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Mahnverfahren in Bulgarien

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Mahnverfahren in Bulgarien

Der Begriff Mahnverfahren wird meist mit dem gerichtlichen Mahnverfahren in Verbindung gebracht. In der Regel erfolgt jedoch vorher bereits das außergerichtliche Mahnverfahren.

Das bedeutet: Zahlt ein Schuldner eine überfällige Rechnung nicht, kann der Gläubiger zunächst außergerichtlich versuchen, seinen Anspruch geltend zu machen.

Die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens ist vereinfacht, da hierzu im Internet Vordrucke existieren, die lediglich ausgefüllt werden müssen. Das Verfahren ist günstiger als eine Klage und es sind auch keine weiteren Erklärungen oder Beweismittel anzugeben, da das Mahngericht die Berechtigung der Forderung nicht prüft.

Mit Eingang des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheides bei dem zuständigen Mahngericht wird bereits die Verjährung gehemmt, wenn die Zustellung demnächst, also üblicherweise nicht später als ein Monat, erfolgt. Sobald der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig ist, ist die Verjährung für weitere 30 Jahre gehemmt.

Wie läuft das Mahnverfahren in Bulgarien ?

Mahnverfahren in Bulgarien

Bei einer Mahnung handelt es sich um eine eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, eine fällige Zahlung zu leisten.

Zwar gibt es für das Mahnschreiben keine vorgeschriebene Form – sie kann grundsätzlich also auch mündlich erfolgen – aus Beweisgründen sollte sie jedoch immer schriftlich erfolgen.

Außerdem sollten wichtige Informationen nicht fehlen, so z. B. Rechnungsdatum und Rechnungsnummer, Liefernummer, Forderungshöhe und Zahlungsfrist.

Zu diesem Zweck kann er eine oder mehrere Mahnungen an den Schuldner senden, in denen er ihn nochmals zur Begleichung der geforderten Summe auffordert.

Vorteil der außergerichtlichen Mahnschreiben ist, dass Gläubiger so schnell und kostengünstig an ihr Geld kommen.

Ihr Geschäftspartner sperrt sich gegen die Zahlung einer offenen Rechnung? Oder wird Ihnen als Vermieter die längst fällige Miete verweigert? Als Gläubiger steht es Ihnen frei, ein Mahnverfahren einleiten, um Ihre Forderung gerichtlich durchzusetzen.

Folgt auf Ihren Mahnantrag kein Widerspruch des Kunden, sind Sie berechtigt, einen Vollstreckungstitel zu erhalten.

Der Antrag für ein Mahnverfahren ist allerdings recht komplex. Damit die Zwangsvollstreckung Ihres Geldes möglich wird, muss hier allen Formalitäten Genüge getan werden.

Unsere Anwälte für Zwangsvollstreckungsrecht übernehmen für Sie gerne die Antragstellung und sorgen dafür, dass Sie Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen.

Mahnverfahren: Voraussetzungen und Vorteile

Das gerichtliche Mahnverfahren stellt eine günstigere und unkompliziertere Alternative dazu dar. Der Gläubiger kann hier im Gegensatz zur „normalen“ Klage seinen Anspruch zunächst ohne Anwalt einfordern.

Das Mahnverfahren wird durch einen Antrag bei dem zuständigen sogenannten Zentralen Mahngericht eingeleitet. Zuständig ist das Mahngericht, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. In der Regel ist dies der Wohnsitz des Antragstellers.

Das Gericht prüft nicht, ob der Anspruch berechtigt ist, sondern nur, ob der Antrag vollständig und richtig ausgefüllt ist, und erstellt dann direkt den Mahnbescheid.

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