Anerkennung Versäumnisurteil Bulgarien
Anerkennung Versäumnisurteil Bulgarien
Immer mehr und mehr bekommen wir Anfragen über das Thema „Anerkennung Versäumnisurteil Bulgarien“.
Ein Versäumnisurteil (VU) ist eine gerichtliche Entscheidung, die gegen eine säumige Partei ergeht – also gegen jemanden, der unentschuldigt nicht zur Verhandlung erscheint oder keine Verteidigungsabsicht äußert.
Solche Urteile sind im deutschen Recht durch die Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.
In Bulgarien existiert ein entsprechendes Pendant in der Zivilprozessordnung, wobei Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile besonderen Regeln unterliegen.
Gesetzliche Grundlagen zur Annerkennung
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Die Anerkennung und Vollstreckung eines deutschen Versäumnisurteils erfolgt nach Art. 117–124 ZPO, sowie nach internationalen Verträgen, wie der Brüssel Ia-VO (EU 1215/2012) oder dem Haager Übereinkommen (wenn anwendbar).
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Bei Nicht-EU-Staaten gelten die allgemeinen Regeln für ausländische Entscheidungen, inklusive Zustellung, Anhörung und Gegenseitigkeit.
Wann wird ein Versäumnisurteil erlassen?
In Bulgarien gibt es im Art. 238 ГПК eine ähnliche Regelung:
Wird der Beklagte ordnungsgemäß geladen, erscheint aber nicht und äußert keine Verteidigung, kann das Gericht ein vergleichbar mit VU erlassen.
Anerkennung von Versäumnisurteilen in Bulgarien
Ein deutsches Versäumnisurteil kann in Bulgarien anerkannt und vollstreckt werden, wenn:
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Das Urteil rechtskräftig ist (nach Ablauf der Einspruchsfrist gemäß § 624 ff. ZPO)
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Die beklagte Partei im Ursprungsverfahren ordnungsgemäß geladen wurde
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Die Entscheidung nicht im Widerspruch zur bulgarischen öffentlichen Ordnung steht (ordre public)
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Kein laufendes Verfahren über denselben Anspruch in Bulgarien anhängig ist
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Gegenseitigkeit bei Staaten außerhalb der EU gewährleistet ist
➡️ Gerichtliche Zuständigkeit für Anerkennungsverfahren: Sofioter Stadtsgericht, gemäß Art. 624 ГПК
Einspruchsfrist & Wiedereinsetzung
Gegen ein Versäumnisurteil kann die unterlegene Partei in Deutschland binnen 2 Wochen Einspruch einlegen.
Wird die Frist versäumt, gibt es die Möglichkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 624 ZPO).
Für die Anerkennung in Bulgarien ist es entscheidend, dass das Urteil nicht mehr anfechtbar ist.
Praktische Relevanz in Bulgarien
Ein in Deutschland ergangenes Versäumnisurteil ist vollstreckbar in Bulgarien, sobald es anerkannt ist.
Die Zwangsvollstreckung erfolgt dann gemäß чл. 405–418 ГПК, auf Grundlage des bulgarischen vollstreckbarer Titel.
➡️ In der Praxis wichtig:
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Zustellung nachweisbar nach EU-Vorschriften (Brüssel Ia) oder HZÜ
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Vorlage beglaubigter Kopien + Apostille (wenn nicht durch EU-Verordnung geregelt)
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Übersetzung ins Bulgarische durch zertifizierten Übersetzer
Unterschiede zum Anerkenntnisurteil
| Urteilstyp | Zustandekommen | Anerkennung in BG möglich? |
|---|---|---|
| Versäumnisurteil | Bei Nichterscheinen der Partei | ✅ Ja, nach Prüfung |
| Anerkenntnisurteil | Nach freiwilliger Anerkennung durch Gegner | ✅ Ja, wenn formgerecht |
Kosten und Risiken
Die Partei, die im Versäumnisverfahren unterliegt, trägt:
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Gerichtskosten (auch in Bulgarien bei Anerkennung)
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Kosten der Gegenseite
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Übersetzungskosten, ggf. Vollstreckungskosten in Bulgarien
Fazit: Versäumnisurteile sind auch in Bulgarien relevant
Ein Versäumnisurteil aus Deutschland kann in Bulgarien rechtlich durchgesetzt werden – sofern die formellen Voraussetzungen erfüllt sind.
Für deutsche Kläger mit offenen Forderungen gegenüber säumigen Schuldnern in Bulgarien ist dies ein effizienter Weg, um Ansprüche grenzüberschreitend durchzusetzen.




