
Kindesentführung in Bulgarien
Das ist ein schreckliches Verbrechen, immer mehr passiert es leider zu einer Kindesentführung in Bulgarien.
Die Kindesentführung nach Bulgarien ist für betroffene Eltern eine äußerst belastende und rechtlich komplexe Situation.
In vielen Fällen handelt es sich nicht um eine klassische Entführung durch fremde Dritte, sondern um Fälle, in denen ein Elternteil das gemeinsame Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils nach Bulgarien bringt oder dort nach einem erlaubten Aufenthalt nicht zurückgibt.
Juristisch spricht man in solchen Fällen häufig von internationaler Kindesentführung, widerrechtlichem Verbringen oder widerrechtlichem Zurückhalten eines Kindes.
Maßgeblich ist dabei vor allem das Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung — kurz: Haager Kindesentführungsübereinkommen / HKÜ.
Ziel des Übereinkommens ist nicht die endgültige Entscheidung über das Sorgerecht, sondern die schnelle Rückführung eines Kindes in den Staat seines bisherigen gewöhnlichen Aufenthalts. Das ergibt sich unmittelbar aus Art. 1 und Art. 19 HKÜ.
1. Was bedeutet Kindesentführung in Bulgarien?
Eine Kindesentführung nach Bulgarien liegt rechtlich nicht automatisch bei jedem Streit zwischen getrennten Eltern vor.
Entscheidend ist, ob das Kind vor dem Verbringen oder Zurückhalten seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat hatte und ob durch das Verhalten eines Elternteils das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht des anderen Elternteils verletzt wurde.
Nach Art. 3 HKÜ ist ein Verbringen oder Zurückhalten widerrechtlich, wenn dadurch ein bestehendes Sorgerecht verletzt wird und dieses Recht zum Zeitpunkt des Verbringens oder Zurückhaltens tatsächlich ausgeübt wurde oder ohne die Entführung ausgeübt worden wäre.
Das HKÜ gilt grundsätzlich für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.
Typische Fälle sind:
- ein Elternteil bringt das Kind von Deutschland, Österreich, der Schweiz oder einem anderen Staat nach Bulgarien und verweigert die Rückkehr;
- das Kind reist zunächst mit Zustimmung des anderen Elternteils nach Bulgarien, wird aber nach Ablauf der vereinbarten Zeit nicht zurückgebracht;
- ein Elternteil verlegt den Lebensmittelpunkt des Kindes nach Bulgarien, obwohl der andere sorgeberechtigte Elternteil nicht zugestimmt hat;
- ein Elternteil versucht, durch schnelle Anmeldung des Kindes in Bulgarien, Einschulung oder Beantragung bulgarischer Dokumente neue Tatsachen zu schaffen.
Wichtig: Das HKÜ-Verfahren ist in erster Linie ein zivilrechtliches Rückführungsverfahren. Ob daneben strafrechtliche Schritte möglich oder sinnvoll sind, muss gesondert geprüft werden.
2. Haager Kindesentführungsübereinkommen und Bulgarien
Bulgarien wendet das Haager Kindesentführungsübereinkommen von 1980 an.
Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten, Verfahren einzuführen, damit widerrechtlich verbrachte oder zurückgehaltene Kinder möglichst schnell in den Staat ihres gewöhnlichen Aufenthalts zurückgeführt werden.
Die zentrale Idee ist: Der entführende Elternteil soll keinen rechtlichen Vorteil daraus ziehen, dass er das Kind in einen anderen Staat gebracht hat.
Das HKÜ schützt insbesondere:
- das bestehende Sorgerecht;
- das Recht, über den Aufenthalt des Kindes mitzuentscheiden;
- das Umgangsrecht;
- die gerichtliche Zuständigkeit des Staates, in dem das Kind vor der Entführung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Die zentralen Behörden der Vertragsstaaten müssen zusammenarbeiten, den Aufenthaltsort des Kindes feststellen, freiwillige Rückgabe fördern und gerichtliche Verfahren zur Rückgabe unterstützen.
Diese Aufgaben ergeben sich insbesondere aus Art. 7 HKÜ.
3. EU-Recht: Verordnung (EU) 2019/1111 / Brüssel IIb
Bei Fällen zwischen Bulgarien und einem anderen EU-Mitgliedstaat — zum Beispiel Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Spanien oder Griechenland — ist zusätzlich die Verordnung (EU) 2019/1111 relevant.
Diese Verordnung betrifft unter anderem die gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen der elterlichen Verantwortung sowie internationale Kindesentführung.
Nach den EU-Regeln bleibt grundsätzlich das Gericht des Staates zuständig, in dem das Kind vor der Entführung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Dadurch soll verhindert werden, dass ein Elternteil durch die Verbringung des Kindes nach Bulgarien ein günstigeres Forum erzwingt.
Der Europäische Justizportal-Hinweis bestätigt außerdem, dass das Gericht im Rückführungsstaat in solchen Verfahren grundsätzlich zügig entscheiden muss und das Kind, wenn es über ausreichende Reife verfügt, angehört werden soll.
4. Welches Gericht ist in Bulgarien zuständig?
In Bulgarien ist für Anträge auf Rückgabe eines Kindes nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen grundsätzlich das Sofioter Stadtgericht / Sofia City Court zuständig.
Nach Art. 22a des bulgarischen Kinderschutzgesetzes wird der Antrag auf Rückgabe eines Kindes oder auf Ausübung des Rechts auf persönliche Beziehungen nach dem HKÜ vom Sofioter Stadtgericht in öffentlicher Sitzung behandelt.
Das Verfahren betrifft nicht die endgültige Entscheidung über das Sorgerecht.
Am Verfahren können beteiligt sein:
- das bulgarische Justizministerium, wenn der Antrag über die Zentrale Behörde eingereicht wurde;
- der antragstellende Elternteil;
- der Elternteil oder die Person, bei der sich das Kind in Bulgarien befindet;
- weitere Beteiligte, soweit erforderlich;
- die zuständige Sozialdirektion, die eine Stellungnahme zum Zustand und zur Situation des Kindes abgibt.
Das Kind wird nach bulgarischem Recht angehört, wenn sein Alter und seine Reife dies erlauben. Das Gericht muss der Meinung des Kindes die gebührende Bedeutung beimessen.
5. Zentrale Behörde in Bulgarien
Die zentrale Behörde Bulgariens für HKÜ-Verfahren ist das bulgarische Justizministerium.
Nach den Angaben der Haager Konferenz ist die Zentrale Behörde für Bulgarien beim Ministry of Justice angesiedelt.
Nach der bulgarischen Verordnung Nr. 11 vom 16. August 2006 nimmt das Justizministerium die Aufgaben der Zentralen Behörde wahr.
Die Zentrale Behörde kann unter anderem bei der Lokalisierung des Kindes, bei der Kontaktaufnahme mit Behörden, bei der freiwilligen Rückgabe und bei der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens mitwirken.
Ein Antrag kann praktisch entweder über die Zentrale Behörde oder — je nach Fallgestaltung — direkt über anwaltliche Vertretung beim zuständigen bulgarischen Gericht vorbereitet werden.
6. Ablauf eines HKÜ-Verfahrens in Bulgarien
Ein Rückführungsverfahren wegen Kindesentführung in Bulgarien verläuft typischerweise in mehreren Schritten:
Sofortige rechtliche Prüfung
Zunächst muss geprüft werden:
- Wo hatte das Kind unmittelbar vor dem Verbringen oder Zurückhalten seinen gewöhnlichen Aufenthalt?
- Wer hatte das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht?
- Wurde dieses Recht tatsächlich ausgeübt?
- Gab es eine Zustimmung zur Reise nach Bulgarien?
- War die Zustimmung zeitlich oder sachlich begrenzt?
- Seit wann befindet sich das Kind in Bulgarien?
- Gibt es bereits Gerichtsverfahren im Herkunftsstaat oder in Bulgarien?
Diese Fragen sind entscheidend, weil das Gericht nicht allgemein über „gute“ oder „schlechte“ Eltern entscheidet, sondern über die Voraussetzungen der Rückgabe nach dem HKÜ.
Sammlung der Beweise
Sehr wichtig sind insbesondere:
- Geburtsurkunde des Kindes;
- Nachweise über den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes;
- Meldebescheinigungen;
- Schul- oder Kindergartenunterlagen;
- ärztliche Unterlagen;
- Sorgerechtsentscheidungen oder gerichtliche Vereinbarungen;
- Nachweise über die fehlende Zustimmung des anderen Elternteils;
- Kommunikation zwischen den Eltern;
- Flugtickets, Reisedokumente, Grenzübertrittsnachweise;
- polizeiliche Anzeigen oder behördliche Schreiben;
- Unterlagen über laufende Verfahren im Herkunftsstaat.
Nach Art. 8 HKÜ muss der Antrag unter anderem Angaben zur Identität des Antragstellers, des Kindes und der Person enthalten, die das Kind verbracht oder zurückgehalten haben soll, sowie Gründe für den Rückgabeanspruch und verfügbare Angaben zum Aufenthaltsort des Kindes.
Übersetzung und formelle Vorbereitung
Für Bulgarien sind Übersetzungen besonders wichtig.
Nach Art. 3 der bulgarischen Verordnung Nr. 11 müssen Anträge nach dem HKÜ und deren Anlagen grundsätzlich mit Übersetzung ins Bulgarische eingereicht werden;
ausnahmsweise kann eine Übersetzung ins Englische oder Französische zugelassen sein.
In der Praxis empfiehlt sich eine sorgfältige bulgarische Übersetzung der wichtigsten Dokumente, insbesondere gerichtlicher Entscheidungen, Sorgerechtsnachweise, Geburtsurkunden und relevanter Korrespondenz.
Verfahren vor dem Sofioter Stadtgericht
Das Sofioter Stadtgericht prüft insbesondere:
- ob das Kind vor der Verbringung seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hatte;
- ob ein Sorgerecht verletzt wurde;
- ob der Antragsteller dieses Recht tatsächlich ausgeübt hat;
- ob gesetzliche Ausnahmen gegen die Rückgabe sprechen;
- ob eine freiwillige Rückgabe möglich ist;
- ob Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Das Gericht kann auch vorläufige Maßnahmen zum Schutz des Kindes treffen. Nach bulgarischem Recht kann das Gericht während des Verfahrens geeignete Maßnahmen für den Kontakt mit dem Kind sowie Schutzmaßnahmen anordnen.
Entscheidung und Berufung
Nach Art. 22g des bulgarischen Kinderschutzgesetzes entscheidet das Sofioter Stadtgericht grundsätzlich innerhalb eines Monats ab Eingang des Antrags, jedoch nicht später als nach den Fristen der Verordnung (EU) 2019/1111.
Die Entscheidung des Sofioter Stadtgerichts kann vor dem Sofioter Appellationsgericht angefochten werden.
Dieses entscheidet ebenfalls innerhalb kurzer Frist; seine Entscheidung ist endgültig.
Vollstreckung der Rückführungsentscheidung
Wenn das Gericht die Rückgabe des Kindes anordnet, muss die Entscheidung praktisch vollstreckt werden.
Nach Art. 22d Abs. 3 des bulgarischen Kinderschutzgesetzes gelten bei der Vollstreckung einer Rückführungsentscheidung die Regeln des Art. 528 der bulgarischen Zivilprozessordnung.
Art. 528 GPK regelt die Vollstreckung einer Verpflichtung zur Übergabe eines Kindes und sieht unter anderem eine Einladung zur freiwilligen Erfüllung vor.
7. Wann kann Bulgarien die Rückgabe eines Kindes ablehnen?
Eine Rückgabe ist nicht automatisch. Das Gericht muss die Voraussetzungen des HKÜ prüfen.
Eine Ablehnung kann insbesondere in folgenden Fällen in Betracht kommen:
Kein widerrechtliches Verbringen oder Zurückhalten
Wenn kein Sorgerecht verletzt wurde oder der Antragsteller kein tatsächlich ausgeübtes Sorgerecht hatte, kann die Rückgabe abgelehnt werden.
Zustimmung oder nachträgliche Genehmigung
Wenn der andere Elternteil der Verbringung nach Bulgarien zugestimmt oder diese später genehmigt hat, kann dies gegen die Rückgabe sprechen.
Art. 13 Abs. 1 Buchst. a HKÜ nennt ausdrücklich Zustimmung oder nachträgliche Genehmigung als mögliche Ablehnungsgründe.
Schwerwiegende Gefahr für das Kind
Nach Art. 13 Abs. 1 Buchst. b HKÜ kann die Rückgabe abgelehnt werden, wenn sie mit der schwerwiegenden Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens für das Kind verbunden wäre oder das Kind auf andere Weise in eine unzumutbare Lage bringen würde.
Widerspruch des Kindes
Wenn das Kind ein ausreichendes Alter und eine ausreichende Reife erreicht hat, kann sein ernsthafter Widerspruch gegen die Rückkehr berücksichtigt werden.
Einleben des Kindes nach mehr als einem Jahr
Wenn seit dem widerrechtlichen Verbringen oder Zurückhalten mehr als ein Jahr vergangen ist und das Kind sich in die neue Umgebung eingelebt hat, kann dies nach Art. 12 HKÜ relevant werden.
Wichtig: Diese Ausnahmen sind eng auszulegen. Das HKÜ soll verhindern, dass durch Zeitablauf, Verzögerung oder Schaffung neuer Tatsachen der bisherige Lebensmittelpunkt des Kindes faktisch ersetzt wird.
Fehler bei Kindesentführung nach Bulgarien
Betroffene Eltern verlieren oft wertvolle Zeit, weil sie zunächst versuchen, das Problem nur privat zu lösen.
Gerade bei internationalen Fällen kann Zeit aber entscheidend sein.
Häufige Fehler sind:
- zu langes Abwarten;
- keine sofortige anwaltliche Prüfung;
- falsche Anträge beim unzuständigen Gericht;
- Verwechslung von Rückführungsverfahren und Sorgerechtsverfahren;
- fehlende Übersetzungen;
- unvollständige Beweise zum gewöhnlichen Aufenthalt;
- fehlende Nachweise zur Ausübung des Sorgerechts;
- unklare Kommunikation mit Behörden;
- parallele Verfahren ohne Strategie;
- emotionale Argumentation ohne rechtliche Struktur.
Ein HKÜ-Verfahren muss schnell, präzise und beweisorientiert vorbereitet werden.
Gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes:
In den meisten Verfahren wegen Kindesentführung in Bulgarien ist der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes der wichtigste Punkt.
Das Gericht prüft nicht nur, wo das Kind formal angemeldet war. Entscheidend sind die tatsächlichen Lebensumstände:
- Wo lebte das Kind dauerhaft?
- Wo ging es zur Schule oder in den Kindergarten?
- Wo befand sich sein soziales Umfeld?
- Wo waren Ärzte, Freunde, Familie, Alltag und Lebensmittelpunkt?
- War der Aufenthalt in Bulgarien nur vorübergehend?
- Gab es eine gemeinsame elterliche Entscheidung über einen Umzug?
- War die Reise nach Bulgarien zeitlich begrenzt?
Ein Elternteil, der die Rückgabe beantragt, muss klar darlegen, dass das Kind vor der Verbringung oder Zurückhaltung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat hatte.
Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Frage, ob durch die Verbringung nach Bulgarien ein Sorgerecht verletzt wurde.
Nach Art. 5 HKÜ umfasst das Sorgerecht insbesondere die Sorge für die Person des Kindes und das Recht, den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen.
In der Praxis muss daher geprüft werden:
- Besteht gemeinsames Sorgerecht?
- Hat ein Elternteil ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht?
- Gibt es eine gerichtliche Entscheidung?
- Gibt es eine elterliche Vereinbarung?
- Was sagt das Recht des Herkunftsstaates?
- Hat der zurückgelassene Elternteil das Sorgerecht tatsächlich ausgeübt?
Gerade bei deutsch-bulgarischen Fällen ist es wichtig, dem bulgarischen Gericht verständlich darzustellen, welche Rechte nach deutschem Familienrecht bestanden und warum die Verbringung nach Bulgarien diese Rechte verletzt.
Rückführung ist keine endgültige Sorgerechtsentscheidung
Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass Eltern glauben, das bulgarische Gericht entscheide im HKÜ-Verfahren endgültig, welcher Elternteil „besser“ geeignet ist.
Das ist falsch.
Eine Entscheidung über die Rückgabe nach dem HKÜ ist keine endgültige Entscheidung über das Sorgerecht. Art. 19 HKÜ stellt klar, dass eine Rückgabeentscheidung nicht als Entscheidung über das Sorgerecht anzusehen ist.
Das bedeutet:
- Das bulgarische Gericht entscheidet im HKÜ-Verfahren grundsätzlich nicht abschließend über die elterliche Sorge.
- Das Gericht prüft, ob das Kind in den Staat seines bisherigen gewöhnlichen Aufenthalts zurückzuführen ist.
- Die endgültigen Sorgerechtsfragen werden regelmäßig im zuständigen Staat des gewöhnlichen Aufenthalts entschieden.
Kind wurde nach Bulgarien gebracht
Wenn Ihr Kind nach Bulgarien gebracht wurde oder nach einem Aufenthalt in Bulgarien nicht zurückgebracht wird, sollten Sie unverzüglich handeln.
Empfohlene erste Schritte:
- Keine Zeit verlieren
Je länger das Kind in Bulgarien bleibt, desto schwieriger kann die Rückführung werden. - Alle Dokumente sichern
Sichern Sie Geburtsurkunden, Sorgerechtsentscheidungen, Ausweiskopien, Schulunterlagen, Reiseunterlagen und die gesamte Kommunikation. - Keine unklaren Zustimmungen erklären
Schreiben Sie nicht vorschnell, dass das Kind „erst einmal“ in Bulgarien bleiben könne, wenn Sie tatsächlich die Rückkehr verlangen. - Anwaltliche Beratung einholen
Ein spezialisierter Anwalt kann prüfen, ob ein HKÜ-Antrag möglich ist und welche Beweise erforderlich sind. - Zentrale Behörde oder Gericht einschalten
Je nach Fall kann der Antrag über die Zentrale Behörde oder unmittelbar gerichtsförmig vorbereitet werden. - Parallelverfahren koordinieren
Wenn bereits Verfahren im Ausland laufen, müssen diese strategisch mit dem bulgarischen Verfahren abgestimmt werden.
Verteidigung gegen einen HKÜ-Antrag in Bulgarien
Nicht jeder Antrag auf Rückführung ist begründet. Auch der Elternteil in Bulgarien kann sich gegen eine Rückgabe verteidigen, wenn rechtliche Gründe vorliegen.
Mögliche Verteidigungsargumente sind:
- das Kind hatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt bereits in Bulgarien;
- der andere Elternteil hatte zugestimmt;
- der andere Elternteil hat die Verbringung später genehmigt;
- der andere Elternteil hat das Sorgerecht tatsächlich nicht ausgeübt;
- es besteht eine schwerwiegende Gefahr für das Kind;
- das Kind widersetzt sich der Rückkehr und ist ausreichend reif;
- das Kind hat sich nach längerer Zeit in Bulgarien eingelebt;
- eine Rückgabe wäre mit grundlegenden Menschenrechten unvereinbar.
Diese Argumente müssen jedoch konkret und beweisbar sein.
Allgemeine Behauptungen reichen in der Regel nicht aus.
Dokumente für ein Verfahren wegen Kindesentführung in Bulgarien
Für ein HKÜ-Verfahren in Bulgarien werden regelmäßig folgende Unterlagen benötigt:
- Geburtsurkunde des Kindes;
- Reisepass oder Ausweiskopie des Kindes, soweit vorhanden;
- Ausweisdokumente der Eltern;
- Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes;
- Schul- oder Kindergartenbescheinigungen;
- medizinische Nachweise;
- Meldebescheinigungen;
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweise der bisherigen Wohnung;
- gerichtliche Entscheidungen über Sorgerecht oder Umgang;
- Nachweise über gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht;
- Kommunikation zwischen den Eltern;
- Nachweise über Zustimmung oder fehlende Zustimmung;
- Flugtickets, Reisebuchungen, Grenzübertrittsnachweise;
- polizeiliche Anzeigen;
- Unterlagen laufender Verfahren im Herkunftsstaat;
- beglaubigte Übersetzungen ins Bulgarische.
Je besser die Unterlagen vorbereitet sind, desto effektiver kann das Verfahren geführt werden.
Anwalt für Kindesentführung in Bulgarien
Unsere Kanzlei unterstützt Eltern in Fällen internationaler Kindesentführung nach Bulgarien und bei Rückführungsverfahren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen.
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei:
- Prüfung, ob ein HKÜ-Antrag möglich ist;
- Vorbereitung der notwendigen Unterlagen;
- Kommunikation mit Behörden und Zentraler Behörde;
- Einleitung eines Rückführungsverfahrens vor dem Sofioter Stadtgericht;
- Vertretung in der Berufung vor dem Sofioter Appellationsgericht;
- Verteidigung gegen unbegründete Rückführungsanträge;
- Koordination mit ausländischen Anwälten;
- Übersetzungs- und Dokumentenstrategie;
- Vollstreckung einer Rückführungsentscheidung in Bulgarien;
- parallelen Sorgerechts- und Umgangsverfahren.
Internationale Kindesentführungsfälle müssen schnell, präzise und strategisch geführt werden. Jeder Tag kann entscheidend sein.
Bei Hilfe zur Rückführung Ihres Kindes, wenden Sie sich an unsere Kanzlei unter + 359 897 90 43 91 oder schreiben Sie uns an office@anwalt-bg.com
Was soll ich tun, wenn mein Kind entführt wird?
Wenn Ihr Kind entführt wird, sollten Sie sofort die Polizei einschalten und eine Vermisstenanzeige erstatten. Es ist auch wichtig, alle relevanten Informationen über das Kind und den Entführer zur Verfügung zu stellen, wie zum Beispiel eine Beschreibung des Kindes, des Entführers und des Fahrzeugs, falls dies bekannt ist.
Wie kann ich eine Entführung verhindern?
Es gibt mehrere Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um eine Kindesentführung zu verhindern. Dazu gehören die Überwachung der Aktivitäten Ihres Kindes, die Begrenzung der Zeit, die es allein verbringt, und die Sicherung des Hauses und des Grundstücks. Es ist auch wichtig, mit Ihrem Kind über die Gefahren von Fremden zu sprechen und ihm beizubringen, wie es sich in einer möglichen Entführungssituation verhalten soll.
Welche rechtlichen Maßnahmen gibt es, um Kindesentführungen zu verhindern?
In Bulgarien gibt es verschiedene rechtliche Maßnahmen, um Kindesentführungen zu verhindern, wie zum Beispiel das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung. Dieses Übereinkommen regelt die Rückführung von Kindern, die widerrechtlich in ein anderes Land gebracht wurden. Es ist auch wichtig, sich an einen Anwalt zu wenden, der sich auf Kindesentführungsfälle spezialisiert hat, um weitere rechtliche Schritte zu besprechen, die Sie unternehmen können.
Maßnahmen, die in Bulgarien gegen Kindesentführung ergriffen werden?
Bulgarien hat Gesetze in Kraft, die die Entführung von Kindern verbieten und strafbar machen. Wenn jemand des Verbrechens der Kindesentführung für schuldig befunden wird, kann er mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren bestraft werden. Darüber hinaus gibt es auch Maßnahmen, die von den örtlichen Behörden ergriffen werden können, um die Sicherheit von Kindern zu gewährleisten




