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Sorgerechtsverfahren in Bulgarien

Der Streit um die Kinder ist nicht nur eine Herausforderung für die Eltern, sondern auch für den Fachanwalt für Sorgerechtsverfahren in Bulgarien.

Wenn beide Eltern intelligente Menschen sind, bestehen mehrtere Varianten, diese Streit zu lösen.

Verheiratete Eltern haben von Geburt an für das Kind die gemeinsame elterliche Sorge. Bei Nichtverheirateten hat zunächst vorwiegend die Mutter das Sorgerecht.

Die Eltern können jedoch vor dem Jugendamt eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben, wodurch beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht erhalten. Auch nach der Trennung der Eltern verbleibt es grundsätzlich bei dem gemeinsamen Sorgerecht.

Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass das gemeinsame Sorgerecht in den meisten Fällen die beste Lösung für das Kind ist.

Auf Antrag kann das Familiengericht aber die elterliche Sorge oder einen Teil davon auf einen Elternteil übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

Das umfasst z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge, Schulangelegenheiten etc.

Es ist auch die Verantwortung für den Lebensunterhalt und der Notwendigkeit einer guten Beziehung zu übernehmen.

Das Sorgerecht in Bulgarien – entscheidend Sorgerechtsverfahren in Bulgarien

Der Rechtsstreit um elterliche Rechte ist die schlechte Variante zur Entwicklung der Beziehungen zwischen den Eltern.

Dies sind neben Scheidungsfällen auch einige der häufigsten familienrechtlichen Fälle.

Die typische Situation eines solchen Prozesses ist die Beendigung des Zusammenlebens der nichtehelichen Eltern

Dank unserer Erfahrung aus hunderten von Sorgerechts- und Umgangsverfahren können wir sagen, wie sie sich im Gerichtstermin, aber auch schon davor, verhalten müssen.

Etwa wenn vom Gericht ein Verfahrensbeistand bestellt wird, was sehr häufig vorkommt.

Um ein Sorgerechtsverfahren in Bulgarien zu gewinnen, müssen Sie in aller erster Linie vor Gericht äußerst diszipliniert sein.

Voraussetzungen

Im Falle eines Sorgerechtsverfahrens fallen Gerichts- und Rechtsanwaltskosten an, wobei teilweise auch ein kostenpflichtiger Verfahrensbeistand benötigt wird, der das minderjährige Kind vertritt.

Über Ihre Fragen und Kommentare, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter  + 359 897 90 43 91 oder Email: office@anwalt-bg.com