Zivilprozessrecht Bulgarien
Zivilprozessrecht Bulgarien
Die Kanzlei ist tätig für anwaltliche Vertretung in Zivilprozessen und übernimmt Fälle des Zivilprozessrecht Bulgarien.
Hiervon zu unterscheiden ist die relative Anwaltspflicht, bei der sich die Parteien zwar grundsätzlich selbst vertreten können, aber bei einer Vertretung zwingend ein Rechtsanwalt erforderlich ist.
Durch unsere umfangreiche und jahrelange Verhandlungspraxis sind wir in der Lage, Sie sowohl in anwaltspflichtigen als auch in sonstigen Gerichtsverfahren bestmöglich zu vertreten.
Wir sind darauf spezialisiert, auch kurzfristig auftretende Rechtsprobleme in Verhandlungen erfolgreich zu lösen.
Ein Zivilprozess wird in der Regel mit einer sogenannten Leistungs-, Feststellungs- oder Rechtsgestaltungsklage eingeleitet.
In diesen Fällen ergeht auf Basis der ungeprüften Angaben der klagenden Partei ein bedingter Zahlungsbefehl, der der beklagten Partei zugestellt wird.
Die beklagte Partei kann binnen einer Frist von vier Wochen Einspruch erheben, andernfalls wird der bedingte Zahlungsbefehl rechtskräftig und es kann das Exekutionsverfahren eingeleitet werden.
Insbesondere juristischen Personen wird damit die Einbringlichmachung einer Vielzahl an Forderungen erleichtert.
Anwaltliche Vertretung in Zivilprozessen
Mit der Einspruchserhebung erfolgt die Einleitung des ordentlichen Gerichtsverfahrens, welches auch außerhalb des Anwendungsbereiches des Mahnverfahrens zur Anwendung kommt.
In diesem Rahmen haben die Parteien ihr Vorbringen zum Prozessstandpunkt in Form eines Vorbereitenden Schriftsatzes zu erstatten und die dafür vorhandenen Beweismittel vorzulegen.
Dank unserer jahrelangen Erfahrung, ständigen Aus- und Weiterbildungen sowie der kontinuierlichen Auseinandersetzung mit aktueller Judikatur können wir Sie bestmöglich beraten.
Wir wissen, welches Vorbringen aus juristischer Sicht erforderlich ist, um einen Prozessverlust zu vermeiden.
Ein solcher Prozessverlust geht auch mit einer erheblichen Kostenersatzpflicht einher. Im Zivilprozess hat nämlich jene Partei, die im Verfahren unterliegt, nicht nur die eigenen Gerichts- und Rechtsanwaltskosten zu tragen, sondern auch jene des obsiegenden Prozessgegners.
Unabhängig davon, ob Sie nun die Einbringung einer Klage wünschen oder sich gegen gerichtlich geltend gemachte Ansprüche der Gegenseite zur Wehr setzen möchten, können wir Sie in jedem Stadium des Zivilprozesses bestmöglich beraten und vertreten.
Warum uns wählen?
– Gerichtserfahrung: Jahrelange Praxis im Zivilrecht
– Kompetenz:** Ständige Aus- und Weiterbildungen
– Engagement:** Persönlicher Einsatz für Ihre Interessen
– Erfolg: Erfolgreiche Vertretung in zahlreichen Zivilprozessen
**Unser Leistungsspektrum umfasst:**
– Beratung und Vertretung bei Leistungs-, Feststellungs- und Rechtsgestaltungsklagen
– Unterstützung im vereinfachten Mahnverfahren und im ordentlichen Gerichtsverfahren
– Umfassende Prozessvorbereitung und -führung
– Verteidigung gegen gerichtliche Ansprüche der Gegenseite
– Beratung zur Minimierung von Kostenrisiken
Kontaktieren Sie uns jetzt, um einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Interessen durchsetzen und Ihre Rechte sichern.