Scheidungsverfahren in Bulgarien
Scheidungsverfahren in Bulgarien
Das Familienrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, was auch ein Scheidungsverfahren in Bulgarien umfasst.
Umgangsrechte, Kindesunterhalt und im Eherecht die Scheidung sind hier geregelt.
Das Scheidungsrecht ist ein eigenes Rechtsgebiet der Familienrecht in Bulgarien.
Sie erfahren an dieser Stelle mehr zu den häufigsten Fragen eines Scheidungsverfahren in Bulgarien , wie beispielsweise zum Antrag, dem Ablauf einer Scheidung, zu den Anwaltskosten bei einer Scheidung oder auch zur Mediation.
Was umfasst das Scheidungsrecht ?
Unsere Leistungen als Anwalt reichen von der einverständlichen Ehescheidung mit Versorgungsausgleich über isolierte Unterhalts- und Sorgerechtsverfahren, bis hin zu umfangreichen Scheidungsverbundverfahren, in denen
A/ Der Unterhalt (Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt),
B/Umgangsrecht,
C/ Sorgerecht,
D/Zugewinnausgleich,
E/Hausratsverteilung und Wohnungszuteilung zu regeln sind.
Im Scheidungsrecht entwerfen wir beispielsweise Eheverträge und Trennungsvereinbarungen für die Ehepartner, treffen Regelungen für Lebenspartnerschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften und vertreten unsere Mandanten in deren Auseinandersetzung. Unsere Tätigkeit umfasst auch das Betreuungsrecht einschließlich vorbeugender Betreuungsverfügungen.
Im Bereich Familienrecht sind Beratung und Information von besonderer Wichtigkeit, weil hier weitreichende Entscheidungen zu treffen sind.
Im Zweifel ist es bei Trennung oder Scheidung immer besser, zusammen mit Ehegatte und Anwalt selber, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Ein Urteil vom Familiengericht ist nur der zweitbeste Weg.
DAS SCHEIDUNGSVERFAHREN
Das Scheidungsrecht scheidet auf Antrag. Dabei sind die Scheidungsgründe im Vergleich zu früheren Zeiten kaum mehr relevant, da es heute nicht mehr um die Schuldfrage bei der Scheidung geht.
Die Gründe können im Scheidungsrecht Bedeutung haben, unter anderem, wenn es darum geht, auf das Erfordernis des Trennungsjahres verzichten zu können.
Das Familiengericht ist sachlich zuständig für die Scheidung, die örtliche Zuständigkeit ergibt sich in der Regel aus dem Wohnort der Ehepartner.
Ein Ehepartner reicht den Antrag ein, der über das Gericht dem anderen Ehepartner förmlich zugestellt wird. Standardmäßig enthält dieser Antrag eine Angabe dazu, ob es sich um eine strittige oder einvernehmliche Scheidung handelt.
Außerdem können weitere Anträge zu den Scheidungsfolgesachen wie Unterhalt damit verbunden sein.
Der Antragsgegner hat Gelegenheit zur Stellungnahme. Innerhalb bestimmter Fristen sind die Unterlagen zum Versorgungsausgleich von beiden Parteien an das Gericht zu schicken.
Eine Scheidung ist im Ablauf mit unterschiedlich vielen Terminen ausgelegt – je nach Einzelfall und Streitfragen.
Der letzte Termin ist dann der eigentliche Scheidungstermin, der die Ehescheidung nach dem Scheidungsrecht durch Urteil vollzieht.
Fordern Sie jetzt bei Fragen rund um das Thema Familien- und Scheidungsrecht guten Rat an.
Wir sind gleich für Sie unter + 359 897 90 43 91 oder schreiben Sie uns mal eine Email an .