Anerkennungsverfahren in Bulgarien
Anerkennungsverfahren in Bulgarien
Immer mehr und mehr interessieren sich die Ausland uber Anerkennungsverfahren in Bulgarien.
Es passiert häufig deutscher Titel in Bulgarien anerkannt zu werden:
Sie haben in Deutschland gerichtlich obsiegt und wollen mit diesem Titel in der Bulgarien vollstrecken. Urteile deutscher Gerichte können im Rahmen internationaler Verträge in Bulgarien vollstreckt werden.
ANERKENNUNG AUSLÄNDISCHER ENTSCHEIDUNGEN
Das rechtskräftige Urteil bedarf einem Anerkennungsverfahren in Bulgarien durch das bulgarischen Gericht. Mit diesem Anerkennungsurteil in Bulgarien können wir dann direkt vollstrecken.
Sonderfall Scheidung: Sie haben sich in der in Deutschland scheiden lassen und wollen diese Entscheidung in Bulgarien anerkennen lassen.
Dieses Urteil bei der Anerkennungsverfahren in Bulgarien kann jetzt direkt beim Bulgarischen Standesamt eingetragen werden.
Es können Urteile, Versäumnisurteile, Kostenfestsetzungsbeschlüsse aus gerichtlichen Verfahren und Schiedssprüche vor einem Bulgarischen Gericht anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden.
Wichtig: Ein im deutschen Mahnverfahren erwirkter Vollstreckungsbescheid kann in Anerkennungsverfahren in Bulgarien nicht anerkannt werden.
In diesem Fall müsste neu geklagt werden, der Vollstreckungsbescheid dient dabei als Beweismittel.
Zustellung von Schriftstücken in Anerkennungsverfahren
Im Anerkennungsverfahren umfasst – Vorbereitung einer bulgarischen Klageschrift, Führung eines Anerkennungsverfahren in Bulgarien, die Einladung zur mündlichen Verhandlung und das Urteil dem Gegner zuzustellen.
Falls der Gegner in Deutschland wohnt und die Durchführung des Verfahrens blockiert, ist bei der Zustellung im Wege der internationalen Rechtshilfe anwaltlicher Rat sinnvoll.
Die Zustellung stellt sehr oft ein wichtiges Hindernis dar.
Das Anerkennungsverfahren in Bulgarien wird am Wohnort des Beklagten geführt, für den Fall, dass er nicht in Bulgarien wohnhaft ist.
Das Bulgarische Gericht prüft nicht die Richtigkeit des Urteils selbst, sondern nur die Zuständigkeit des deutschen Gerichts auch nach bulgarischen Recht, die Einhaltung wesentlichen Prinzipien des bulgarischen Rechts eingehalten sind.
Es wird auch geprüft werden, ob im bulgarischen Verfahren ordnungsgemäß zugestellt wurde.
Regelmäßig sind deutsche Urteile gemäß der bulgarischen ZPO zuzustellen.
Vollstreckung in Anerkennungsverfahren in Bulgarien
Nachdem das deutsche Urteil vom Bulgarien Gericht für vollstreckbar erklärt wurde kann in das Vermögen des Schuldners in Bulgarien vollstreckt.
Das bedeutet z.B. die Immobilien des Schuldners werden durch Zwangsversteigerung veräußert
So sprechen wir uber eine Zwangsvollstreckung.
Es gibt auch die Möglichkeit bereits vorher einen Arrest in das Vermögen zu beantragen, damit es nicht während des Gerichtsverfahrens veräußert werden kann.
Für ihre Fragen und Kommentare stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung an + 359 897 90 43 91 oder Email