Anerkennung von ausländischen Urteilen
Anerkennung von ausländischen Urteilen
Einer der wichtigsten Fragen der Annerkennung in Bulgarien ist die Frage über die Anerkennung von ausländischen Urteilen.
In einer zunehmend vernetzten Welt kommt es immer häufiger vor, dass Urteile ausländischer Gerichte auch in Bulgarien rechtliche Wirkung entfalten sollen.
Die Anerkennung und Vollstreckung solcher Entscheidungen unterliegt jedoch spezifischen Voraussetzungen und Verfahren – abhängig vom
- Inhalt des Urteils,
- dem Ursprungsland und
- der Anwendbarkeit europäischer
- der internationaler Rechtsinstrumente.
⚖️ Automatische Anerkennung
Nach bulgarischem Recht ist die Anerkennung eines ausländischen Urteils nicht automatisch, wie es z.B. im deutschen Recht häufig der Fall ist. Vielmehr wird zwischen folgenden Fällen unterschieden:
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Automatische Anerkennung innerhalb der EU (unter bestimmten EU-Verordnungen)
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Gerichtliches Anerkennungsverfahren;
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Vollstreckbarerklärung („Exequatur“) bei Geldforderungen oder Leistungspflichten
📜 Anerkennung EU-Urteilen
Gemäß Verordnung (EU) 1215/2012 (Brüssel Ia) werden Zivil- und Handelssachen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten automatisch anerkannt und sind auch vollstreckbar ohne weiteres Verfahren in Bulgarien.
Dazu zählen:
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Zahlungstitel
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Entscheidungen über Herausgabe von Sachen
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Unterlassungsurteile
- Versäumnissurteile
- Kostenfestsetzungsbeschlüsse
🔹 Bei Vorlage einer Bescheinigung nach Art. 53 Brüssel Ia-VO ist keine gesonderte Exequatur mehr notwendig.
Für unbestrittene Forderungen kommt die Verordnung (EG) Nr. 805/2004 zum Einsatz – das sog. Europäische Vollstreckungstitel-Verfahren.
Damit kann das Urteil direkt in Bulgarien durchgesetzt werden.
👨👩⚖️ Familienrecht: Ehescheidung, Sorgerecht, Unterhalt
Im Bereich Familienrecht gelten Sonderregelungen:
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Eine Scheidung, die in einem anderen EU-Staat ausgesprochen wurde, muss in Bulgarien nicht durch ein gesondertes Verfahren anerkannt werden, wenn sie unter Art. 21 VO (EG) 2201/2003 fällt. Es genügt die Vorlage der Bescheinigung über die Entscheidung.
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Unterhaltsentscheidungen aus EU-Staaten werden unter der EU-Unterhaltsverordnung 4/2009 ohne zusätzliches Verfahren vollstreckbar, wenn eine entsprechende Bescheinigung beigefügt ist.
🔸 Achtung: Nebenentscheidungen (z.B. Vermögensaufteilung) sind separat anzuerkennen, wenn sie nicht unter die genannte Verordnung fallen.
🌍 Anerkennung Urteilen aus Drittstaaten
Für Urteile aus Nicht-EU-Staaten (z. B. Russland, Türkei, USA, Vereinigtes Königreich) gilt das Verfahren nach Art. 117–124 des bulgarischen Zivilprozessgesetzbuchs (ГПК). Die Voraussetzungen für Anerkennung sind:
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Rechtskräftigkeit der Entscheidung
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Keine Verletzung der öffentlichen Ordnung (ordre public)
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Gegenseitigkeit der Anerkennung mit dem Herkunftsstaat
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Zuständigkeit des Gerichts im Ursprungsstaat
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Keine doppelte Rechtshängigkeit oder widersprüchliche Entscheidung in Bulgarien
In diesen Fällen ist regelmäßig ein Antrag beim zuständigen Bezirksgericht zu stellen.
💰 Kosten und Gebühren
Die Verfahrenskosten variieren:
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Bei Anerkennung von EU-Titeln oft keine oder geringe Gerichtskosten
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Bei Drittstaaten: Gebühren nach Tarif zum Zivilprozessgesetz
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Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert (z. B. Höhe der Geldforderung oder Unterhalt)
Für die Anerkennung von Ehescheidungen spielen Einkommen und Vermögen der Parteien eine Rolle bei der Gebührenermittlung.
📝 Wie läuft das Verfahren in Bulgarien ab?
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Einreichung eines Antrags beim Bezirksgericht
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Prüfung durch das Gericht: Formelle Anforderungen, internationale Zuständigkeit, ordre public
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Entscheidung über die Anerkennung oder Ablehnung
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Bei Bedarf: Vollstreckungsverfahren nach § 405 ff. ГПК
📌 Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen in Bulgarien
Die Anerkennung ausländischer Urteile in Bulgarien ist rechtlich gut geregelt, jedoch kein Selbstläufer.
Je nach Herkunftsstaat und Art der Entscheidung unterscheidet sich das Verfahren teils erheblich.
Für Urteile aus der EU ist das Verfahren vereinfacht. Für Drittstaaten sind sorgfältige Vorbereitung und juristische Unterstützung ratsam.
📞 Kontaktieren Sie uns, bevor Sie hohe Kosten (z. B. für Übersetzungen oder Legalisation) investieren.
Wir prüfen für Sie vorab, ob und wie das Urteil in Bulgarien anerkannt und vollstreckt werden kann.