Schadensersatz bei Lieferungsverzug

Schadensersatz bei Lieferungsverzug

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Schadensersatz bei Lieferungsverzug

Unsere Mandanten suchen Rechtsbeistand bei einem Schadensersatz bei Lieferungsverzug.

Lieferverzug oder auch Lieferungsverzug tritt ein, wenn die bestellte Ware nicht rechtzeitig zum vereinbarten Liefertermin oder überhaupt nicht bei Ihnen eintrifft.

Das bedeutet, dass der/die Verkäufer:in seine vertragliche Verpflichtung zur Lieferung verletzt hat, was rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Wenn Sie Ihre Ware nicht pünktlich erhalten, können Sie als Käufer:in von den vertraglichen Rechten Gebrauch machen

Zum Beispiels Anspruche auf Schadensersatz aufgrund des Verzugs mit der Leistung zu verlangen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der/die Verkäufer:in für die Verspätung verantwortlich ist.

Wann liegt überhaupt Lieferverzug vor?

Eine Verspätung muss nicht immer durch den/die Verkäufer:in verschuldet sein.

In Fällen höherer Gewalt, wie etwa Naturkatastrophen (z.B. Hochwasser, Erdbeben) oder unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Vertragsparteien liegen, kann eine rechtzeitige Lieferung unmöglich werden.

Diese Umstände müssen im Einzelfall geprüft werden. In solchen Fällen sind die Parteien unter bestimmten Bedingungen möglicherweise von ihren Leistungspflichten befreit.

Verbindlichen und unverbindlichen Lieferterminen

Wichtig ist zudem die Unterscheidung zwischen verbindlichen und unverbindlichen Lieferterminen.

Gibt der/die Verkäufer:in zum Beispiel einen festen Liefertermin an, und liefert nicht rechtzeitig, gerät er bereits ab dem nächsten Tag in Lieferverzug.

Hier bedarf es keiner Mahnung mehr, und Sie können sofort Ihre Rechte geltend machen.

Bei unverbindlichen Lieferterminen, wie voraussichtlich oder „ungefähr“, liegt der Fall anders: Erst nach einer Mahnung kann der Verzug eintreten.

Zweiwöchige Frist zur Lieferung ist üblich

Üblicherweise wird dem/der Verkäufer:in bei Lieferverzug eine zweiwöchige Frist zur Nachlieferung gesetzt.

Diese Fristsetzung dient dazu, dem/der Verkäufer, bevor Schadensersatz bei Lieferungsverzug eine letzte Chance zu geben, die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen.

Kommt es auch nach Ablauf dieser Frist zu keiner Lieferung, können weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Rechtsberatung bei einem Lieferverzug ?

Wenn bei Ihnen Lieferverzug vorliegt, stehen Ihnen verschiedene Rechte zu. Grundsätzlich gibt es drei Optionen:Schadensersatz bei Lieferungsverzug

1.Schadensersatz wegen Lieferverzugs

Wenn Ihnen durch den Lieferverzug ein Schaden entstanden ist, können Sie Schadensersatz verlangen.

Ein finanzieller Schaden könnte zum Beispiel dadurch entstehen, dass Sie sich aufgrund einer verspäteten Fahrzeuglieferung anderweitig behelfen und einen Mietwagen anmieten mussten.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, falls Ihnen ein bestimmter Gebrauchsvorteil durch die Verzögerung entgangen ist.

2. Rücktritt vom Vertrag

Es kann sein, dass Sie aufgrund des Lieferverzugs kein Interesse mehr an der Ware haben, etwa weil Sie bereits einen Ersatz besorgt haben.

In einem solchen Fall können Sie vom Vertrag zurücktreten.

Voraussetzung hierfür ist in der Regel, dass Sie dem/der Verkäufer:in eine Nachfrist gesetzt haben.

Nach erfolgtem Rücktritt sind die bereits erhaltenen Leistungen zurückzugeben.

Dies bedeutet, dass der Kaufpreis erstattet wird, während die Ware (sofern sie doch geliefert wurde) an den/die Verkäufer:in zurückgegeben werden muss.

3. Schadensersatz statt der Leistung

Wenn Sie kein Interesse mehr an der Lieferung haben und durch den Verzug finanzielle Nachteile erlitten haben, können Sie auch Schadensersatz statt der Lieferung verlangen.

Dieser Anspruch kann zum Beispiel den Preisunterschied umfassen, wenn Sie die Ware anderswo zu einem höheren Preis beschaffen mussten.

In diesem Fall tritt der Schadensersatzanspruch zusätzlich zum Rücktritt vom Vertrag ein.

Ersatz des Verzugsschadens

Der Ersatz des Verzugsschadens umfasst alle Schäden, die Ihnen durch die verspätete Leistung entstehen.

Dazu gehören unter anderem:
– Mehrkosten für eine Ersatzbeschaffung: Wenn Sie das Produkt anderweitig erwerben mussten und dabei Mehrkosten entstanden sind.
– Mietkosten: Wenn Sie aufgrund der verspäteten Lieferung eines Fahrzeugs einen Mietwagen in Anspruch nehmen mussten.
– Betriebsstörungen: Wenn eine fehlende Lieferung zu Störungen in Ihrem Unternehmen geführt hat.

Rechte bei Lieferverzug sichern

Lieferverzug ist ärgerlich und kann zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen.

Wichtig ist, dass Sie Ihre Rechte kennen und durchsetzen, sei es durch Schadensersatz, Rücktritt vom Vertrag oder die Setzung einer Nachfrist zur Lieferung.

Prüfen Sie immer, ob der Liefertermin verbindlich oder unverbindlich war, und handeln Sie umgehend, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Wir empfehlen Ihnen folgende Schritte vorzunehmen :
– Setzen Sie schriftlich eine angemessene Nachfrist.
– Dokumentieren Sie alle entstandenen Schäden detailliert.
– Lassen Sie sich rechtlich beraten, um sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche korrekt geltend gemacht werden.

Ein gut strukturierter Umgang mit Lieferverzugsfällen ist entscheidend, um finanzielle Schäden zu minimieren und Ihre Position als Käufer:in zu stärken.