Ablauf und Dauer einer Scheidung
Ablauf und Dauer einer Scheidung
In den letzten Jahren haben viele Ausländer versucht, sich mit Bulgarisch scheiden zu lassen, deswegen fragen mehrere nach der Ablauf und Dauer einer Scheidung.
Wenn Sie sich scheiden lassen, aber ein Ferienhaus in Bulgarien gekauft haben, müssen Sie höchstwahrscheinlich die Eigentumsverhältnisse zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner regeln.
Laut Statistik hat in den letzten Jahren die Zahl der aufgelösten Ehen mit internationalem Element zugenommen, und die Scheidung mit einem Ausländer in Bulgarien einzureichen ist überhaupt nicht selten und exotisch.
Erstens die Kosten für einen Anwaltsberatung sind viel günstiger in Bulgarien als in den westeuropäischen Ländern.
Zweitens es feht die Vorsaussetzung “Trenunngsjahr” was in den meisten Ländern in Westeuropa existiert, um die Scheidung mit einem Ausländern in Bulgarien zu beenden.
Drittens haben Sie als ausländischer Staatsbürger die Möglichkeit, Ihre Rechte in Bulgarien mittels einer Kompetenten Anwaltsberatung erfolgreicher zu verteidigen.
Ablauf der Scheidungsverfahrten vor dem Familiengericht
Das Scheidungsverfahren beginnt daher mit Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht.
Der Antrag kann frühestens mit Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden.
Wird der Antrag früher gestellt, wird er in den meisten Fällen kostenpflichtig abgelehnt. Etwas anderes gilt natürlich im Rahmen der Blitzscheidung.
Es ist gleichgültig, welcher der Ehegatten den Antrag stellt („Antragssteller“), jedoch kann der Antragssteller über den weiteren Fortgang des Verfahrens entscheiden. Er kann z.B. den Antrag zurückziehen.
Gerichtskosten beim Ablauf einer Scheidung
Bevor das Gericht tätig wird, muss der Antragssteller die Gerichtskosten begleichen, die sich nach dem Einkommen der Ehegatten berechnen lassen. Zunächst muss allein der Antragssteller die Gerichtskosten tragen.
Teilnahme an die Verhandlungstermin
Nach Zahlung der Gerichtskosten wird der Scheidungsantrag durch das Gericht („von Amts wegen“) dem anderen Ehegatten zugestellt.
Auch wenn die Zustellung von Amts wegen erfolgt, muss der Antragssteller eine Postanschrift des anderen Ehegatten angeben.
Nur wenn der Ehegatte absolut nicht mehr auffindbar ist, kann hierauf verzichtet werden. Das Gericht stellt den Antrag dann „öffentlich“ zu und das Verfahren geht ohne den anderen Ehegatten weiter.
Was ist nach der Scheidung noch zu regeln?
Im Rahmen des Scheidungsverfahrens können die Ehegatten beantragen, dass das Gericht auch die nachehelichen Folgen regelt („Folgesachen“).
Auch hier können sich die Ehegatten außergerichtlich einigen und so das Verfahren beschleunigen.
Die Folgesachen umfassen u.a.:
- Kindestunterhalt und nachehelicher Unterhalt
- Kindschaftssachen (Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder)
- Güterrechtssachen (Vermögen der Ehegatten)
- Haushaltssachen (Aufteilung des Hausrats wie z.B. Möbel und Küchengeräte)