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Rechtsberatung Immobiliengeschäft Bulgarien

Rechtsberatung Immobiliengeschäft Bulgarien

Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet Rechtsberatung Immobiliengeschäft Bulgarien.

Unserer Kanzlei mit Schwerpunkt Immobilienrecht bietet Rechtsberatung für dieses anspruchsvolle und umfangreiche Rechtsgebiet.

Durch seine langjährige Erfahrung und nachgewiesene Qualifikation als Fachanwalt für Immobilien- und Baurecht können wir Ihnen in diesem Rechtsgebiet eine ganzheitliche, integrale Beratung bieten.Rechtsberatung Immobiliengeschäft Bulgarien

Vielfach stellen sich im Immobilienrecht komplexe Fragen, die multiple Rechtsgebiete umfassen und auch mehrere Ziele verwirklichen sollen.

Die Kanzlei und unserer Rechtsteam setzen dabei auf maßgeschneiderte Lösungen individuelle Beratung.

Er definiert gemeinsam mit Ihnen Ihre individuell gesetzten Ziele, damit diese zügig und druckvoll durchgesetzt werden können.

Das Immobilienrecht umfasst die vollumfänglichen Rechtsbeziehungen des Grundeigentums

Den Umfang unsere Rechtsberatung erstreckt sich auf die rechtlichen Aspekte, die mit Immobilien oder Grundstücken zu tun haben.

Um das Geschäft erfolgreich zum Abschluss bringen zu können, sollte der Käufer auf folgende Unterlagen bestehen:

  • Ausweisdokumente des Verkäufers
  • Bestätigung des Eigentumsrechts des Verkäufers
  • Aktuelle Skizze des Grundstücks
  • Tatsächliche Steuerveranlagung
  • Nachlassnachweis bei Tod des Eigentümers
  • Familienstandsurkunde
  • Bescheinigung darüber, ob die Immobilie schuldenfrei oder mit Schulden belastet ist
  • Erklärung, dass keine Steuerschulden bestehen
  • Notariell beglaubigte Vollmacht, wenn die Transaktion von einem Bevollmächtigten veranlasst wird

Sind diesbezüglich alle Fragen geklärt und die Eigentumsverhältnisse, Rechte anderer sowie etwaige Belastungen geklärt, folgt der nächste Schritt: der Vorvertrag.

Hier sind vielfältige Fragen und Diskussionen denkbar.Rechtsberatung Immobiliengeschäft Bulgarien

Als Grundeigentümer ist man vielen juristischen Fallstricken ausgesetzt, die von den staatlichen Baulasten, über das Nachbarrecht bis hin zu Grunddienstbarkeiten oder Wegerecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch reichen.

Häufig sind Streitigkeiten schon beim Immobilienkauf vorprogrammiert – wie z.B. Insolvenz des Bauunternehmers oder Sperre des Grundstücks.

Im Zweifel empfiehlt es sich, vorhandene Mängel / Streitpunkte zu dokumentieren.

Es muss auch davon ausgegangen werden, dass im Falle gerichtlicher Auseinandersetzung nochmals ein Sachverständiger vom Gericht bestellt wird.

Etwaige Mängel / Schäden sollten daher -soweit hiervon keine Gefahr für Dritte oder das Gebäude selbst ausgeht- nicht vorschnell behoben werden.

Zu immobilienrechtlichen Fragen beraten Sie die selbstständigen Kooperationsanwälte der Kanzlei in Bulgarien gerne am + 359 897 90 43 91 oder per E-Mail

Welche Besonderheiten bestehen beim Kauf einer Immobilie in Bulgarien ?

Besonderheiten beim Kauf einer Immobilie in Bulgarien sind mehrere und zwar stufenweise Erwerb der Immobilie mittels eines Vorvertrag.

Welche Schritte sind beim Immobilienerwerb in Bulgarien zu beachten ?

Der Immobilienerwerb besteht nach bulgarischem Recht im Wesentlichen aus zwei Stufen: a/ Abschluss eines Vorvertrags zwischen den Vertragsparteien und b/Abschluss des Hauptvertrags durch notarielle Beurkundung. Der wesentliche und Hauptunterschied zwischen den beiden vorgenannten Verträgen besteht in der rechtlichen Wirkung. Mit dem Vorvertrag wird die Regelung und in bestimmter Hinsicht die Sicherung der rein schuldrechtlichen Beziehungen zwischen den Geschäftspartnern bezüglich des konkreten Rechtsgeschäfts erzielt: Vereinbarung des Kaufpreises, Bedingungen des Erwerbs, Fristen, Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Mit dem notariellen Hauptvertrag erfolgt die dingliche Eigentumsübertragung der Immobilie vom Verkäufer auf den Käufer.

Muss man die Immobilie rechtlich vorher prüfen ?

Von wesentlicher Bedeutung ist die Überprüfung der Immobilie, bevor die Parteien mit weiteren Schritten fortfahren, weil das bulgarische Recht viele Besonderheiten aufweist, welche eine rechtliche Überprüfung zwingend erforderlich machen. Im Einzelnen sollten im ersten Schritt die folgenden Fragen geklärt werden: baurechtliche Prüfung – entspricht die Immobilie dem Bebauungsplan und ist eine entsprechende Baugenehmigung vorhanden. Eigentumsstatus und Nutzungsart im Hinblick auf die Objekteignung für die Absichten des Käufers; Bestand des Eigentumsrechts für die vergangenen 10 Jahre; ist das Kaufobjekt frei von Rechten Dritter, wie Hypotheken und andere Grunddienstbarkeiten; liegen die vorgenannten Unterlagen vor, die für die Eigentumsübertragung notwendig sind; Bei natürlichen Personen sollte der Familienstand zum Zeitpunkt des Eigentumserwerbs geprüft werden; bei juristischen Personen ist zusätzlich der Unternehmensstatus im Hinblick auf mögliche Insolvenzen zu überprüfen;

Welche Kosten sind bei einem Immobilienerwerb zu rechnen ?

Das Gesamtbudget im Rahmen des Immobilienkaufs umfasst folgende Elemente: Kaufpreis der Immobilie Notargebühr, die vom Kaufpreis abhängig ist, Eintragungsgebühr in Höhe von 0,1 % des Kaufpreises, Grunderwerbsteuer, die etwa 3,5 % des Kaufpreises beträgt und von jeder Gemeinde für die konkrete Art der Immobilie bestimmt wird,