Anwalt für Gewaltschutz
Anwalt für Gewaltschutz
Jeden Monat kommen Opfer mit einer Bescherde nach der Suche eines Anwalt für Gewaltschutz.
Wenn Sie Opfer häuslicher Gewalt geworden sind oder jemand Sie belästigt, stehen wir Ihnen als Anwalt in Bulgarien in dieser schwierigen Situation vor den Gerichten zur Seite.
Was bieten wir den Opfer an ?
Der Gewaltschutz ist ein Instrument der Zivilgerichtsbarkeit, das Opfer von Misshandlung, Körperverletzung und Stalking vor den Tätern schützt.
Besonders im Kontext häuslicher Gewalt kommt der Gewaltschutz zum Einsatz.
Zu den Anordnungen und Maßnahmen des Gewaltschutzes gehören unter anderem Näherungs- und Kontaktverbote sowie Wohnungszuweisungen.
Das ist ein Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellung sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung.
In Bezug auf die Überlassung der Wohnung ermöglicht ein entsprechender Beschluss, die Person, von der die Gewaltgefährdung ausgeht, aus der gemeinsamen Wohnung zu verweisen.
Durch diese sogenannte Wohnungszuweisung muss der Täter die gemeinsame Wohnung dauerhaft verlassen, während das Opfer dort verbleibt.
Als erfahrene Anwälte im Bereich Gewaltschutz sind wir uns bewusst, welche enorme psychische Entlastung mit einem solchen Beschluss einhergeht.
Unser Kanzlei unterstützt mehreren Opfer als Anwalt für Gewaltschutz, damit Sie nicht allein vor Gericht dem Täter gegenüberstehen müssen.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen als Kanzlei auch strafrechtlich als Nebenkläger zur Seite.
Falls Sie nicht in der Lage sind, die Kosten eines Gewaltschutzprozesses selbst zu tragen, beantragen wir für Sie Prozesskostenhilfe.
Diese wird in der Regel bewilligt, wenn Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sind, die Kosten eines Verfahrens selbst zu tragen und die Angelegenheit Erfolgsaussichten hat.
Hilfe bei Notfall des Häusliche Gewalt
Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie Opfer von Gewalt geworden sind.
Als erfahrene Anwälte für Gewaltschutz setzen wir uns für Ihr Recht ein und bieten Ihnen Unterstützung vor den Zivilgerichten.
Unser Fokus liegt insbesondere auf häuslicher Gewalt, und wir setzen gezielt Maßnahmen wie Näherungs- und Kontaktverbote sowie Wohnungszuweisungen durch.
Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) bildet die rechtliche Grundlage unserer Arbeit.
Dieses Gesetz zielt darauf ab, den zivilgerichtlichen Schutz bei Gewalttaten und Nachstellungen zu verbessern und die Überlassung der Ehewohnung bei Trennung zu erleichtern.
Vertrauen Sie auf unsere Fachkenntnisse als Ihr Anwalt für Gewaltschutz.
Wir verstehen die emotionale Belastung solcher Situationen und setzen uns für eine effektive und nachhaltige Lösung ein, um Ihnen Schutz und rechtliche Unterstützung zu bieten.
Zögern Sie nicht, unsere Hilfe als Anwalt in Bulgarien in Anspruch zu nehmen. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: + 359 897 90 43 91
Was macht den Anwalt für Gewaltschutz ?
Gewalt am eigenen Körper zu erfahren – insbesondere in den eigenen vier Wänden – hinterlässt physische und psychische Wunden. Mit der Entscheidung, sich juristisch zur Wehr zu setzen, ist bereits der erste Schritt getan, um den Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Als erfahrene Anwälte für Gewaltschutz wissen wir, dass neben juristischem Sachverstand und Expertise Empathie von unschätzbarer Wichtigkeit sind.
Welche Vorteile hat der Anwalt bei häuslicher Gewalt ?
Beim sogenannten Gewaltschutz handelt es sich um ein Instrument der Zivilgerichtsbarkeit. Mit diesem werden Opfer von Misshandlung, Körperverletzung und Stalking vor den Tätern geschützt. Insbesondere bei häuslicher Gewalt kommt der Gewaltschutz zum Tragen. Anordnungen und Maßnahmen des Gewaltschutzes sind etwa Näherungs- und Kontaktverbote sowie Wohnungszuweisungen. Rechtlich ist für Anwälte für Gewaltschutz das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) maßgebend — dem „Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellung sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung
Welche sind die Voraussetzungen für den Gewaltschutz ?
Damit ein Antrag auf Gewaltschutz bewilligt wird, muss für die Opfer eine akute Bedrohungslage durch einen oder mehrere Täter bestehen. Im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) ist dies der Fall, wenn der Antragsteller Opfer einer Gesundheitsverletzung, Freiheitsverletzung, Körperverletzung, schwerwiegenden Bedrohung oder ähnlichen Verletzung geworden sind. Dies schließt sowohl körperliche als auch seelische und geistige Beeinträchtigungen des Opfers mit ein.
Was muss der Opfer beim Gewaltschutz zu beachten
Grundlegend gilt: Nur die Anordnung auf Gewaltschutz durch ein Gericht ist für das Opfer ein dauerhafter Schutz. Andere Maßnahmen – wie etwa die polizeiliche Ingewahrsamnahme des Täters – sind, wenn überhaupt, nur kurzfristige Lösungen. Aufgrund rechtlicher Fallstricke sollten Sie unbedingt einen Anwalt für Gewaltschutz beauftragen, der Sie bei der Antragstellung begleitet. Gemäß Gewaltschutzgesetz (GewSchG) kann ein Antrag auf Gewaltschutz nur bei Gericht erfolgen. Wird der Antrag vom Gericht bewilligt, verhängt dieses entsprechende Anordnungen. Dazu zählen etwa: Der Täter darf die Wohnung des Opfers nicht mehr betreten. Es wird ein Aufenthaltsverbot für den Täter verhängt, sodass dieser regelmäßig vom Opfer besuchte Orte meiden muss. Wohnen Täter und Opfer zusammen, muss Letzterer die gemeinsame Wohnung dem Geschädigten überlassen.
Was bieten wir als Anwälte bei häuslicher Gewalt ?
Wir sind Ihre erfahrenen Anwälte für Gewaltschutz und beraten Sie umfassend zu allen rechtlichen Möglichkeiten. In Absprache mit Ihnen leiten wir alle erforderlichen Schritte ein und bieten Ihnen eine umfassende juristische Unterstützung.