?
- Ist eine Umwidmung möglich oder erforderlich?
- Gibt es Vorkaufsrechte oder Nutzungsrechte Dritter?
Die wichtigste Regel: Keine Anzahlung ohne rechtliche Prüfung
Viele Käufer verlieren Geld, weil sie zuerst eine Anzahlung leisten und erst danach einen Anwalt einschalten. Das ist riskant.
Eine Anzahlung oder Reservierungsgebühr sollte erst gezahlt werden, wenn mindestens folgende Punkte geprüft wurden:
- Wer ist Eigentümer der Immobilie?
- Stimmen Verkäufer, Eigentumsurkunde und Registereintrag überein?
- Gibt es mehrere Eigentümer oder Erben?
- Gibt es Hypotheken, Pfändungen oder gerichtliche Streitigkeiten?
- Ist der Kaufgegenstand im Kataster korrekt eingetragen?
- Gibt es illegale Anbauten oder nicht registrierte Gebäude?
- Gibt es Nutzungsrechte Dritter?
- Gibt es offene kommunale Steuern oder Gebühren?
- Ist die Zufahrt rechtlich gesichert?
- Ist die Zahlungsstruktur sicher?
Ein professioneller Anwalt für Immobilienerwerb in Bulgarien verhindert, dass der Käufer ein rechtliches Problem statt einer sicheren Immobilie erwirbt.
Rechtliche Due Diligence beim Immobilienkauf in Bulgarien
Die Due Diligence ist die rechtliche Hauptprüfung vor dem Kauf. Sie sollte nicht oberflächlich durchgeführt werden.
Entscheidend ist nicht nur, ob der Verkäufer eine Eigentumsurkunde vorlegt, sondern ob diese Eigentumsurkunde rechtlich tragfähig ist und ob spätere Risiken ausgeschlossen oder reduziert werden können.
Unsere rechtliche Prüfung umfasst insbesondere:
1. Prüfung der Eigentumsurkunden
Wir prüfen die Notarurkunden, Erbscheine, Gerichtsentscheidungen, Teilungsurkunden, Kaufverträge oder sonstigen Dokumente, aus denen sich das Eigentum des Verkäufers ergibt.
Dabei wird geklärt:
- Wie hat der Verkäufer Eigentum erworben?
- Ist die Eigentumskette vollständig?
- Gibt es Lücken in der Eigentumshistorie?
- Gibt es ungeklärte Erbansprüche?
- Gibt es frühere Verfügungen, die problematisch sein könnten?
- Sind alle Eigentümer am Verkauf beteiligt?
2. Prüfung des Immobilienregisters
Das bulgarische Immobilienregister ist für die Prüfung von Belastungen und eingetragenen Akten zentral. Dort können unter anderem notarielle Urkunden, Hypotheken, Pfändungen, Klagen, Sicherungsmaßnahmen und andere relevante Akte erscheinen.
Für Käufer ist besonders wichtig, ob die Immobilie frei von Belastungen ist oder ob Rechte Dritter bestehen, die den Erwerb gefährden können.
3. Prüfung des Katasters
Der Kataster zeigt die technische und räumliche Individualisierung der Immobilie.
Dazu gehören Lage, Grenzen, Fläche, Identifikationsnummer, Nutzungsart und selbständige Objekte in Gebäuden.
In der Praxis treten häufig Probleme auf, wenn:
- die tatsächliche Fläche nicht mit dem Kataster übereinstimmt;
- ein Gebäude im Kataster fehlt;
- Anbauten nicht registriert sind;
- Grundstücksgrenzen unklar sind;
- das Gebäude anders genutzt wird als eingetragen;
- ein Objekt als Wohnraum verkauft wird, aber rechtlich eine andere Zweckbestimmung hat;
- ein Grundstück keine rechtlich gesicherte Zufahrt hat.
Ein Kauf ohne Katasterprüfung ist daher nicht empfehlenswert.
4. Prüfung von Bauunterlagen und Nutzungserlaubnis
Beim Kauf von Häusern, Neubauten, Apartments in neuen Gebäuden oder gewerblichen Immobilien müssen auch Bauunterlagen geprüft werden.
Wichtig sind insbesondere:
- Baugenehmigung;
- genehmigte Baupläne;
- Protokolle während des Bauprozesses;
- Nutzungserlaubnis bzw. Act 16, soweit erforderlich;
- Übereinstimmung zwischen gebautem Zustand und genehmigten Unterlagen;
- Eintragung des Gebäudes im Kataster;
- mögliche illegale Bauarbeiten;
- Gewährleistungsfragen bei Neubauten.
Fehlende Bauunterlagen können später erhebliche Probleme verursachen, etwa bei Verkauf, Finanzierung, Versicherung, Vermietung oder Umbau.
Vorvertrag beim Immobilienerwerb in Bulgarien
In Bulgarien wird vor dem endgültigen Notarvertrag häufig ein Vorvertrag abgeschlossen.
Dieser Vorvertrag ist rechtlich sehr wichtig und darf nicht als bloße Formalität betrachtet werden.
Ein Vorvertrag sollte klar regeln:
- genaue Beschreibung der Immobilie;
- Kaufpreis;
- Zahlungsfristen;
- Höhe und Rechtsnatur der Anzahlung;
- Bedingungen für Rückzahlung der Anzahlung;
- Frist für den Notartermin;
- Verpflichtung des Verkäufers zur Vorlage bestimmter Dokumente;
- Erklärung über fehlende Belastungen;
- Folgen bei Nichterfüllung;
- Vertragsstrafe;
- Übergabe der Immobilie;
- Übernahme von Steuern, Gebühren und Nebenkosten;
- Regelung bei festgestellten rechtlichen Mängeln.
Besonders gefährlich sind Vorverträge, die den Käufer verpflichten, die Anzahlung zu verlieren, obwohl später rechtliche Probleme an der Immobilie festgestellt werden.
Deshalb sollte ein Vorvertrag nie ohne anwaltliche Prüfung unterschrieben werden.
Notarvertrag und Eigentumsübertragung in Bulgarien
Der endgültige Immobilienerwerb erfolgt durch notarielle Urkunde vor einem bulgarischen Notar.
Zuständig ist grundsätzlich ein Notar im Bezirk, in dem sich die Immobilie befindet.
Beim Notartermin werden die Parteien identifiziert, die Dokumente geprüft, die Urkunde unterzeichnet und anschließend zur Eintragung in das Immobilienregister eingereicht.
Der Käufer sollte vor dem Notartermin sicherstellen, dass:
- alle Registerprüfungen aktualisiert wurden;
- keine neuen Belastungen eingetragen wurden;
- der Kaufpreis sicher gezahlt wird;
- die Identität und Vertretungsmacht aller Beteiligten geklärt ist;
- bei Vollmacht die Formvorschriften eingehalten wurden;
- alle kommunalen Steuerbescheinigungen aktuell sind;
- die Katasterunterlagen aktuell sind;
- der Vertragsinhalt mit der anwaltlich geprüften Fassung übereinstimmt.
Eine kurzfristige Aktualisierung der Belastungsprüfung vor dem Notartermin ist besonders wichtig.
Immobilienkauf in Bulgarien durch Vollmacht
Viele ausländische Käufer können nicht persönlich nach Bulgarien reisen. In solchen Fällen kann der Erwerb durch eine notarielle Vollmacht erfolgen.
Die Vollmacht muss jedoch präzise erstellt werden. Eine allgemeine Vollmacht reicht für Immobiliengeschäfte häufig nicht aus. Sie muss insbesondere die konkrete Immobilie, die Befugnis zum Vertragsabschluss, die Zahlung, die Entgegennahme von Dokumenten und die Vertretung vor Notar, Gemeinde, Kataster und Registerbehörden klar regeln.
Bei Vollmachten aus dem Ausland sind außerdem Apostille, Übersetzung und ggf. besondere notarielle Anforderungen zu beachten.
Fehlerhafte Vollmachten können den Notartermin verzögern oder die Wirksamkeit der Transaktion gefährden.
Kosten beim Immobilienerwerb in Bulgarien
Beim Immobilienkauf in Bulgarien fallen neben dem Kaufpreis verschiedene Nebenkosten an.
Dazu gehören insbesondere:
- lokale Erwerbssteuer;
- Notargebühren;
- Registergebühren;
- Katastergebühren;
- Übersetzungskosten;
- Bankgebühren;
- Maklerprovision, falls vereinbart;
- anwaltliche Gebühren;
- ggf. Kosten für Gesellschaftsgründung;
- ggf. Buchhaltungskosten bei Erwerb über Gesellschaft.
Die konkrete Höhe der lokalen Steuer hängt von der jeweiligen Gemeinde ab. In Sofia beträgt die Immobilienübertragungssteuer nach der veröffentlichten kommunalen Steuerinformation 3 %. In anderen Gemeinden kann der Satz abweichen.
Deshalb muss der konkrete Erwerbsort immer gesondert geprüft werden.
Wichtig ist auch: Die Gebühren und Steuern orientieren sich regelmäßig an der maßgeblichen Bewertung der Immobilie.
Eine künstlich niedrigere Kaufpreisangabe im Notarvertrag kann erhebliche rechtliche Risiken verursachen.
Warum ein niedrigerer Kaufpreis im Notarvertrag riskant ist
In Bulgarien kommt es in der Praxis vor, dass Verkäufer vorschlagen, einen niedrigeren Kaufpreis im Notarvertrag anzugeben und den Restbetrag außerhalb der Urkunde zu zahlen.
Davon ist dringend abzuraten.
Diese Konstruktion kann erhebliche Risiken haben:
- Beweisprobleme bei späteren Streitigkeiten;
- Risiko bei Rückabwicklung des Kaufvertrags;
- steuerliche Risiken;
- Geldwäsche- und Compliance-Probleme;
- Probleme mit Banken;
- Risiko, dass nur der offiziell erklärte Preis rechtlich abgesichert ist;
- Schwierigkeiten bei späterem Weiterverkauf;
- Risiko bei Ansprüchen wegen Mängeln oder Nichterfüllung.
Ein seriöser Immobilienerwerb sollte transparent, dokumentiert und über nachvollziehbare Bankzahlungen erfolgen.
Typische Risiken beim Immobilienkauf in Bulgarien
Aus anwaltlicher Praxis ergeben sich beim Immobilienerwerb in Bulgarien immer wieder ähnliche Risiken.
1. Unklare Eigentumslage
Nicht jeder Verkäufer, der die Immobilie nutzt oder anbietet, ist alleiniger Eigentümer. Häufig gibt es mehrere Miteigentümer, Erben oder frühere Rechteinhaber.
2. Nicht eingetragene oder illegale Gebäude
Besonders bei Häusern auf dem Land finden sich häufig Anbauten, Nebengebäude, Garagen, Sommerküchen, Pools oder landwirtschaftliche Gebäude, die nicht korrekt dokumentiert oder nicht im Kataster eingetragen sind.
3. Belastungen und Sicherungsmaßnahmen
Hypotheken, Pfändungen, Gerichtsverfahren oder eingetragene Klagen können den Erwerb erheblich gefährden.
4. Nutzungsrechte Dritter
Ein eingetragenes Wohnrecht oder Nutzungsrecht kann dazu führen, dass der Käufer zwar Eigentümer wird, die Immobilie aber nicht frei nutzen kann.
5. Probleme mit Zufahrt und Grenzen
Ein Haus ohne rechtlich gesicherte Zufahrt kann praktisch schwer nutzbar und später schwer verkäuflich sein.
6. Falsche Nutzungsart
Ein Grundstück kann landwirtschaftlich, urbanisiert, gewerblich oder anders klassifiziert sein.
Die Nutzungsart ist entscheidend für Bau, Umbau, Vermietung und spätere Verwertung.
7. Unfaire Vorverträge
Viele Vorverträge sind verkäuferfreundlich gestaltet. Käufer verlieren dann ihre Anzahlung, obwohl sie selbst nicht verantwortlich sind.
8. Fehlende Übersetzung und Sprachrisiko
Ausländische Käufer unterschreiben häufig Dokumente, deren rechtliche Bedeutung sie nicht vollständig verstehen.
Dies kann später kaum korrigiert werden.
Immobilienkauf in Bulgarien für deutsche, österreichische und Schweizer Mandanten
Unsere Kanzlei unterstützt deutschsprachige Mandanten beim Immobilienkauf in Bulgarien umfassend und verständlich.
Wir erklären nicht nur den bulgarischen Vertragstext, sondern auch die praktische rechtliche Bedeutung jedes Schrittes.
Dabei achten wir besonders auf transparente Kommunikation, klare Handlungsempfehlungen und sichere Zahlungsstrukturen.
Unsere Beratung richtet sich insbesondere an:
- Käufer von Wohnungen in Bulgarien;
- Käufer von Häusern mit Grundstück;
- Käufer von Ferienimmobilien;
- Investoren;
- Unternehmer;
- Erben;
- Verkäufer;
- ausländische Familien;
- Käufer, die über eine bulgarische Gesellschaft erwerben möchten;
- Käufer, die per Vollmacht handeln wollen.
Gesellschaftsgründung beim Immobilienkauf in Bulgarien
Bei bestimmten Erwerbsstrukturen, insbesondere bei Drittstaatsangehörigen und Grundstückserwerb, kann die Gründung einer bulgarischen Gesellschaft erforderlich oder sinnvoll sein.
In der Praxis wird häufig eine EOOD genutzt.
Dabei handelt es sich um eine Ein-Personen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Nach Einführung des Euro beträgt das Mindestkapital einer bulgarischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mindestens 1 Euro.
Die Gesellschaftsgründung muss jedoch nicht nur formal, sondern auch steuerlich und praktisch geprüft werden.
Wer eine Immobilie über eine Gesellschaft kauft, sollte auch Buchhaltung, Jahresabschlüsse, steuerliche Pflichten und spätere Verkaufsmöglichkeiten berücksichtigen.
Eine Gesellschaft ist kein bloßer „Trick“, sondern eine rechtliche Struktur mit eigenen Pflichten.
Unsere Leistungen als Anwalt Immobilienerwerb Bulgarien
Unsere Kanzlei bietet umfassende rechtliche Unterstützung beim Immobilienerwerb in Bulgarien.
Rechtliche Prüfung vor dem Kauf
Wir prüfen Eigentum, Register, Kataster, Belastungen, Bauunterlagen, Nutzungsrechte und Vertragsrisiken.
Prüfung und Erstellung von Vorverträgen
Wir prüfen, ändern oder erstellen Vorverträge, damit die Interessen des Käufers geschützt sind.
Prüfung des endgültigen Notarvertrags
Wir prüfen die notarielle Urkunde vor Unterzeichnung und achten darauf, dass die vereinbarten Bedingungen korrekt umgesetzt werden.
Vertretung vor Notar und Behörden
Wir koordinieren Notartermine, Registerunterlagen, Katasterdokumente, Übersetzungen und Vollmachten.
Begleitung bei Gesellschaftsgründung
Wenn eine bulgarische Gesellschaft erforderlich ist, unterstützen wir bei Gründung, Struktur, Dokumentation und Koordination mit Bank, Register und Buchhaltung.
Prüfung von Immobilienprojekten
Bei größeren Investitionen, Bauprojekten oder Projektentwicklungen prüfen wir Eigentumsstruktur, Baurecht, Verträge, Finanzierung, Sicherheiten und Durchführbarkeit.
Unterstützung bei Streitigkeiten
Wir vertreten Mandanten bei Streitigkeiten aus Kaufverträgen, Mängeln, Rücktritt, Anzahlungsverlust, Eigentumsstreitigkeiten, Belastungen und gerichtlichen Verfahren.
Anwalt für Grundbuch, Kataster und Immobilienregister in Bulgarien
Ein sicherer Immobilienerwerb setzt voraus, dass Grundbuch- und Katasterlage zusammenpassen.
Das Immobilienregister zeigt die rechtlichen Akte und Belastungen.
Der Kataster zeigt die technische Individualisierung der Immobilie. Beide Systeme müssen gemeinsam geprüft werden.
Ein häufiger Fehler besteht darin, nur die Eigentumsurkunde zu lesen.
Entscheidend ist aber, ob die Urkunde, das Register, der Kataster, die tatsächliche Nutzung und die Bauunterlagen dieselbe Immobilie beschreiben.
Wenn diese Elemente nicht übereinstimmen, kann der Käufer später erhebliche Probleme haben.
Anwalt für Immobilienrecht Bulgarien – auch nach dem Kauf wichtig
Die anwaltliche Arbeit endet nicht zwingend mit dem Notartermin.
Nach dem Erwerb können weitere Schritte erforderlich sein:
- Eintragung und Beschaffung der finalen Unterlagen;
- Anmeldung bei der Gemeinde;
- steuerliche Registrierung der Immobilie;
- Klärung von Versorgungsverträgen;
- Prüfung von Hausverwaltungsunterlagen;
- Unterstützung bei Vermietung;
- Unterstützung bei Renovierung und Bau;
- Prüfung von Nachbarschafts- oder Eigentümergemeinschaftsstreitigkeiten;
- Vorbereitung eines späteren Weiterverkaufs.
Gerade ausländische Käufer profitieren davon, wenn die gesamte Abwicklung rechtlich begleitet wird.
Der Immobilienerwerb in Bulgarien kann eine attraktive Investition sein. Gleichzeitig ist er mit rechtlichen Risiken verbunden, die ausländische Käufer häufig unterschätzen.
Ein professioneller Anwalt Immobilienerwerb Bulgarien schützt Sie vor Fehlern, prüft die rechtliche Situation der Immobilie und begleitet Sie sicher durch Vorvertrag, Due Diligence, Notartermin und Registereintragung.
Bevor Sie eine Anzahlung leisten oder einen Vertrag unterschreiben, sollten Sie die Immobilie rechtlich prüfen lassen.
Kontaktieren Sie unsere Kanzlei für eine individuelle Beratung zum Immobilienerwerb in Bulgarien. Wir unterstützen Sie auf Deutsch, Englisch und Bulgarisch – rechtssicher, strukturiert und lösungsorientiert.
Bei weiteren Fragen, stehen wir unter 00 359 897 90 43 91 oder Email : office@anwalt-bg.com gerne zur Verfügung !
Brauche ich einen Anwalt beim Immobilienkauf in Bulgarien?
Ja, dringend empfehlenswert. Der Notar ist nicht Ihr persönlicher Interessenvertreter. Ein Anwalt prüft die rechtlichen Risiken ausschließlich aus Ihrer Sicht als Käufer.
Kann ein Ausländer eine Wohnung in Bulgarien kaufen?
In der Regel ja. Dennoch muss geprüft werden, ob mit der Wohnung Grundstücksanteile verbunden sind und ob der Erwerb im konkreten Fall rechtlich zulässig ist.
Kann ein Nicht-EU-Bürger ein Haus mit Grundstück in Bulgarien kaufen?
Das hängt von der konkreten Struktur ab. Bei Grundstücken bestehen für Drittstaatsangehörige Einschränkungen. Häufig wird eine bulgarische Gesellschaft genutzt. Der konkrete Fall muss vorab geprüft werden.
Was ist die größte Gefahr beim Immobilienkauf in Bulgarien?
Die größten Risiken sind ungeprüfte Eigentumslage, Belastungen, illegale Gebäude, falsche Katasterdaten, ungesicherte Zufahrt, schlechte Vorverträge und nicht dokumentierte Zahlungen.
Sollte ich eine Anzahlung leisten?
Eine Anzahlung sollte erst nach rechtlicher Prüfung und nur auf Grundlage eines anwaltlich geprüften Vorvertrags geleistet werden.
Ist ein niedrigerer Kaufpreis im Notarvertrag empfehlenswert?
Nein. Ein niedrigerer offizieller Kaufpreis kann erhebliche rechtliche, steuerliche und beweisrechtliche Risiken verursachen.
Was prüft ein Anwalt vor dem Kauf?
Ein Anwalt prüft Eigentum, Belastungen, Kataster, Bauunterlagen, Nutzungsrechte, Steuern, Vertragsbedingungen, Vollmachten und Zahlungsstruktur.
Kann der Kauf über Vollmacht erfolgen?
Ja, grundsätzlich ist das möglich. Die Vollmacht muss jedoch korrekt erstellt, notariell beglaubigt, ggf. apostilliert und übersetzt werden.
Welche Kosten entstehen beim Immobilienkauf?
Neben dem Kaufpreis fallen lokale Erwerbssteuer, Notargebühren, Registergebühren, Katastergebühren, Übersetzungen, Bankkosten, Maklerkosten und anwaltliche Gebühren an.










