Immobilienkauf in Bulgarien
Immobilienkauf in Bulgarien
Das Immobilienrecht regelt alle Fragen rund um den Grundstückskauf und Immobilienkauf in Bulgarien.
Der Kauf oder Verkauf einer ImmFobilie ist in der Regel gerade für Privatpersonen kein Alltagsgeschäft.
Deshalb sollten ein Immobilienkauf, aber auch ein Immobilienverkauf nicht nur wohl überlegt, sondern bestenfalls auch von Beginn an anwaltlich begleitet sein.
Gerade private Immobilienkäufer sollten im Hinblick auf den Immobilienkaufvertrag professionelle anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen:
Das gewährleistet eine Absicherung gegen einen möglichen Wissensvorsprung des Verkäufers
So ist der Immobilienkauf mit möglichst wenigen rechtlichen Risiken verbunden.
Unter Umständen ist es dabei gegebenenfalls sogar sinnvoll, als Käufer den Kaufvertrag selbst erstellen zu lassen.
Vertragsabwicklung, Gewährleistung etc.
Wir unterstützen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten „rund um die Immobilie“, ob Haus oder Eigentumswohnung, Baugrundstück oder allgemein im Baurecht.
Wir stehen Ihnen beratend und prüfend zur Seite, unterstützen Sie in Vertragsverhandlungen und vertreten Sie bei Bedarf bundesweit vor Gericht.
Ihre Ansprechpartner im Immobilienrecht sind Rechtsanwalt D.VLadimirov – + 359 897 90 43 91 – Email
Unsere Beratungsthemen im Immobilienrecht sind u. a.:
- Immobilienkauf/Immobilienverkauf (Vertrag erstellen, Vertrag prüfen, Vertragsverhandlungen etc.)
- Prüfung, Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen bei Vertragsstörungen (Nichterfüllung, Gewährleistung, Schadensersatz, Minderung etc.)
- Maklervertrag und Provisionsansprüche (Vertragsprüfung, Abwehr unberechtigter Ansprüche)
- Grundpfandrechte zur Sicherung von Darlehen/Krediten (Hypothek, Grundschuld etc.)
- Durchsetzung von Zahlungsansprüchen aus Immobilienkauf
- Bauträgervertrag inkl. Gewährleistung
- Architektenvertrag inkl. Gewährleistung
- Erbbaurecht
- Nießbrauch wie Wohnungsrecht, Wegerecht etc.