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Rechtsbeistand einer Kindesentführung

Entführung eines Kindes

Entführung eines Kindes

Immer mehr und mehre bekommen wir Fragen nach der Entführung eines Kindes.

Erhöhte internationale Mobilität und gemischtnationale Familien haben zu einem Anstieg von Fällen geführt, in denen Kinder widerrechtlich über Grenzen hinweg verbracht werden.

Dies kann gravierende emotionale und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und bedarf einer schnellen und effizienten Reaktion

Dies ist gemäß dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung von 1980 (HKÜ).

Das Übereinkommen zielt darauf ab, die sofortige Rückführung entführter Kinder zu sichern und das Sorgerecht, das in dem Staat besteht, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, zu respektieren.

Hier sind einige wesentliche Aspekte, die im Artikel erweitert werden könnten:

Wichtige Schritte im Rückführungsverfahren nach HKÜ

  1. Feststellung der Widerrechtlichkeit: Die Entführung oder das Zurückhalten eines Kindes gilt als „widerrechtlich“, wenn es die Sorgerechtsbestimmungen des Staates verletzt, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt unmittelbar vor der Entführung hatte.
  2. Antragstellung: Betroffene Elternteile sollten ihren Antrag auf Rückführung so schnell wie möglich stellen. Dies erfolgt in Deutschland über das Bundesamt für Justiz, welches als Zentrale Behörde fungiert und die Koordination mit den Behörden des ersuchten Staates übernimmt.
  3. Gerichtsverfahren im ersuchten Staat: Nach Eingang des Antrags wird ein Gerichtsverfahren im Staat, in dem sich das Kind befindet, initiiert. Dieses Verfahren überprüft die Umstände der Entführung und entscheidet über die Anordnung der Rückführung des Kindes.
  4. Rechtliche Vertretung: Es wird dringend empfohlen, dass sorgeberechtigte Elternteile durch einen Anwalt vertreten werden, der Erfahrung im internationalen Familienrecht hat. Dies kann entscheidend sein, um die Nuancen des lokalen Rechts zu navigieren und die besten Chancen für eine erfolgreiche Rückführung zu gewährleisten.
  5. Umgang mit Widerstand: In Fällen, wo der entführende Elternteil Einwände gegen die Rückführung erhebt, etwa durch Geltendmachung von Ausnahmetatbeständen wie der Gefahr eines schweren physischen oder psychischen Schadens für das Kind, muss das Gericht sorgfältig prüfen, ob solche Einwände gerechtfertigt sind.
  6. Durchsetzung der Rückführung: Sobald ein Gericht die Rückführung anordnet, muss die Entscheidung vollstreckt werden. Dies kann Herausforderungen mit sich bringen, besonders wenn der entführende Elternteil weiteren Widerstand leistet.Entführung eines Kindes

Sprachliche Anforderungen

Der Antrag und alle zugehörigen Unterlagen sollten idealerweise nicht nur in der Amtssprache Deutsch, sondern auch in der Amtssprache des ersuchten Staates eingereicht werden.

So lassen sich Verzögerungen vermindern und die Bearbeitung durch die ausländischen Behörden erleichtern.

Das Haager Übereinkommen (HKÜ) über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung ist ein zentrales Instrument im internationalen Kinderschutz.

Bei allen Verfahren sind vorrangig die Interessen und das Wohl des Kindes zu wahren.

Die Staaten müssen in enger Kooperation handeln; eine qualifizierte rechtliche Vertretung ist unerlässlich, um das Übereinkommen wirksam umzusetzen und die Rechte des Kindes durchzusetzen.

Durch eine ausführlichere Darstellung der sprachlichen Anforderungen und Verfahrensschritte kann die Öffentlichkeit besser über ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten bei internationalen Kindesentführungsfällen informiert werden.

Das trägt dazu bei, betroffene Familien konkreter zu unterstützen und Verfahrensrisiken zu minimieren.

Unsere Leistung im Bereich der HKÜ

Entführung eines Kindes

Es geht um die  Vorbereitung eines Rückführungsantrag und beschleunigt die Bearbeitung.

Darüber hinaus stehen auch Formulare zur Entführung eines Kindes für Umgangsanträge nach dem HKÜ sowie für Anträge nach dem Europäischen Sorgerechtsübereinkommen (ESÜ) zur Verfügung.

Diese Formulare sind weitgehend vereinheitlicht, weshalb ihre Verwendung ebenfalls empfohlen wird.

Wurde ein Kind aus einem anderen Vertragsstaat des HKÜ nach Bulgarien entführt oder hier zurückgehalten wurde, kann der Antrag entweder bei der ausländischen Zentralen Behörde eingereicht werden.

Die zwei Varianten sind

A/beim Bundesamt für Justiz als deutscher Zentraler Behörde oder

B/direkt beim zuständigen deutschen Gericht eingereicht werden.

Dem Antrag in der fremden Sprache und den beigefügten Unterlagen muss eine Übersetzung ins Deutsche beigefügt werden.

Ruckführung eines Entführung eines Kindes

Das HKÜ über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung ist ein Instrument,  um internationaler Kindesentführungen wirksam zu begegnen.

Es soll verhindert werdebn, ein Kind durch unrechtmäßige Verbringung oder Zurückhaltung eines Kindes in einem anderen Staat Tatsachen übertragen zu werden.

Das Übereinkommen fördert die schnelle Rückführung des Kindes in seinen Heimatstaat, wo das zuständige Gericht dann über die elterliche Sorge und den Umgang entscheidet.

Die Rolle der zentralen Behörde

Das Bundesamt für Justiz ist die Behörde spielt in diesem Prozess eine zentrale Rolle.

Neben der Weiterleitung des Antrags bietet unserer Anwaltskanzlei in Bulgarien umfassende Rechtsberatung

Nur so werden wir den Antragsteller durch den oft komplexen und belastenden Prozess zu begleiten.

Ein erfolgreicher Antrag auf Rückführung setzt voraus, dass das Kind

A/ zur Zeitpunkt der Entführung jünger als 16 Jahre ist

B/ seinen gewöhnlichen Aufenthalt unmittelbar vor der Entführung in der BRD hatte.

Diese Kriterien sind essenziell, um das Verfahren im Rahmen des HKÜ überhaupt in Gang setzen zu können.

Darüber hinaus ist es entscheidend, dass der Antrag auf Rückführung innerhalb eines Jahres nach der Entführung gestellt wird.

Andernfalls kann die Eingewöhnung des Kindes im Zufluchtsstaat als Hindernis für die Rückführung angesehen werden, wenn es dem Kindeswohl widerspricht, das Kind aus seiner neuen Umgebung herauszureißen.Entführung eines Kindes

Das Rückführungsverfahren selbst ist darauf ausgelegt, zügig zu verlaufen. Die Gerichte im ersuchten Staat sind gehalten, den Fall schnellstmöglich, idealerweise innerhalb von sechs Wochen pro Instanz, zu bearbeiten.

Diese schnelle Bearbeitung ist im Interesse des Kindes, um seine Stabilität und seine Rückkehr in die gewohnte Umgebung zu gewährleisten.

Dennoch gibt es Situationen, in denen eine Rückführung abgelehnt werden kann.

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, die eine Rückführung unvereinbar mit dem Wohl des Kindes machen würden.

Das Kriterium über Haager Übereinkommen

Dazu gehören Gefahren für das Kind, wie etwa die Möglichkeiten

A/körperlicher oder psychischer Gewalt, oder

B/andere schwerwiegende Umstände, die gegen eine Rückkehr sprechen.

Zusätzlich zu den Bestimmungen des HKÜ gelten innerhalb der EU, mit Ausnahme von Dänemark, die Regelungen der Brüssel II b-Verordnung.

Diese Verordnung ergänzt das HKÜ und enthält spezifische Regelungen für grenzüberschreitende Sorgerechtsstreitigkeiten und das Rückführungsverfahren.

Die Verordnung zielt darauf ab, den Schutz des Kindeswohls innerhalb der EU zu verstärken und sicherzustellen

Diese wirkt so dass Entscheidungen in Sorgerechtsfragen schnell und effektiv umgesetzt werden.

Sie legt besondere Pflichten für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fest

Das HKÜ sorgt dafür, dass ein in einem Mitgliedstaat ergangenes Urteil in einem anderen Mitgliedstaat anerkannt und vollstreckt wird.

Durch diese rechtlichen Instrumente wird das Ziel verfolgt,

Die Kindern, die Opfer einer internationalen Kindesentführung wurden, schnellstmöglich die Rückkehr in ihre vertraute Umgebung zu ermöglichen und somit ihr Wohl und ihre Rechte zu schützen.

Gleichzeitig bieten sie einen Rahmen, um sicherzustellen, dass alle beteiligten Parteien fair behandelt werden und die Entscheidungen im besten Interesse des Kindes getroffen werden.

Rechtsbeistand einer Kindesentführung

Kindesentführung Bulgarien

Kindesentführung Bulgarien

Immer mehr Ehen und Beziehungen werden zwischen Partnern aus verschiedenen Ländern geschlossen und entstehen Fälle einer Kindesentführung Bulgarien.

In den letzten Jahren ist die Zahl der Fälle von internationaler Kindesentführung erheblich gestiegen.

Internationale Kindesentführungen werden leider zu einem häufigen Trend, der normalerweise während eines hitzigen oder emotionalen Ehekonflikts

Es passiert auch in den frühen Phasen der Trennung oder Scheidung oder in der Wartezeit einer gerichtlichen Sorgerechtsentscheidung.

Der Begriff „Entführung“ ist aus der Sicht des Elternteils, dessen Kind entführt wurde, ein Gefühl des Verrats.

Kindesentführung Bulgarien

Was fühlt jedoch der andere Elternteil, der das Kind mitnimmt? Aus Sicht der Eltern fühlt es sich als ein legitimes Recht an, da es auch ihr Kind ist.

Dieser Artikel zielt darauf ab, sich an die Fakten von Fällen internationaler Kindesentführung zu halten, und unser Hauptaugenmerk liegt weiterhin auf dem Schutz des unschuldigen Kindes.

Was man eine „exotische“ Romanze gehabt hat, endet oft mit einer schlechten Fazit: Das Kind wurde von dem anderen Elternteil ins Ausland gebracht.

Der Elternteil, dem das Kind weggenommen wurde, steht zunächst hilf- und ratlos da. Der zurückbleibende Elternteil weiß oft sogar noch nicht einmal, wo sich das Kind aufhält.

Rechtsschritte gegen die Kindesentführung ?

Ein Verbringen des Kindes in ein anderes Land geschieht meistens nicht aus heiterem Himmel.

Oft bahnen sich die „Entführungen“ an. Bei bi-nationalen Ehen können kulturellen Unterschiede mehr und mehr in den Vordergrund treten.

Das Kind sollte doch dort groß werden, da dort noch andere gute Werte vorherrschen. Auch würden sich in dem anderen Land die Großeltern befinden, die das Kind unglaublich lieben. Sie streiten sich, da Sie der Ansicht sind, in Bulgarien sei alles besser.

Rechtsbeistand bei Kindesentführung Bulgarien

Hundert Prozent vorbeugen können Sie natürlich nicht. Trotzdem können aber bereits im Vorfeld einer drohenden Kindesentführung Maßnahmen ergriffen werden, die es im schlimmsten Falle erleichtern, die erforderlichen behördlichen und gerichtlichen Verfahren zu beschleunigen.

Hilfreich ist, wenn man eine Aufstellung von Anschriften, Telefonnummern, Emailadressen etc. der Verwandten, Bekannten und Freunde des Kindes entziehenden Elternteils hat.Kindesentführung

Die Erfahrung zeigt, dass nicht alle Freunde und Verwandte des anderen Elternteils mit der Kindesentziehung einverstanden sind und sich durchaus bereit erklären, Informationen über den etwaigen Aufenthaltsort des Kindes mitzuteilen.

Scheuen Sie sich daher auch nicht, die Freunde und Verwandte des anderen Elternteils zu kontaktieren, um auch „Ihre Geschichte“ zu erzählen.

Der andere Elternteil wird Sie nämlich mit Sicherheit als „fürchterliches Monster“, das das Kind ständig vernachlässigt hat, darstellen.

Nützlich sind Photos des Kindes und des anderen Elternteils, aber auch, sofern vorhanden, von anderen Bezugspersonen im Ausland – wie zum Beispiel von den Großeltern.

In diesem Zusammenhang kann es sehr hilfreich sein, wenn man Fotokopien von Ausweispapieren, Führerscheinen oder Kreditkarten hat.

Dies erleichtert der ausländischen zentralen Behörde die Identifizierung des Kindes und des anderen Elternteils.

Das Kind sollte die Anschrift und die Telefonnummer des hier lebenden Elternteils auswendig lernen, damit es im Ausland von sich aus Kontakt aufnehmen kann. Nahezu immer versucht der verbringende Elternteil, jeglichen Kontakt mit dem anderen Elternteil in Bulgarien zu unterbinden.

Wenn der andere Elternteil bereits die Entführung angekündigt haben sollte, ist es sehr ratsam, die Mitarbeiter im Kindergarten und der Schule hiervon zu informieren. Schalten Sie bereits jetzt einen Rechtsanwalt ein.

Was kann ich tun, wenn das Kind bereits ins Ausland verbracht worden ist?Kindesentführung

Wenn das Kind bereits ins Ausland verbracht worden ist, müssen Sie sofort aktiv werden:

Als erster Schritt muss festgestellt werden, wo genau das Kind sich aufhalten könnte.

Es kann eine Vermisstenanzeige bei Polizeidienststelle gestellt werden.

Eigene Recherchen (Anrufe bei Bekannten, Freunde und Verwandten des anderen Elternteils) sollten sofort veranlasst werden.

Im Übrigen sind gewisse Privatdetekteien auf derartige Fälle spezialisiert.

Als nächster Schritt sollte unbedingt schnellstmöglich ein auf Familienrecht spezialisierter Rechtsanwalt (Fachanwalt für Familienrecht) eingeschaltet werden.

Die Verfahren im Zusammenhang mit einer Kindesentführung Bulgarien sind sehr kompliziert und können ohne anwaltliche Hilfe kaum bewältigt werden.

Der ausgewählte Anwalt sollte auch der Sprache des „Zufluchtslandes“ mächtig sein.

Für weitere Informationen rufen Sie uns gleich an die + 359 897 90 43 91 oder schreiben Sie uns an

Unsere Anwälte stehen Ihnen in Fällen internationaler Kindesentführung zur Seite.