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Gesellschaftsrecht in Bulgarien

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Gesellschaftsrecht in Bulgarien

Das Handels- und Gesellschaftsrecht in Bulgarien durchzieht das Geschäftsleben in vielen Bereichen.

Bei der Gründung von Unternehmen stellen sich bereits die ersten Fragen nach dem Namen, der optimalen Gesellschaftsform, der Ausgestaltung der Verträge mit Kunden, Lieferanten, Handelsvertretern usw.

Das Gesellschaftsrecht regelt das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften.

Dabei kann von dem bzw. den Gesellschaftern aus verschiedenen strukturell unterschiedlichen Gesellschaftstypen, die jeweils vom Gesetz vorgegeben sind, gewählt werden.

Zwischen den Gesellschaftstypen bestehen insbesondere in den Gründungsmodalitäten, der Organ- und Haftungsstruktur sowie im Anwendungsbereich und im Steuer- und Sozialversicherungsrecht wesentliche Unterschiede.Gesellschaftsrecht in Bulgarien

Folgende Gesellschaftsformen stehen in Bulgarien zur Auswahl:

  1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR),
  2. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Offene Gesellschaft (OG), Kommanditgesellschaft
  3. (KG), Aktiengesellschaft (AG),

Bei der Abwicklung von Geschäften geht es um ordnungsgemäße Bevollmächtigung, Haftung und Lösung von Verträgen.

Beim Verkauf oder der Auflösung von Unternehmen schließlich müssen Interessen der Gesellschafter wahrgenommen, ausgewogene Vertragswerke entworfen und die Interessen Dritter.

Leistung für Sie im Gesellschaftsrecht in Bulgarien

Bereits bei der Gründung von Gesellschaften müssen Unternehmer eine Reihe von Dingen beachten.

Das beginnt bereits mit der Rechtsformwahl, also ob man z.B. eine GmbH, eine AG, KG oder GbR gründet.

Die Rechtsform entscheidet über die Frage der persönlichen oder der beschränkten Haftung, die Führung der Geschäfte, die Möglichkeit, Anteile des Unternehmens zu veräußern.

Zudem sind bereits hier arbeits- und familienrechtliche Besonderheiten des Unternehmers zu berücksichtigen;

Umstrukturierungen von UnternehmenGesellschaftsrecht in Bulgarien

Bisweilen kommt es auch vor, dass Unternehmen umstrukturiert werden müssen.

Dies wird u.a. erforderlich, wenn gebundenes Kapital freigesetzt werden muss, die bilanziellen Möglichkeiten erweitert werden sollen oder steuerliche Optimierungen gewünscht werden.

Wie in jeder guten Beziehung kommt es auch im gesellschaftsrechtlichen Bereich zu Spannungen.

Diese sind jedoch oft Sand im Getriebe und behindern die geschäftliche Entwicklung. So gibt es zum einen Streitigkeiten der Gesellschafter untereinander.

Die Ursachen sind vielfältig und kommen vor, wenn einzelne Gesellschafter mit der Ausrichtung der Gesellschaft oder der Führung der Gesellschaft durch einzelne Gesellschafter nicht einverstanden sind.