Beiträge

Sorgerechtsverfahren Bulgarien

Kindesentführung Bulgarien

Kindesentführung Bulgarien

Immer mehr Ehen und Beziehungen werden zwischen Partnern aus verschiedenen Ländern geschlossen und entstehen Fälle einer Kindesentführung Bulgarien.

In den letzten Jahren ist die Zahl der Fälle von internationaler Kindesentführung erheblich gestiegen.

Internationale Kindesentführungen werden leider zu einem häufigen Trend, der normalerweise während eines hitzigen oder emotionalen Ehekonflikts

Es passiert auch in den frühen Phasen der Trennung oder Scheidung oder in der Wartezeit einer gerichtlichen Sorgerechtsentscheidung.

Der Begriff „Entführung“ ist aus der Sicht des Elternteils, dessen Kind entführt wurde, ein Gefühl des Verrats.

Kindesentführung Bulgarien

Was fühlt jedoch der andere Elternteil, der das Kind mitnimmt? Aus Sicht der Eltern fühlt es sich als ein legitimes Recht an, da es auch ihr Kind ist.

Dieser Artikel zielt darauf ab, sich an die Fakten von Fällen internationaler Kindesentführung zu halten, und unser Hauptaugenmerk liegt weiterhin auf dem Schutz des unschuldigen Kindes.

Was man eine „exotische“ Romanze gehabt hat, endet oft mit einer schlechten Fazit: Das Kind wurde von dem anderen Elternteil ins Ausland gebracht.

Der Elternteil, dem das Kind weggenommen wurde, steht zunächst hilf- und ratlos da. Der zurückbleibende Elternteil weiß oft sogar noch nicht einmal, wo sich das Kind aufhält.

Rechtsschritte gegen die Kindesentführung ?

Ein Verbringen des Kindes in ein anderes Land geschieht meistens nicht aus heiterem Himmel.

Oft bahnen sich die „Entführungen“ an. Bei bi-nationalen Ehen können kulturellen Unterschiede mehr und mehr in den Vordergrund treten.

Das Kind sollte doch dort groß werden, da dort noch andere gute Werte vorherrschen. Auch würden sich in dem anderen Land die Großeltern befinden, die das Kind unglaublich lieben. Sie streiten sich, da Sie der Ansicht sind, in Bulgarien sei alles besser.

Rechtsbeistand bei Kindesentführung Bulgarien

Hundert Prozent vorbeugen können Sie natürlich nicht. Trotzdem können aber bereits im Vorfeld einer drohenden Kindesentführung Maßnahmen ergriffen werden, die es im schlimmsten Falle erleichtern, die erforderlichen behördlichen und gerichtlichen Verfahren zu beschleunigen.

Hilfreich ist, wenn man eine Aufstellung von Anschriften, Telefonnummern, Emailadressen etc. der Verwandten, Bekannten und Freunde des Kindes entziehenden Elternteils hat.Kindesentführung

Die Erfahrung zeigt, dass nicht alle Freunde und Verwandte des anderen Elternteils mit der Kindesentziehung einverstanden sind und sich durchaus bereit erklären, Informationen über den etwaigen Aufenthaltsort des Kindes mitzuteilen.

Scheuen Sie sich daher auch nicht, die Freunde und Verwandte des anderen Elternteils zu kontaktieren, um auch „Ihre Geschichte“ zu erzählen.

Der andere Elternteil wird Sie nämlich mit Sicherheit als „fürchterliches Monster“, das das Kind ständig vernachlässigt hat, darstellen.

Nützlich sind Photos des Kindes und des anderen Elternteils, aber auch, sofern vorhanden, von anderen Bezugspersonen im Ausland – wie zum Beispiel von den Großeltern.

In diesem Zusammenhang kann es sehr hilfreich sein, wenn man Fotokopien von Ausweispapieren, Führerscheinen oder Kreditkarten hat.

Dies erleichtert der ausländischen zentralen Behörde die Identifizierung des Kindes und des anderen Elternteils.

Das Kind sollte die Anschrift und die Telefonnummer des hier lebenden Elternteils auswendig lernen, damit es im Ausland von sich aus Kontakt aufnehmen kann. Nahezu immer versucht der verbringende Elternteil, jeglichen Kontakt mit dem anderen Elternteil in Bulgarien zu unterbinden.

Wenn der andere Elternteil bereits die Entführung angekündigt haben sollte, ist es sehr ratsam, die Mitarbeiter im Kindergarten und der Schule hiervon zu informieren. Schalten Sie bereits jetzt einen Rechtsanwalt ein.

Was kann ich tun, wenn das Kind bereits ins Ausland verbracht worden ist?Kindesentführung

Wenn das Kind bereits ins Ausland verbracht worden ist, müssen Sie sofort aktiv werden:

Als erster Schritt muss festgestellt werden, wo genau das Kind sich aufhalten könnte.

Es kann eine Vermisstenanzeige bei Polizeidienststelle gestellt werden.

Eigene Recherchen (Anrufe bei Bekannten, Freunde und Verwandten des anderen Elternteils) sollten sofort veranlasst werden.

Im Übrigen sind gewisse Privatdetekteien auf derartige Fälle spezialisiert.

Als nächster Schritt sollte unbedingt schnellstmöglich ein auf Familienrecht spezialisierter Rechtsanwalt (Fachanwalt für Familienrecht) eingeschaltet werden.

Die Verfahren im Zusammenhang mit einer Kindesentführung Bulgarien sind sehr kompliziert und können ohne anwaltliche Hilfe kaum bewältigt werden.

Der ausgewählte Anwalt sollte auch der Sprache des „Zufluchtslandes“ mächtig sein.

Für weitere Informationen rufen Sie uns gleich an die + 359 897 90 43 91 oder schreiben Sie uns an

Unsere Anwälte stehen Ihnen in Fällen internationaler Kindesentführung zur Seite.