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Zusenden einer Mahnung

Anwalt für Berufung

Anwalt für Berufung

Ein Urteil ist ergangen und eine oder mehrere Parteien sind nicht zufrieden und wollen das Urteil anfechten.

Eine Möglichkeit bietet das Rechtsmittel der Berufung. Durch eine Berufung wird ein im Vorprozess entschiedener Fall neu aufgerollt.

Im Zivilrecht ist sie grundsätzlich statthaft bei Endurteilen der ersten Instanz.

Hier sind nur Endurteile des Amtsgerichts als Erstinstanz zulässig. Im Zivilprozess regelt die Zivilprozessordnung (ZPO) das Rechtsmittel der Berufung.Anwalt für Berufung

Voraussetzungen gibt es für Berufungsverfahren?

Weitere Voraussetzung für eine Berufung seitens eines Anwalt für Berufung ist die Zustellung einer erstinstanzlichen Entscheidungen des Amtsgerichtes oder  Landgerichtes.

Auch gegen Zwischenurteile einzelner Streitfragen, gegen unechte Versäumnisurteile bei unzulässiger oder unschlüssiger Klage sowie gegen das zweite Versäumnisurteil ist Berufung möglich.
Eine weitere Zulässigkeitsvoraussetzung ist die sogenannte Beschwerde.
Eine Beschwerde liegt dann vor, wenn Kläger oder Verklagter vom Urteil beschwert werden, also eine Entscheidung sie negativ betrifft.
Versagt das Urteil dem Kläger etwas, das er beantragt hatte, so hat er die Möglichkeit für eine formelle Beschwerde.
Materielle Beschwer hat ein Beklagter, wenn eine Urteilsentscheidung für ihn nachteilig ausfällt.
Der Berufungskläger muss die Berufung beim Berufungsgericht durch einen Schriftsatz, der Berufungsschrift, in aller Regel innerhalb einer Berufungsfrist von einem Monat nach Zustellung des Urteils einlegen.

Anwalt für Zivilrecht hilft

Da für das gesamte Berufungsverfahren im Zivilrecht Anwaltszwang gilt, braucht man als Mandant bzw. Mandantin einen Rechtsanwalt für Zivilrecht.

Nur ein prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt kann eine Berufungsbegründung unterschreiben.

Die Rechtssprache nutzt allein für Urteile viele Fachbegriffe wie Zwischenurteile, Grundurteile, Vorbehaltsurteile, Versäumnisurteile uvm.

Wenn Sie Fragen haben oder Erklärungen brauchen zu einem gegen Sie ergangenen Urteil, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Zivilrecht und lassen Sie sich in einer Ersteinschätzung Möglichkeiten aufzeigen wie es für Sie weitergehen kann.

In einem Erstgespräch können Sie sich auch über anfallende Verfahrensgebühren (Anwaltsgebühren) nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder über Gerichtskosten lt. Gerichtskostengesetz (GKG) informieren.

Vielleicht gibt es die Möglichkeit Prozesskostenhilfe (PKH) in Anspruch zu nehmen? Auch wenn man eine zweite Meinung einholen möchte oder einen neuen Rechtsbeistand für ein eventuelles Berufungsverfahren sucht wird man hier fündig.
Anwalt für Berufung

Der Berufungsschriftsatz muss neben der Information, dass Berufung eingelegt werden soll auch das Urteil benennen gegen welches Berufung eingelegt werden soll ebenso für und gegen wen die Berufung eingelegt werden soll.
Der Schriftsatz benötigt außerdem die Unterschrift eines Anwaltes für Berufung.
Die, im Zivilrecht notwendige, folgende Berufungsbegründung hat dann formgerecht sowie fristgerecht zu erfolgen.
Es muss z.B. neben der Bezeichnung des Urteils gegen das Berufung eingelegt wird, auch klar hervorgehen wer Berufungskläger und wer Berufungsbeklagter sein soll.
In diesem Berufungsantrag müssen ebenfalls das Ziel und der Umfang erkennbar sein, d.h. welche Abänderung des Urteils mit der Berufung erreicht werden soll.
Die Berufungsbegründungsfrist für die Begründung beträgt i.d.R. zwei Wochen,
Fristbeginn ist mit der Zustellung des erstinstanzlichen Urteils.

Welches ist das Berufungsgericht?

Berufungsgericht ist das jeweils übergeordnete Gericht. So überprüft das Landgericht Urteile des Amtsgerichts und das Oberlandesgericht Urteile des Landgerichts.

Dieses Verschlechterungsverbot regelt, dass dem Verurteilten durch das Berufungsverfahren keine Nachteile entstehen, das Strafmaß nicht härter ausfallen darf als in der Erstinstanz. 
Bei Fragen wenden Sie sich an + 359 897 90 43 91 oder Email