Immobilienkauf in Bulgarien

Abwicklung einer Immobilienkauf

5/5 - (43 votes)

Abwicklung einer Immobilienkauf

Im Rahmen der Vorbereitung eines Immobilienkaufes benötigt der Käufer auch einen aktuellen Grundbuchauszug bei einer Abwicklung einer Immobilienkauf

Anhand dessen können Sie prüfen, ob Hypotheken, Erbbaurechte, Baulasten oder andere Nießbräuche existieren:

  • Besteht eine Hypothek auf die Immobilie, darf der Verkäufer diese nicht ohne Zustimmung des Gläubigers verkaufen.
  • Hat ein Dritter ein Erbbaurecht, ist er zwar nicht der Eigentümer, darf aber auf einem festgelegten Bereich der Immobilie ein Gebäude errichten.
  • Bei Baulasten handelt es sich um Verpflichtungen gegenüber einer Behörde.
  • Beinhaltet sind zudem Handlungen, die ein Immobilieneigentümer an seiner Immobilie zu unterlassen, zu dulden oder durchzuführen hat.
  • Nießbräuche: Nießbräuche sind Grunddienstbarkeiten, die Dritte dazu berechtigen, die Immobilie in einer bestimmten Form (Wohnrecht, Wegerecht) mitzunutzen.

Jeder kann bei berechtigtem Interesse Einsicht in das Grundbuch nehmen. Grundbuchämter sind im zuständigen Amtsgericht beheimatet.

Einsichtnahmen erfolgen i. d. R. über den Makler, den Verkäufer bzw. im Rahmen des Finanzierungsantrags über die finanzierende Bank.

Reservierungsvereinbarung oder Vorvertrag schließenAbwicklung einer Immobilienkauf

Nehmen wir an, Sie haben sich für eine Immobilie entschieden, aber noch keine Finanzierungszusage. In dem Fall schließen Sie mit dem Verkäufer oder Makler einen Vorvertrag ab

Vorvertrag: Der Vorvertrag verpflichtet beide Seiten zum Abschluss eines Kaufvertrages.

Es sind schon die wesentlichen Punkte des Kaufvertrages enthalten.

Inbegriffen ist zudem eine Klausel über die Schadensersatzansprüche für den Fall, dass eine Partei vom Kaufvertrag zurücktritt.

Der Vorvertrag sollte notariell beglaubigt werden, wenn er rechtlich bindend sein soll.

Kaufvertrag abschließen und notariell beglaubigen lassen

Steht die Finanzierung, können Sie nun den rechtlich bindenden Kaufvertrag mit dem Verkäufer schließen.

Das Aufsetzen des Kaufvertrages übernimmt ein Notar.

Die Notargebühren beim Kauf einer Immobilie orientieren sich an der Höhe des Kaufpreises.

Sie sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt. Rechnen Sie mit 4 Prozent des vereinbarten Kaufpreises.

In der Regel bestimmt der Käufer den Notar.Abwicklung einer Immobilienkauf

Dieser nimmt eine neutrale Position zwischen den Parteien ein und lässt Ihnen sowie dem Verkäufer einen Vertragsentwurf zur Prüfung zukommen.

Gibt es keinen Änderungsbedarf, treffen Sie sich mit dem Verkäufer und Notar zur Beglaubigung.

Nach dem Termin lässt der Notar eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen.

Die Immobilie kann so an keinen Dritten mehr verkauft werden.