Rechtsanwalt für Handelsrecht
Rechtsanwalt für Handelsrecht
Bei Fragen über einen Geschäft in Bulgarien suchen die ausländische Mandanten einen Rechtsanwalt für Handelsrecht.
In unserer umfassenden juristischen Betreuung setzen wir auf eine individuelle und praxisnahe Beratung, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Die Kanzlei verfügt über ein erfahrenes Team von Anwälten, das nicht nur eine umfassende Expertise im Handelsrecht, sondern auch eine branchenübergreifende Perspektive besitzt.
Wir verstehen die dynamische Natur des Handelsrechts und halten uns stets über aktuelle Entwicklungen sowie relevante Rechtsprechung auf dem Laufenden.
Unsere Dienstleistungen erstrecken sich über sämtliche Facetten des nationalen und internationalen Handelsrechts.
Wir unterstützen nicht nur bei der Verhandlung und Ausgestaltung von Handelsverträgen in Bulgarien.
Wir bieten auch fundierte Rechtsberatung im Produkthaftungsrecht, im Bereich E-Commerce sowie bei der Ausarbeitung von Vertriebsverträgen.
Unabhängig davon, ob Sie als Händler, Handelsvertreter oder Vertriebsmittler agieren, stehen wir Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite.
Als engagierte Interessenvertretung setzen wir uns nicht nur für die Prävention von rechtlichen Konflikten ein, sondern bieten auch umfassende Unterstützung bei der Lösung bestehender Rechtsstreitigkeiten.
Dabei spielen Themen wie die Einhaltung des vereinbarten Gebietsschutzes, die Wahrung von Exklusivitätsrechten und Konkurrenzverboten sowie die Durchsetzung oder Abwehr von Ausgleichs- und Vergütungsansprüchen eine zentrale Rolle.
Die anwaltliche Beratung
Unsere Rechtsanwälte sind auf das internationale Handelsrecht spezialisiert und beraten bei den vielfältigen Gestaltungen, die der internationale Handel mit sich bringt.
Sei es die Gestaltung von internationalen Handelsverträgen und oder Vertriebsverträgen, die Gründung von Gesellschaften oder der Verkauf Ihrer Waren.
Zu der Expertise unserer Kanzlei gehört in diesem Bereich Beratung bezüglich:
- des internationalen Kaufrechts (international trade law), insbesondere im Bereich UN-Kaufrecht (CISG),
- Rahmenverträgen im internationalen Liefergeschäft und Vertriebsgeschäft,
- Zahlungsbedingungen im internationalen Geschäft und Lieferbedingungen sowie Gewährleistungsbestimmungen,
- Bankgarantien, Dokumenteninkasso, Akkreditive,
- Einbeziehung und Anwendung der INCOTERMS (z.B. CFR, FOB, CIF)
Dabei stellen sich auch immer wieder Fragen im internationalen Privatrecht. Das internationale Privatrecht regelt mittlerweile auf der europäischen Ebene, welches konkrete Recht auf internationale Beziehungen anzuwenden sind.
Unternehmen, die keine Rechtswahl getroffen haben, sind oft überrascht, dass nicht das eigene heimische Recht zur Anwendung kommt.
So regelt seit dem 17.12.2009 die ROM-I-Verordnung (gilt nicht für Dänemark) europaweit das anwendbare Recht im internationalen Vertragsrecht.
Für außervertragliche Ansprüche existiert die ROM-II-Verordnung, die internationales Fehlverhalten außerhalb von Verträgen behandelt, z.B. bei Schädigungen.