Anwalt für Berufung
Anwalt für Berufung
Ein Urteil ist ergangen und eine oder mehrere Parteien sind nicht zufrieden und wollen das Urteil anfechten.
Eine Möglichkeit bietet das Rechtsmittel der Berufung. Durch eine Berufung wird ein im Vorprozess entschiedener Fall neu aufgerollt.
Im Zivilrecht ist sie grundsätzlich statthaft bei Endurteilen der ersten Instanz.
Hier sind nur Endurteile des Amtsgerichts als Erstinstanz zulässig. Im Zivilprozess regelt die Zivilprozessordnung (ZPO) das Rechtsmittel der Berufung.
Voraussetzungen gibt es für Berufungsverfahren?
Weitere Voraussetzung für eine Berufung seitens eines Anwalt für Berufung ist die Zustellung einer erstinstanzlichen Entscheidungen des Amtsgerichtes oder Landgerichtes.
Anwalt für Zivilrecht hilft
Da für das gesamte Berufungsverfahren im Zivilrecht Anwaltszwang gilt, braucht man als Mandant bzw. Mandantin einen Rechtsanwalt für Zivilrecht.
Nur ein prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt kann eine Berufungsbegründung unterschreiben.
Die Rechtssprache nutzt allein für Urteile viele Fachbegriffe wie Zwischenurteile, Grundurteile, Vorbehaltsurteile, Versäumnisurteile uvm.
Wenn Sie Fragen haben oder Erklärungen brauchen zu einem gegen Sie ergangenen Urteil, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Zivilrecht und lassen Sie sich in einer Ersteinschätzung Möglichkeiten aufzeigen wie es für Sie weitergehen kann.
In einem Erstgespräch können Sie sich auch über anfallende Verfahrensgebühren (Anwaltsgebühren) nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder über Gerichtskosten lt. Gerichtskostengesetz (GKG) informieren.
Vielleicht gibt es die Möglichkeit Prozesskostenhilfe (PKH) in Anspruch zu nehmen? Auch wenn man eine zweite Meinung einholen möchte oder einen neuen Rechtsbeistand für ein eventuelles Berufungsverfahren sucht wird man hier fündig.
Welches ist das Berufungsgericht?
Berufungsgericht ist das jeweils übergeordnete Gericht. So überprüft das Landgericht Urteile des Amtsgerichts und das Oberlandesgericht Urteile des Landgerichts.