Rechtsbeistand bei Alkoholfahrt
Rechtsbeistand bei Alkoholfahrt
Ab und zu melden sich bei uns Leute uber Rechtsberatung und Rechtsbeistand bei Alkoholfahrt.
Die Kanzlei D. Vladimorov & Kollegen in Sofia, Bulgarien, ist spezialisiert auf Verkehrsrecht und bietet umfassende rechtliche Beratung und Vertretung in Fällen von Trunkenheit am Steuer.
Eines der häufigsten Delikte im Straßenverkehr ist die sogenannte Trunkenheitsfahrt.
In vielen Fällen geht dem Fehlverhalten eine Fehleinschätzung der eigenen Reaktion auf den verzehrten Alkohol voraus.
Häufig wissen Fahrzeugführer bei einer Polizeikontrolle nicht, was ihre Rechte und Pflichten sind.
Aus Angst um den Führerschein kommt es oft zu einem Verhalten, das die Verteidigung des Beschuldigten erschwert.
Trunkenheit am Steuer ist kein Kavaliersdelikt, aber ein häufiger Tatbestand im Straßenverkehr.
Wir stehen Ihnen mit unserer Fachkenntnis zur Seite, um die Gefahr des Führerscheinentzugs abzuwenden.
Dies wird nicht immer gelingen können, doch beraten wir Sie zum weiteren Verfahren und wie Sie die Fahrerlaubnis wieder erlangen können.
Jedoch gilt natürlich auch mit einem Anwalt:
Alkoholfahrten sind zumindest eine Ordnungswidrigkeit, oft sogar eine Straftat, und es sollte am besten gar nicht erst dazu kommen.
Fahren Sie nicht betrunken!
Wann spricht man von einer Alkoholfahrt?
Grundsätzlich ist es ratsam, bereits bei der Planung geselliger Treffen über den Heimweg nachzudenken.
Wer dazu neigt, unter Alkoholeinfluss falsche Entscheidungen zu treffen, sollte den Autoschlüssel direkt nach der Ankunft einer vertrauenswürdigen Person geben.
Wer die Gefahr der Fahruntüchtigkeit unterschätzt und dennoch fährt, sollte die folgenden Promillegrenzen kennen:
– 0.0 Promille: Fahranfänger in der Probezeit und junge Fahrer unter 21 Jahren dürfen nach dem Konsum von Alkohol kein Fahrzeug führen.
– 0,3 Promille: Bei Erreichen dieses Wertes spricht man von relativer Fahruntüchtigkeit.
Eine Strafbarkeit entsteht nur, wenn weitere alkoholbedingte Ausfallerscheinungen wie
- Schlangenlinienfahren,
- Missachtung von Verkehrszeichen oder
- ähnliche Fahrfehler erkennbar sind.
Hier gilt: Je niedriger der gemessene Alkoholwert, desto gravierender müssen die Ausfallerscheinungen sein, um strafrechtlich relevant zu werden.
Als erfahrene Anwälte stellen wir sicher, dass Ihr Fall richtig bewertet wird.
– 0,5 Promille:
Ab diesem Wert liegt eine Ordnungswidrigkeit nach Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vor, auch wenn kein auffälliges Fahrverhalten gezeigt wird.
– 1,2 Promille:
Bei diesem Wert wird von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen, was nach § 316 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar ist.
Wer wiederholt alkoholisiert kontrolliert wird, muss damit rechnen, eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren zu müssen.
– Ab 1.2 Promille: Bei Erreichen dieser Grenze ist die MPU für Fahrzeugführer verpflichtend.
Nicht nur Autofahrer sind Verkehrsteilnehmer.
Auch Radfahrer, E-Bike- und E-Scooter-Fahrer unterliegen denselben Regeln bezüglich Alkoholkonsums.
Eine Trunkenheitsfahrt mit einem unüblichen Fahrzeug wie motorisierten Krankenfahrstühlen, Segways oder Hoverboards kann ebenfalls schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.
Sollten Sie alkoholisiert mit dem Auto fahren, kann auch hier ein Fahrverbot drohen.
Die Promillegrenze ist allerdings höher als beim Führen eines Kraftfahrzeugs Liegt Ihr Alkoholwert unter 1,2 Promille, kann die Polizei Sie nicht an der Weiterfahrt hindern.
Wird jedoch ein höherer Wert festgestellt, drohen ein Fahrverbot, Bußgelder und Punkte in Flensburg.
Weist Ihr Fahrverhalten trotz eines niedrigeren Wertes Auffälligkeiten auf, kann auch hier ein Fahrverbot wegen Alkohol auf dem Fahrrad verhängt werden.
Für Fahrten unter Drogeneinfluss gibt es hingegen keine festen Grenzwerte.
Die Strafbarkeit hängt von der konsumierten Substanz und deren Wirkung zum Zeitpunkt der Fahrt ab.
So verhalten Sie sich richtig bei einer Polizeikontrolle
Haben Sie Alkohol konsumiert und werden angehalten, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren.
Öffnen Sie das Fenster, bevor die Beamten an Ihr Fahrzeug treten, halten Sie Ihre Papiere bereit und warten Sie auf die Aufforderung zur Übergabe der Dokumente.
Ein häufiges Missverständnis ist, dass kooperatives Verhalten sich strafmildernd auswirkt.
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Die Polizisten fertigen ein Protokoll der Kontrolle an, das die Verteidigung im Falle eines Prozesses erschweren kann.
Die wichtigsten Verhaltensregeln lauten daher:
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wird streng geahndet.
Beachten Sie folgende Hinweise:
– Steigen Sie nur nach ausdrücklicher Aufforderung aus Ihrem Fahrzeug.
– Atemalkoholtests und körperliche Funktionstests wie die Finger-Nase-Probe sind freiwillig. Sollten Sie stark alkoholisiert sein, ist es ratsam, diese Tests abzulehnen.
Bedenken Sie jedoch: Bei Ablehnung des Atemalkoholtests kann die Polizei nach der Strafprozessordnung (StPO) bei Verdacht auf Alkoholeinfluss eine Blutprobe anordnen, die in der Regel auf der Polizeiwache entnommen wird.
– Unterschreiben Sie nichts.
– Machen Sie keine Angaben zu Ihrem Alkoholkonsum oder zu möglichen Medikamenten- oder Drogenkonsum.
– Im Polizeigebäude sollten Sie auch keine Gespräche mit den Beamten oder anderen Personen führen.
– Sie sind verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen und Ihre Ausweisdokumente, Fahrerlaubnis und Fahrzeugpapiere vorzuzeigen.
Bleiben Sie höflich und akzeptieren Sie, falls notwendig, zur Polizeiwache mitgenommen zu werden.
Auch die Blutentnahme zur Bestimmung des Blutalkoholgehalts (BAK) können Sie nicht ohne weiteres ablehnen.
Sollten Sie bei einer Kontrolle sicher sein, dass Ihr Alkoholwert bei 0,0 liegt, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen.
In allen anderen Fällen gilt: Kontaktieren Sie sofort Ihren Anwalt.
Die Kanzlei D. Vladimorov & Kollegen in Sofia, Bulgarien, bietet Ihnen umfassende und kompetente Beratung sowie zuverlässigen Beistand in allen Fragen rund um das Verkehrsrecht.