Zivilprozess im Bulgarien
Zivilprozess im Bulgarien
Wir wollen in diesem Artikel einen Überblick über die wichtigsten Aspekte von Zivilprozess im Bulgarisches Recht geben, wie sie in BULGARIEN geführt werden.
Insbesondere wollen wir einen Blick werfen auf
- die rechtlichen Grundlagen
- die Arten von Zivilgerichten
- die Klagearten
- den Ablauf der Verfahren
- die Kostentragung bei Zivilverfahren
- was nach einem Urteil passiert.
Was ist ein Zivilprozess überhaupt ?
In einem Zivilprozess im Bulgarisches Recht wird über zivilrechtliche (oder privatrechtliche) Ansprüche entschieden, die eine Person gegen eine andere hat.
Personen können dabei natürliche Personen wie Sie oder ich sein, oder es kann sich um juristische Personen (z.B. Unternehmen) handeln.
Zivilrechtliche Ansprüche bedeutet, dass die Ansprüche ihre Grundlage im Zivilrecht haben.
Zum Zivilrecht gehören nicht nur Dinge wie Verträge, sondern auch Themen wie Schadenersatz, Testamente und Scheidungen.
Die rechtliche Grundlage für den Ablauf von Zivilprozessen sind die Normen der Zivilprozessordnung.
In der JN geht es vor allem um die Frage, welches Gericht für eine bestimmte Angelegenheit zuständig ist und wer die Organe der Gerichte sind.
Die Gesetze wurden natürlich über die Jahre geändert und ergänzt, aber die Grundsätze der Zivilprozesse sind nach wie vor der Verfahren.
Auf was geklagt werden kann ?
So unterschiedlich wie das Leben sind auch die Arten von Zivilprozess im Bulgarisches Recht.
Gemeinsam ist allen, dass sich zwei (oder mehrere) Parteien gegenüberstehen, die gegenüber der jeweils anderen Partei etwas mit Hilfe des Gerichts durchsetzen wollen.
Man spricht hier auch von Kläger und Beklagte.
Klagen vor österreichischen Zivilgerichten gehören immer zu einer der drei folgenden Kategorien:
- Leistungsklagen: Der Kläger verlangt die Zahlung eines Betrages, die Herausgabe einer Sache o.ä.
- Feststellungsklagen: Der Kläger fordert, dass das Gericht einen Sachverhalt feststellt, wie zum Beispiel das Erlöschen eines Rechtes
- Rechtsgestaltungsklage: Der Kläger möchte vom Gericht eine Entscheidung, mit der eine bestehende rechtliche Situation verändert wird
Bei den meisten Zivilverfahren besteht Anwaltspflicht, d.h. der Kläger müssen durch Rechtsanwälte vertreten sein.
Angesichts der Komplexität der Rechtsordnung und der Zivilprozessregeln ist dies auch angebracht, um die Parteien eines Zivilverfahrens vor Schaden zu schützen, der infolge Unwissens und Überforderung leicht eintreten kann.
Jeder Zivilprozess beginnt damit, dass der Kläger beim zuständigen Gericht die Klage einbringt.
Diese Klage muss schon den wesentlichen Sachverhalt wiedergeben und vor allem muss sie auch definieren
Worauf das Begehren des Klägers gerichtet ist, also was er erreichen möchte.
Wenn es Beweismittel gibt, können auch diese schon umrissen werden.
Nachdem das Gericht die Klage erhalten hat, überprüft es seine Zuständigkeit und lässt dann dem Beklagten die Klage zukommen.
Der Beklagte hat nun die Gelegenheit, auf die Klage zu antworten.