Erwerb einer Immobilie Bulgarien

Erwerb einer Immobilie Bulgarien

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Erwerb einer Immobilie Bulgarien

Seit lange Zeit besteht eine interessante Frage unserer Mandanten und zwar Erwerb einer Immobilie Bulgarien.

Der Immobilienmarkt in Bulgarien ist für viele ausländische Investoren und Privatpersonen attraktiv – sowohl aufgrund der vergleichsweise niedrigen Preise als auch wegen des angenehmen Klimas, insbesondere an der Schwarzmeerküste und in Städten wie Sofia, Sonnenstrad, Goldstrand (Varna) oder Burgas.

Dennoch gibt es beim Kauf einige Besonderheiten und Fallstricke, die ausländische Käufer kennen sollten.

1. Eigentumsformen und rechtliche Rahmenbedingungen

In Bulgarien gibt es verschiedene Eigentumsformen.

Als EU-Bürger dürfen Sie nach aktuellem Stand grundsätzlich Immobilien in Bulgarien erwerben, allerdings gelten für Grundstücke, auf denen kein Gebäude steht (z.B. Baugrundstücke, landwirtschaftliche Flächen), gesonderte Regelungen.

Ein erfahrener Anwalt kann Sie hierzu beraten und die notwendigen Schritte einleiten.

Tipp: Achten Sie immer darauf, dass die Eigentumsverhältnisse im bulgarischen Grundbuch (Imotenen Registar) eindeutig und lastenfrei dokumentiert sind.

2. Prüfung beim Erwerb einer Immobilie Bulgarien

Ein wesentlicher Schritt ist die rechtliche und technische Prüfung (Due Diligence) der Immobilie.

Dazu gehört nicht nur die Überprüfung des Grundbuchs auf Belastungen, Hypotheken oder Dienstbarkeiten, sondern auch die Kontrolle, ob alle Bau- und Nutzungsgenehmigungen vorliegen.

In beliebten Urlaubsregionen gibt es häufig ältere Immobilien, bei denen nachträglich gebaut oder umgebaut wurde – nicht immer legal. Nur ein gründlicher Check schützt vor bösen Überraschungen.

Empfohlene Prüfungspunkte:

  • Stimmt die Fläche laut Grundbuch mit der tatsächlichen Immobilie überein?Erwerb einer Immobilie Bulgarien

  • Gibt es offene Gerichtsverfahren oder Streitigkeiten über die Immobilie?

  • Liegen offene Gebühren, Steuern oder Altlasten vor?

  • Ist der Verkäufer der rechtmäßige Eigentümer?

3. Vertragsgestaltung und Zahlungsabwicklung

Ein Notarvertrag ist in Bulgarien Pflicht für den Eigentumsübergang.

Dennoch sollten vorab ein Vorvertrag oder ein Optionsvertrag von einem unabhängigen Anwalt geprüft oder aufgesetzt werden.

Wichtig: Zahlen Sie niemals größere Beträge im Voraus, ohne dass Ihr Anwalt den Vertrag geprüft und die Eigentumsverhältnisse bestätigt hat!

Typischer Ablauf:

  • Vorvertrag (mit Anzahlung bis zu 10% üblich)
  • Notarieller Kaufvertrag (Restzahlung, Eigentumsumschreibung)

  • Eintragung im Grundbuch

Die Zahlungen erfolgen in der Regel über Treuhandkonten oder bei einem Notar, um größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten.

4. Steuern und Nebenkosten

Beim Immobilienerwerb in Bulgarien fallen verschiedene Kosten an, die Käufer von Anfang an einplanen sollten. Dazu gehören:

  • Notargebühren (abhängig vom Kaufpreis)

  • Grundbucheintragungsgebühr (ca. 0,1 % des Kaufpreises)

  • Stempelsteuer (meist 2–3 % des Kaufpreises, je nach Gemeinde)

  • Maklerprovision (üblich: 3–5 % des Kaufpreises, oft zahlbar von Käufer und/oder Verkäufer)

Auch nach dem Kauf fallen jährliche Grundsteuern und Müllgebühren an, die je nach Lage und Größe variieren.

5. Besonderheiten für Ausländer

Für Käufer ohne bulgarische Staatsbürgerschaft gibt es spezielle Meldepflichten und Registrierungsanforderungen, die eingehalten werden müssen.

Beispielsweise ist die Eintragung der Eigentumsrechte im zentralen Register zwingend, um als rechtmäßiger Eigentümer anerkannt zu werden.

Ein bulgarischer Anwalt kümmert sich auch um die Übersetzung und Beglaubigung aller notwendigen Dokumente und sorgt für die Einhaltung aller Fristen.

6. Risiken und häufige Fehlerquellen

  • Kauf von Immobilien ohne Baugenehmigung: Viele Ferienhäuser oder Apartments wurden ohne vollständige Genehmigungen errichtet – dies kann zu erheblichen Problemen führen, z.B. keine Eintragung im Grundbuch, kein Anschluss an Strom oder Wasser.

  • Versteckte Belastungen oder Altlasten: Hypotheken, Dienstbarkeiten oder Steuerforderungen gehen bei Eigentumsübergang auf den Käufer über, wenn sie nicht vorher beseitigt werden.

  • Falsche Angaben des Verkäufers: Lassen Sie sich niemals auf mündliche Zusagen ein. Alles muss im Vertrag klar geregelt sein.

  • Unzureichende Sprachkenntnisse: Lassen Sie alle Dokumente von einem vereidigten Übersetzer prüfen, wenn Sie nicht perfekt Bulgarisch sprechen.

Ihr Vorteil mit juristischer Unterstützung

Ein spezialisierter Anwalt für Immobilienrecht in Bulgarien begleitet Sie nicht nur beim Kauf, sondern steht Ihnen auch nach dem Kauf bei allen rechtlichen Fragen zur Verfügung – ob es um Vermietung, Steuerfragen, Renovierungen oder spätere Weiterverkäufe geht. Wer professionelle Hilfe in Anspruch nimmt, minimiert Risiken und kann seine Investition entspannt genießen.

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Wie lange dauert der Kaufprozess?

Von der Besichtigung bis zur Eintragung im Grundbuch kann der Prozess – bei vollständigen Unterlagen und klaren Eigentumsverhältnissen – in wenigen Wochen abgeschlossen sein.

Brauche ich einen Anwalt?

Ganz klar: Ja! Nur ein Anwalt, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt, schützt Sie vor Risiken. Notare und Makler sind keine unabhängigen Berater.

Kann ich eine Immobilie als Ausländer direkt kaufen?

Ja, mit Einschränkungen bei Grundstücken. Wohnungen und Häuser sind für EU-Bürger problemlos erwerbbar.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis oder Reisepass, Steueridentifikationsnummer (TIN), ggf. bulgarische Firmenunterlagen (bei Grundstückskauf), Nachweise über die Herkunft der Mittel.

Welche Kosten kommen insgesamt auf mich zu?

Rechnen Sie mit ca. 5–7 % des Kaufpreises für Steuern, Gebühren und Anwalts-/Notarkosten.