Familienrecht in Bulgarien

Rechtsanwalt Sorgerecht in Bulgarien

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Rechtsanwalt Sorgerecht in Bulgarien

Bei einer Ehescheidung entstehen oftmals viele Verteilungskonflikte, die es mittels einen Rechtsanwalt Sorgerecht in Bulgarien zu klären gilt.

Dazu gehört häufig auch der Rechtstreit um die elterliche Sorge. Bei den Betroffenen gibt es hier in der Regel Klärungsbedarf, da die Trennung des Sorgerechts etliche Fragen aufkommen lässt.

Wie beantragt man die alleinige elterliche Sorge?

Welche Bereiche umfasst das Recht zur Kindessorge in Bulgarien ?Rechtsanwalt Sorgerecht in Bulgarien

Wie findet man einen Rechtsanwalt im Sorgerecht in Bulgarien und welche Faktoren sind wichtig für den Antrag ?

Im Folgenden versuchen wir die wichtigsten Fragen für Sie zu klären.

Elterliches Sorgerecht in Bulgarien

Die elterliche Sorge umfasst alle Rechten und Pflichten, die zur Sorge für ein minderjähriges Kind vorgesehen sind.

Bei einer Ehepartnerschaft steht das Recht zur Kindessorge grundsätzlich erstmal beiden Parteien zu.

Bei einer Scheidung treten hier keine Veränderungen auf, eine Änderung an der elterlichen Sorge muss zusätzlich beantragt werden.

Ist das Paar unverheiratet, liegt die elterliche Sorge zunächst bei der Mutter.

Es soll hier eine Änderung entstehen, muss dies ebenfalls beim Familiengericht beantragt werden.

Wenn die Mutter dem Antrag zustimmt, kann eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben werden, die zur Regelung ausreicht.

Ebenso kann der leibliche Vater die elterliche Sorge gerichtlich beantragen.

Dies ist vor allem notwendig, wenn die Mutter Einwände hat.Rechtsanwalt Sorgerecht in Bulgarien

Bei einem Sorgerechtsantrag entscheidet das Gericht über die Vergabe der elterlichen Sorge, die zugunsten der Mutter oder des Vaters ausfallen kann.

Dies hängt von verschiedenen Kriterien, wie insbesondere der individuellen Familien- und Lebenssituation der beteiligten Personen ab.

Im Fokus unserer Kanzlei und des Gerichten steht immer das Kindeswohl in jeden einzelnen Fall. 

Ein Antrag auf die alleinige elterliche Sorge kann beim Familiengericht gestellt werden.

Einem solchen Antrag stimmt das Gericht nur zu, wenn die neue Regelung dem Wohl des Kindes dient.

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Differenzen zwischen den Eltern groß sind und eine Kommunikation nur schwer möglich ist.

Sollte kein entsprechender Anlass gegeben sein, geht das Familiengericht davon aus, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl am besten dient.

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