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Anerkennung von ausländischen Urteilen

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Anerkennung von ausländischen Urteilen

Die Regelungen über die Versäumnisurteile und Kostenfestsetzungsbeschüsse in Bulgarien sind überwiegend den internationalen Abkommen zur Anerkennung von ausländischen Urteilen.

Zur Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Urteilen in Bulgarien gibt es ein einheitliches Verfahren.

Je nach dem, was Inhalt des ausländischen Urteils ist, gibt es unterschiedliche Verfahrensweisen, um einer ausländischen gerichtlichen Entscheidung in Bulgarien Wirkung zu verleihen.

Im bulgarischen Recht gilt der Grundsatz der automatischen Anerkennung von ausländischen Urteilen.

Dies bedeutet, die Anerkennung eines ausländischen Urteils erfolgt kraft Gesetzes, ohne dass es eines besonderen Anerkennungsaktes bedarf.

Eine Ausnahme von diesem Grundsatz bildet die Anerkennung von Ehescheidungen nach bulgarischen Gesetz.

Dieser Grundsatz der automatischen Anerkennung bedeutet jedoch nicht, dass ein ausländisches Urteil automatisch die gleichen Wirkungen hätte wie ein deutsches Urteil.

Das Annerkennungsverfahren von Versäumnisurteile in Bulgarien

Denn um mit einem Urteil auch tatsächlich etwas anfangen zu können, muss es in der Regel vollstreckbar sein.Anerkennung von ausländischen Urteilen

Daher ist in vielen Fällen die Vollstreckbarerklärung in einem  Exequaturverfahren notwendig.

Innerhalb dieses Verfahrens wird auch geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Anerkennung der Entscheidung in Bulgarien vorliegen.

Urteile in Zivil- und Handelssachen

Ein zivilrechtliches Urteil auf Zahlung einer Geldsumme kann im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens der Zulassung der Zwangsvollstreckung für vollstreckbar erklärt.

Das Verfahren wird auch “Vollstreckungsklage” genannt.

Versäumnisurteile  auf Vornahme einer Handlung oder auf Unterlassung (z.B. die Herausgabe eines Gegenstandes) können in dieser Weise anerkannt und sodann durchgesetzt werden.

Alternativ zur Vollstreckungsklage ist auch eine erneute Leistungsklage möglich. Innerhalb dieses erneuten normalen Klagverfahrens wird dann über die Anerkennungsfähigkeit des ausländischen Urteils entschieden.

 Voraussetzungen der Annerkennungsverfahren

  1. Das Versäumnisurteil  muss rechtskräftig sein – muss vermerkt sein;
  2. Das originale Versäumnisurteil muss mit Apostille versehen werden.
  3. Falls vorauszusehen ist, dass das Urteil in der Bulgarien vollstreckt wird, wäre es trotzdem gut, dass das Urteil mit Begründung geschrieben wird.
  4. Der Urteilsgegenstand darf nicht im absoluten örtlichen oder sachlichen Zuständigkeitsbereich der Bulgarien Justiz/Gerichten liegen.
  5. Die Gegenseite muss die Gelegenheit für rechtliches Verhör bekommen haben. Dazu gehört auch die rechtmäßige Zustellung nach Bulgarischem Recht.

Vor allem bei Versäumnisurteilen darauf achten, dass alle Schritte der internationalen Zustellung in der Gerichtsakte vollständig protokolliert werden. 

Die Bedingungen in Bulgarien 

Dabei bitte beachten: Die Bulgarien hat das Haager Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- und Handelssachen unterschrieben.

D. h., in allen Zivilsachen, die in der Bulgarien vollstreckt werden müssen, müssen die Zustellungen im Wege der internationalen Zustellung durchgeführt werden.

Das Urteil darf nicht gegen die öffentliche Ordnung verstoßen.